Gynäkologe Joachim Volz (67) hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025 untersagt worden - auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme noch erlaubt, wenn "Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind".
Richter Klaus Griese sagte, der Arbeitgeber sei "zu beiden Maßnahmen berechtigt". Eine genaue Begründung werde schriftlich erfolgen. Die Klinik-Dienstanweisung mit Abtreibungsverbot umfasst auch die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner rund 50 Kilometer entfernten Bielefelder Privatpraxis. Auch hier wurde die Klage des Gynäkologen abgewiesen.
In der Verhandlung wies der Richter zuvor darauf hin, dass medizinisch indizierte Abbrüche im Klinikum nicht kategorisch verboten seien, sondern in Teilen auch weiterhin erlaubt: Wenn Leib und Leben der Mutter oder auch des ungeborenen Lebens in Gefahr sind, lasse die neue Anweisung einen Abbruch zu./wa/DP/jha
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