dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 215

CDU-Generalsekretär warnt vor 'Teilzeit-Falle'

BERLIN (dpa-AFX) - In der Debatte über längere Arbeitszeiten und Sozialreformen warnt CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vor einer "Teilzeit-Falle", in der viele Menschen hierzulande feststeckten. "Die Menschen wollen zum Teil mehr arbeiten. Aber die Rahmenbedingungen sind nicht so, dass sich das lohnt", sagte er im "Bericht aus Berlin" der ARD. "Wir brauchen beispielsweise mehr Netto vom Brutto: Die Lohnnebenkosten müssen runter." Auch seien die Gesundheitskosten zu hoch.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Zu schlechten Umfragewerten für seine Partei sagte er, die Menschen erwarteten Antworten auf die schwierige wirtschaftliche Lage. "Und da reden wir nicht über Lifestyle-Teilzeit, sondern über zu hohe Lohnnebenkosten, Energiekosten, Bürokratieabbau, Fachkräftemangel - das sind die Themen, darüber müssen wir reden." Für die Regierungskoalition mit der SPD gelte das gemeinsame Ziel: "Wir müssen beweisen, dass wir die Lohnnebenkosten runterbekommen." Lohnnebenkosten sind die vom Arbeitgeber zu zahlenden Anteile zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die auf das Bruttogehalt aufgeschlagen werden.

Die CDU hatte diese Woche einen umstrittenen Antrag zur Teilzeit geändert. In dem Antrag zum Parteitag in zwei Wochen ist nun die Rede davon, Teilzeitansprüche zu "ordnen" - das Reizwort "Lifestyle-Teilzeit" kommt nicht mehr vor. Der ursprüngliche Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels mit der Überschrift "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit" sah vor, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken. Er hatte auch innerhalb der Union viel Kritik ausgelöst./toz/DP/mis


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend