Bund, Ländern und Kommunen entgehen durch das Paket Steuereinnahmen von rund 48 Milliarden Euro. Die Länder verlangten deshalb einen finanziellen Ausgleich, vor allem für die teils hoch verschuldeten Kommunen. Der Bund übernimmt die Steuerausfälle der Kommunen vollständig - befristet bis 2029. Weil die Bundesregierung nicht einfach Geld an die Länder überweisen darf, passiert das über die Verteilung der Mehrwertsteuer-Einnahmen.
Mietpreisbremse
Die Länderkammer beschäftigt sich auch mit der Mietpreisbremse, die nach dem Willen der schwarz-roten Koalition bis Ende 2029 verlängert werden soll. Sie gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Es gibt allerdings Ausnahmen, etwa für Neubauten.
Auch zwei Vorhaben zur Migrationspolitik stehen auf der Tagesordnung: Es geht um die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre sowie um die Abschaffung der Einbürgerung schon nach drei Jahren für besonders gut integrierte Zuwanderung./hoe/DP/men
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