Bundesnetzagentur soll KI überwachen

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 209
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur ist künftig Deutschlands zentrale Anlaufstelle für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Das hat der Bundestag am Abend beschlossen.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Diese Entscheidung dient der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung. Das weltweit erste staatenübergreifende Gesetzeswerk zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz sieht eine zentrale Überwachungsbehörde in jedem EU-Staat vor.

Ziele der Verordnung sind nach Darstellung der EU-Kommission der Verbraucherschutz und die Sicherstellung eines verantwortungsvollen KI-Einsatzes. Es gibt allerdings auch Bedenken aus der Wirtschaft vor zu strenger Regulierung./ax/DP/men

Werte aus dem Artikel:
Alphabet Aktie 361,15 $ +1,29%

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB57ZM8 , DE000NB6BWQ6 , DE000NB6FWV7 , DE000NB39MK8 , DE000NB6NTJ2 , DE000NB6TSW4 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend