Konkret geht es um eine Änderung des Sanierungshilfengesetzes. Das Saarland und Bremen erhalten seit 2020 jährlich jeweils 400 Millionen Euro Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt. Im Gegenzug sind beide Länder verpflichtet, ihre übermäßig hohen Schulden abzubauen. Nach der bisherigen Gesetzeslage können sie nicht Kredite wie alle anderen Länder aufnehmen, weil sie sonst auf die Sanierungshilfen verzichten müssten.
Mehr Spielräume
Nach der geplanten Gesetzesänderung, welcher der Bundestag zustimmen muss, sollen auch Länder, die Sanierungshilfen erhalten, den durch eine Lockerung der Schuldenbremse für die Länder ermöglichten höheren Verschuldungsspielraum nutzen können - ohne dass Sanktionen nach dem Sanierungshilfegesetz folgten.
"Die Möglichkeit für Bremen und das Saarland zur Aufnahme struktureller Kredite ist im Vergleich aller Länder dennoch weiterhin beschränkt", teilte das Finanzministerium mit. Damit solle eine übermäßige Verschuldung abgebaut werden. Außerdem sollten beide Länder verpflichtet werden, regelmäßig über den Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie über Maßnahmen zur künftig eigenständigen Einhaltung der Schuldenbremse zu berichten.
Bundestag und Bundesrat hatten bereits eine Lockerung der Schuldenbremse beschlossen. Die Länder dürfen - genau wie der Bund - zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen./hoe/DP/mis
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