Brennelemente russischer Bauart dürfen in Lingen gefertigt werden

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 227
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Kuppeln des Moskauer Kremls.
- ©unsplash.com

LINGEN/HANNOVER (dpa-AFX) - Eine Fabrik im emsländischen Lingen darf künftig Brennelemente russischen Typs herstellen. Das niedersächsische Umweltministerium genehmigte eine entsprechende Erweiterung der Anlage unter strengen Sicherheitsauflagen, wie es mitteilte.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Betreiber der Fabrik ist das zum französischen Framatome-Konzern gehörende Kernkraft-Unternehmen Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF). ANF will sechseckige Brennelemente für Atomkraftwerke russischer Bauart produzieren. Dafür soll Technik des russischen Atomkonzerns TVEL verwendet werden, der zum Staatskonzern Rosatom gehört.

Meyer: Geschäfte mit russischem Atomkonzern "grundfalsch"

Der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) kritisierte die Zusammenarbeit scharf. Er halte Geschäfte mit dem russischen Atomkonzern politisch für "grundfalsch". Abhängigkeiten von Russland müssten gerade im sensiblen Nuklearsektor verringert werden.

Das Land habe den Antrag nach dem Atomgesetz jedoch nicht ablehnen können. Der Bund sei nach einer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine ausreichenden Risiken durch mögliche Spionage oder Sabotage vorlägen. Niedersachsen handelte in dem Verfahren demnach im Auftrag des Bundes und war an dessen Einschätzung gebunden.

Zutrittsverbot für Beschäftigte von TVEL und Rosatom

Zu den Auflagen gehört ein grundsätzliches Zutrittsverbot für Beschäftigte von TVEL und Rosatom. Russische Maschinen und Software müssen demnach extern überprüft und von der übrigen IT der Fabrik getrennt werden. Aus Russland gelieferte Brennstäbe sollen vollständig auf Manipulationen kontrolliert werden./lfi/DP/mis



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend