Block integriert Bitcoin-Zahlungen für KI-Agenten

BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 261
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Symbolische Münzen der Kryptowährungen Litecoin, Ethereum, Bitcoin und Ripple.
- pixabay.com

Block erweitert den Zahlungsstandard x402 um das Bitcoin Lightning Network. Das Unternehmen hinter Square und Cash App tritt zugleich der x402 Foundation bei, wie Block am Donnerstag mitteilte. Bitcoin-Zahlungen sollen somit auch für sogenannte KI-Agenten ermöglicht werden.

x402 ist ein offener Standard, über den KI-Agenten und Webdienste eigenständig für digitale Leistungen bezahlen können. Dazu zählen etwa der Zugriff auf Programmierschnittstellen, Daten oder andere Online-Dienste. Durch die Integration von Lightning sollen solche Zahlungen künftig auch mit Bitcoin möglich sein.

Block sieht das Lightning Network vor allem für viele kleine und kostengünstige Transaktionen als geeignet. "Lightning zu x402 zu bringen, ist ein konkreter Schritt, um Bitcoin zu alltäglichem Geld für Menschen und die in ihrem Auftrag handelnden Agenten zu machen", erklärte Steve Lee, Leiter der Bitcoin-Entwicklung bei Blocks Tochter Spiral.

Google und Microsoft unterstützen x402

Mit seinem Beitritt reiht sich Block in eine wachsende Gruppe von Unternehmen ein, die den Standard unterstützen. Dazu gehören unter anderem Google, Microsoft, Amazon Web Services und Coinbase sowie die Solana Foundation.

Werte aus dem Artikel:
BTC/EUR 72.632,530 -2,49%
Bitcoin 81.361,300 -2,41%

Die x402 Foundation wurde im April unter dem Dach der Linux Foundation gegründet. Block arbeitet daneben bereits am Universal Commerce Protocol, das den Einsatz von KI-Agenten im Handel ermöglichen soll.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren