Ein wichtiger Indikator für die Stimmung unter professionellen Anlegern ist die Futures-Basis, welche die Preisdifferenz zwischen Bitcoin am Spotmarkt und Terminkontrakten mit festem Verfallsdatum anzeigt. Steigt die Differenz, deutet das auf eine höhere Nachfrage nach gehebelten Long-Positionen hin. Aktuell liegt sie mit fünf bis sechs Prozent noch deutlich unter den Höchstständen aus 2024, wo sie zeitweise auf über 20 Prozent ansteigen konnte. Außerdem lag die Finanzierungsrate unbefristeter Futures im Frühjahr 2026 sogar noch im negativen Bereich. Dass hier inzwischen wieder eine leichte Erholung eingesetzt hat, ist laut CoinShares aber noch kein Grund für eine neue Rallye.
Read also: article #239948
Senior Portfolio Manager Marc des Ligneris führt den jüngsten Kursanstieg vor allem auf die Auflösung von Short-Call-Positionen zurück. Zudem werden Cash-and-Carry-Geschäfte wieder attraktiver, bei denen Anleger von den Preisunterschieden zwischen dem Spot- und Futures-Markt profitieren.
Einen möglichen Auslöser für einen neuen Anstieg des Bitcoin-Kurses sieht des Ligneris in einer Entspannung des Nahostkonfliktes. Sinkende Ölpreise könnten die Inflation abschwächen und damit den Spielraum der Zentralbanken für eine lockere Geldpolitik vergrößern. Aber auch eine neue Wirtschaftskrise könnte seiner Meinung nach als neuer Kurstreiber fungieren.
Sollten die milliardenschweren Investitionen US-amerikanischer KI-Konzerne nicht die erwarteten Erträge liefern, könnte zunächst eine größere Korrektur an den Aktien- und Krypto-Märkten folgen. Entscheidend wird dann sein, ob die Zentralbanken darauf mit zusätzlichen Liquiditätsspritzen reagieren, von denen auch Bitcoin erheblich profitieren könnte.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.