In dem konkreten Fall klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen das Unternehmen Aesthetify von den bekannten Ärzten und Influencern "Dr. Rick und Dr. Nick". Sie veröffentlichten Vorher-Nachher-Bilder von Patienten auf der eigenen Internetseite und bei Instagram. Die Verbraucherschützer aus NRW sehen darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz - und klagen auf Unterlassung.
OLG hatte Klage stattgegeben
Solche "operativ plastisch-chirurgische Eingriffe", die medizinisch nicht notwendig sind, unterliegen nach deutschem Recht strengen Werberegeln. Laut Heilmittelwerbegesetz dürfen sie außerhalb von Fachkreisen nicht "durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff" beworben werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte Aesthetify im vergangenen August auf Unterlassung verurteilt. Und auch in Karlsruhe sieht es für "Rick und Nick" nicht gut aus: Die Kollegen in Hamm hätten sich sehr sorgfältig mit dem Fall beschäftigt, betonte Koch in der mündlichen Verhandlung. Die vorläufige Einschätzung des Senats gehe "stark in die Richtung des Berufungsgerichts".
Aesthetify nutze schon "seit geraumer Zeit" keine Vorher-Nachher-Bilder mehr, um für Schönheitsbehandlungen zu werben, sagte Dominik Bettray ("Dr. Nick") vor der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur. Das sei allerdings schade, da sie eine enorme Rolle für Verbraucher spielten. Für die Verbraucher sei schließlich "volle Transparenz und volle Information" wichtig, ergänzte Co-Geschäftsführer Henrik Heüveldop ("Dr. Rick")./jml/rdt/DP/jha
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