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Behörde: Aufenthaltserlaubnis für russischen Medienvertreter nicht verlängert

BERLIN/MOSKAU (dpa-AFX) - Im Streit um den Umgang mit Korrespondenten russischer Staatsmedien in Deutschland hat das Berliner Landesamt für Einwanderung konkrete Angaben zu dem von Moskau angeprangerten Fall gemacht. Anders als von Russland dargestellt sei dem Mann nicht die Aufenthaltserlaubnis entzogen worden, sondern ihm sei lediglich eine Verlängerung seiner abgelaufenen Erlaubnis verwehrt worden.

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Die russische Flagge.
Quelle: - pixabay.com:

Die Pässe der Ehefrau und der Tochter wurden von der Polizei "nach Aushändigung in Verwahrung genommen", wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Das Landesamt habe zuvor ein Amtshilfeersuchen an die Polizei gerichtet. Weitere Angaben machte die Behörde nicht.

Nach einem "Spiegel"-Bericht war für das Berliner Landesamt die rechtliche Grundlage entfallen, dass der Vertreter einer russischen staatlichen Medienholding weiter in Deutschland bleiben konnte. In einem Bescheid forderte die Behörde demnach ihn und seine Familie auf, die Bundesrepublik bis spätestens 19. August zu verlassen. Hintergrund sei, dass der Europäische Rat die Mediengruppe bereits im Februar 2023 auf die EU-Sanktionsliste gesetzt habe.

Als Reaktion auf den Fall bestellte das russische Außenministerium den deutschen Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, ins Ministerium, "um ihn über Vergeltungsmaßnahmen als Reaktion auf die Verfolgung russischer Journalisten zu informieren", wie ein Ministeriumssprecher der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Tass sagte./mvk/DP/nas


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