Diese Größe beschreibt das Absicherungsniveau der Rente im Verhältnis zu den Löhnen. Ein stabiles Rentenniveau bedeutet, dass die gesetzliche Rente der Lohnentwicklung nicht hinterherhinkt. "Die sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet", heißt es in dem Entwurf. "Durch die Erstattung werden Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich vermieden."
Zudem will die Bundesregierung im Jahr 2029 einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse vorlegen. Geprüft werden soll, was nötig ist, um das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus beizubehalten.
Mütterrente erst 2028 ausgezahlt
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Diese ausgeweitete Mütterrente soll aber erst ab 2028 ausgezahlt werden, weil die Rentenversicherung nach eigener Aussage für die technische Umsetzung zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes braucht.
Um Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, soll das heute geltende Anschlussverbot aufgehoben werden./bw/DP/jha
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