Bafög im Bundestag: Studierendenwerk sieht Verbesserungsbedarf

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Bücher und Notizen vor einem Bücherregal (Symbolbild).
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BERLIN (dpa-AFX) - Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) sieht Nachbesserungsbedarf bei der geplanten Bafög-Reform. Die Novelle sei ein wichtiger Schritt, um das Bafög nachhaltig zu stärken, sagte DSW-Chef Matthias Anbuhl anlässlich der ersten Beratung des Vorhabens im Bundestag. Vorgesehen ist darin unter anderem eine schrittweise Anpassung der Bafög-Höhe an das heutige Niveau der Grundsicherung.

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Kritisch bewertet das DSW den Zeitplan. Dass die Angleichung an das aktuelle Niveau der Grundsicherung erst 2029 erreicht werden solle, sei nicht ambitioniert genug, sagte Anbuhl. Studierende bräuchten jetzt eine auskömmliche Förderung und nicht erst am Ende der Legislaturperiode. Zudem sei die Anhebung des für Wohnkosten vorgesehenen Betrags im Bafög zu niedrig. Das DSW verwies darauf, dass ein WG-Zimmer Erhebungen zufolge im Schnitt 510 Euro im Monat koste.

Gut 1.000 Euro Bafög nach letztem Reformschritt

Die Gesetzespläne der schwarz-roten Koalition sehen vor, dass Bafög-Empfänger vom 1. April kommenden Jahres an mehr Geld bekommen sollen. Die Wohnkostenpauschale im Bafög für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, soll zum Sommersemester 2027 von jetzt 380 auf dann 440 Euro im Monat steigen.

Der Bafög-Grundbedarf für Studierende, der aktuell bei 475 Euro liegt, soll anschließend in zwei Schritten auf 563 Euro - das aktuelle Niveau der Grundsicherung - angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 schließlich auf 563 Euro. Ab 2030 soll die Bafög-Höhe alle zwei Jahre überprüft und gesetzlich neu festgesetzt werden. Das soll mehr Stetigkeit ins System bringen.

Aktuell kommen Bafög-Empfänger mit Grundbedarf und Wohnkostenpauschale auf bis zu 855 Euro, nach dem letzten Reformschritt 2029 wären es bis zu 1.003 Euro. Wer seine Krankenversicherung selbst zahlt, bekommt dafür Zuschläge. Auch diese sollen steigen. Das Schüler-Bafög steigt ebenfalls.

Bafög wird immer individuell berechnet. Maßgeblich sind unter anderem Einkommen von Eltern, Ehe- oder Lebenspartnern sowie eigenes Einkommen und Vermögen. Die dabei geltenden Freibeträge, also etwa die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung, sollen ab August 2028 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Das soll verhindern, dass der Kreis der Förderberechtigten durch Inflation und Lohnsteigerungen schleichend kleiner wird./jr/DP/mis



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