BaFin verhängt 1,2 Millionen Euro Bußgeld gegen Volkswagen wegen verspäteter Ad-hoc-Meldung

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Die BaFin belegt VW mit einer Geldbuße von 1,2 Mio. Euro wegen Verstößen gegen Ad-hoc-Publizitätspflichten bei der Prognose für 2023.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen die Volkswagen AG eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht: VW habe eine positive Prognose für das Geschäftsjahr 2023, die deutlich über den Markterwartungen lag, lediglich per Pressemitteilung statt über die vorgeschriebene Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. VW akzeptierte die Strafe im Rahmen einer Verständigung, hielt jedoch an der eigenen Rechtsauffassung fest.

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