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dpa-AFX  | 
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Arbeitgeber: Warnstreiks zeitlich begrenzen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Arbeitgeber sprechen sich dafür aus, Warnstreiks zeitlich klar zu begrenzen. Diese müssten wieder zu "kurzen, begrenzten und ausnahmsweise" eingesetzten Maßnahmen werden, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutschen Presse-Agentur. "Niemand möchte das Streikrecht beschneiden, aber der Arbeitskampf benötigt dringend verbindliche Spielregeln, um Verlässlichkeit und Berechenbarkeit im Tarifgeschehen zu gewährleisten."

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Deutschland brauche dringend klare Regelungen beim Arbeitskampf, sagte Kampeter. "Wir werben daher für eine Gesetzesinitiative, die zentrale Fragen des Arbeitskampfs eindeutig regelt." Kampeter hatte bereits der "Bild"-Zeitung gesagt, Deutschland brauche dringend ein Gesetz für Fairnessregeln bei Streiks.

Derzeit wirkt sich der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Länder mit Warnstreiks vielerorts aus.

"Maximal ein bis zwei Stunden Warnstreiks"

"Ein besonderer Fokus liegt auf den Warnstreiks", erklärte Kampeter. "Warnstreiks sollten zeitlich klar begrenzt bleiben, etwa als verhandlungsbegleitende Arbeitsniederlegungen von einer Dauer von maximal ein bis zwei Stunden."

Kampeter weiter: "Darüber hinaus sehen wir eine zunehmende Politisierung von Streiks. Politisch motivierte Arbeitsniederlegungen sind grundsätzlich unzulässig. Zulässig sind nur Konflikte, die auf tarifvertragliche Inhalte zielen und sich gegen einen konkreten Arbeitgeber richten."

"Ausuferung" verhindern

Die Arbeitgeber fordern zudem gesetzliche Klarstellungen zu den zulässigen Arbeitskampfmitteln. "Das sind in erster Linie Streik und Aussperrung. Schließlich sind auch Verfahrensregelungen geboten. Dazu zählt, dass Arbeitskampfmaßnahmen mindestens 60 Stunden vor deren Beginn gegenüber der konfliktgegnerischen Partei anzuzeigen sind. So lässt sich eine Ausuferung des Streikgeschehens verhindern, und die Bevölkerung wird nicht ungewollt in den Arbeitskampf hineingezogen."/hoe/DP/stk

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