Ein Geschäftsführer in einem Gespräch (Symbolbild).
Quelle: - © pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 139

Arbeitgeber kritisieren Vermögensteuer-Vorschlag der Linken

BERLIN (dpa-AFX) - Der Arbeitgeberverband BDA kritisiert die Vorschläge der Linkspartei zur Reaktivierung der Vermögensteuer. "Substanzsteuern wie Vermögens- oder Erbschaftsteuern greifen tief in das Betriebsvermögen und damit in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen ein", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Er warnte davor, dass eine solche Steuer nicht zu mehr Einnahmen für den Staat führen würden, sondern zu einer Kapitalflucht ins Ausland. Davor hatten auch bereits Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gewarnt, die im Auftrag der Linken eine Studie zu den Auswirkungen einer Vermögensteuer erstellt hatten. Sie sollte daher im Idealfall international abgestimmt werden, so die DIW-Wissenschaftler.

Die Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sah: Immobilien wurden im Vergleich zu Geldvermögen oder Wertpapieren ungleich berechnet.

Die Linke schlägt in ihrem Vermögensteuerkonzept einen persönlichen Freibetrag von einer Million Euro und einen Freibetrag von fünf Millionen Euro für Unternehmensvermögen vor. Ab dann soll ein Steuersatz von einem Prozent gelten. Wer ein steuerpflichtiges Vermögen von 50 Millionen Euro hat, müsste fünf Prozent abgeben, wer eine Milliarde oder mehr besitzt, 12 Prozent. Das würde laut DIW-Berechnungen zu Steuermehreinnahmen von 147 Milliarden Euro jährlich führen./gut/DP/zb


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend