Das neue Nvidia Headquarter
Quelle: ©Nvidia:
Google
wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 931

Aktie schießt hoch: CoreWeave zündet Blackwell-Turbo – Erstes Unternehmen mit neuem Nvidia-System!

CoreWeave katapultiert sich an die KI-Spitze und wird zum ersten Unternehmen weltweit, das Nvidias bahnbrechende GB300 NVL72 Plattform einsetzt.Der KI-Cloud-Spezialist CoreWeave hat offiziell bekannt gegeben, als erster Hyperscaler weltweit die neue Nvidia GB300 NVL72 Plattform produktiv im Einsatz zu haben. Die Ankündigung ließ die CoreWeave-Aktie um satte 8,85 Prozent steigen und markiert einen weiteren Meilenstein für das Unternehmen, das seit seinem Börsengang im März 2025 eine beeindruckende Kursrallye hingelegt hat. Die Nvidia GB300 NVL72 – eine flüssigkeitsgekühlte Rack-Scale-Lösung – vereint 72 Blackwell Ultra GPUs und 36 Grace CPUs auf Arm-Basis in einem vollständig integrierten …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen
play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
CoreWeave Inc 88,30 $ CoreWeave Inc Chart +2,97%
Zugehörige Wertpapiere:
Dell Technologies 138,91 $ Dell Technologies Chart -0,06%
Zugehörige Wertpapiere:
Nvidia Corp 182,41 $ Nvidia Corp Chart -0,53%
Zugehörige Wertpapiere:
Switch A -   Switch A Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:
Vertiv Holdings Co 189,02 $ Vertiv Holdings Co Chart +3,55%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend