- Ärztepräsident fordert bundesweite Zuckersteuer.
- Schleswig-Holstein plant Bundesratsinitiative dazu.
- WHO empfiehlt max. 50 Gramm Zucker pro Tag.
- KI-Boom schwächelt - 5 defensive Top-Picks für 2026! (hier klicken)
Mit Blick auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen warnte Reinhardt eindringlich vor den Folgen übermäßigen Zuckerkonsums. "Schon jetzt ist absehbar, dass durch Bewegungsmangel und ungesunde Ernährung bei Kindern und Jugendlichen eine riesige Welle von Diabetikern auf uns zurollt", sagte er. Neben einer Zuckersteuer sprach sich Reinhardt auch für einen "verbindlichen Gesundheitsunterricht an den Schulen" aus.
"Politisch und ökonomisch längst geboten"
Schleswig-Holstein hatte in der Debatte um eine Zuckersteuer zuletzt eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) lehnt den Vorstoß ab. Rainer sieht die Ernährung nicht als den einzigen ausschlaggebenden Faktor. "Zu wenig Bewegung, zu viel elektronische Medien können daran beispielsweise auch beteiligt sein", hatte er der "Rheinischen Post" gesagt.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte sich für die Einführung einer Zuckersteuer ausgesprochen. "Im ersten Quartal des kommenden Jahres werden wir eine Bundesratsinitiative ergreifen", sagte der CDU-Politiker der "Welt". "Eine Zuckersteuer ist politisch und ökonomisch längst geboten, weil zu starker Zuckerkonsum erhebliche gesundheitliche Probleme und damit auch enorme gesellschaftliche Kosten verursacht."
Für eine gute Ernährung empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Menschen mit gesundem Körpergewicht täglich nicht mehr als 50 Gramm des sogenannten freien Zuckers, idealerweise sogar weniger als 25 Gramm (sechs Teelöffel)./mms/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.