AbbVie reicht EU-Beihilfebeschwerde gegen GKV-Rabattregelungen und warnt vor Zugangsunterschieden zu innovativen Arzneimitteln
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AbbVie Deutschland hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingereicht, da neue Rabattregeln den Zugang zu Therapien gefährden.
AbbVie Deutschland hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingereicht. Das Unternehmen kritisiert insbesondere wirkstoffübergreifende Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel als potenziell unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht. AbbVie warnt, dass dadurch der gleichberechtigte Zugang zu innovativen Therapien gefährdet werde und wirtschaftliche Kriterien medizinische Entscheidungen überlagern könnten.
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