... und damit doch genau das Richtige für Dich, Deinem Namen nach zu schließen.
War da nicht eine Einstweilige Verfügung oder sogar ein Urteil des Landgerichts Hamburg, demnach die Versteigerungen von ricardo rechtlich gar nicht zulässig wären ???
Mich würde durchaus hierzu der neueste Stand interessieren, auch wenn ich ricardo nicht auf "meiner Liste" habe.
War da nicht eine Einstweilige Verfügung oder sogar ein Urteil des Landgerichts Hamburg, demnach die Versteigerungen von ricardo rechtlich gar nicht zulässig wären ???
Mich würde durchaus hierzu der neueste Stand interessieren, auch wenn ich ricardo nicht auf "meiner Liste" habe.