Zeichnen, sich ärgern und trotzdem zahlen


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Happy End:

Zeichnen, sich ärgern und trotzdem zahlen

 
29.01.03 08:49
Auch wenn der Kunde bei einer Neuemission leer ausgeht, dürfen Banken Zeichnungsgebühren kassieren. Das Urteil des OLG dürfte erst in einigen Monaten für Verärgerung sorgen, da der IPO-Markt derzeit nicht gerade bebt.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden, dass Finanzinsititute für die Zeichnung von Aktien-Neuemissionen auch dann eine Gebühr erheben dürfen, wenn der Kunde bei der Emission gar nicht zum Zuge kommt.

Damit erhielt eine Sparkasse in Potsdam Recht, die eine Zeichnungsgebühr von 5 Euro erhoben hatte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte das Entgelt für unzulässig gehalten und gegen die Verwendung der Gebührenklausel geklagt.

Zeichnungsgebühr ist "erfolgsunabhängig"

Die Kreditinstitute dürfen die teilweise erheblichen Kosten, die bei mitunter hohen Überzeichnungen von Neuemissionen entstehen, mit einer Pauschalgebühr an den Kunden weitergeben, befand das Karlsruher Gericht (Az: XI ZR 156/02 vom 28. Januar 2003).

Zwar fielen Provisionen grundsätzlich nur dann an, wenn ein Auftrag erfolgreich ausgeführt worden ist. Dennoch stelle die erfolgsunabhängige Zeichnungsgebühr keine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Wegen des erheblichen Bearbeitungsaufwandes bei massenhaften Zeichnungsaufträgen hätten die Banken vor der Wahl gestanden, Aufträge abzulehnen oder die Kosten weiterzugeben.

IPO-Geschäft liegt am Boden

Das Urteil dürfte Anlegern aktuell keine allzu grauen Haare wachsen lassen. Der IPO-Markt ist derzeit praktisch tot. Im vergangenen Jahr wagten sich ganze sechs Unternehmen aufs Börsenparkett, und lediglich die Aktie von Erotic Media hat den Zeichnern seit Erstnotiz Gewinne beschert.

Während die Aktie von AIG Real Estate um den Emissionskurs dümpelt, sind Repower Systems , Solar Fabrik , VCH und Uniprof Real Estate abgestürzt und haben den Anlegern, die beim Börsengang zum Zuge gekommen sind, bislang zweistellige Verluste eingebracht.

Trost für Infineon-Nichtzeichner

Die Zeiten der Börsenhysterie scheinen vorbei: Im März 2000 konnte die Siemens AG ihre Halbleitertochter Infineon  noch zum sagenhaften Preis von 35 Euro an der Börse platzieren. Die Aktie war zehnfach überzeichnet; Anleger, die ihre Anteile bis Juli 2000 wieder losschlugen, konnten Gewinne von mehr als 100 Prozent realisieren.

Für all diejenigen, die bei der Emission nicht zum Zuge gekommen sind, ist die spätere Kursentwicklung ein Trost. Wer die Aktie zum Emissionspreis erhalten und bis heute im Depot gehalten hat, muss inzwischen Verluste von rund 80 Prozent beklagen. Im Vergleich dazu sind fünf Euro Gebühr für nicht erhaltene Papiere noch der bessere Deal.

www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,232686,00.html
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Mützenmacher:

Moin, ja ja, Banken, Versicherer und Verbrecher,

 
29.01.03 08:51
alles EIN Gesindel.
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Willi1:

Moin häbbie,

 
29.01.03 08:52
kommt auf Deinen Onlinebrooker an. Bei Fimatex kostet das nix, dafür aber Teilausführungen EK 0€ VK min 8,7€

Schönen Tach
   Willi
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altmeister:

der schwachkopf der wegen den 5€ geklagt

 
29.01.03 08:56
hat sollte verklagt werden!
ich wette 10-1 das der kläger ein dümmlicher frührentner ist der aus lange weile und wut weil er vermutlich die brokat ag gezeichnet hat einfach mal einen volkswirtschaftlichen schaden anrichten will.!
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Grinch:

Altmeister kauf dir ne Brille!!!

 
29.01.03 08:58

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte das Entgelt für unzulässig gehalten und gegen die Verwendung der Gebührenklausel geklagt.


 

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Eddie:

Altmeister, wette dagegen

 
29.01.03 09:00
tippe eher auf einen unterbeschäftigten Beamten mit
Rechtsschutzversicherung und Vollkaskomentalität!
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altmeister:

eddi sieht so aus als hättest du

 
29.01.03 09:02
die wette gewonnen.
ist ja wohl der gleiche schlag mensch ....
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Sahne:

eddie kauf dir ne Brille!!!

 
29.01.03 09:06
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte das Entgelt für unzulässig gehalten und gegen die Verwendung der Gebührenklausel geklagt.





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Grinch:

Erst können sie nich lesen und dann wissen sie

 
29.01.03 09:07
nicht mal wovon sie reden...

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist ein eingetragener Verein der sich den Schutz der Rechte von Verbrauchern auf die Fahnen geschrieben hat. Da gibt es keinen Beamten. Das sind angestellte, Rechtsanwälte und Fachleute... Ne Rechtsschutzversicherung haben die auch nich...

LESEN, DENKEN, VERSTEHEN UND DANN POSTEN!
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altmeister:

sahne ich denke eeddi hat sehr gut verstanden

 
29.01.03 09:11
wer sitzt denn im Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ?
arbeiter? angestellte beamte?
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blindfish:

@eddie, altmeister

 
29.01.03 09:13
...kann euch in dem fall nicht verstehen! euch möchte ich mal sehen, wenn ihr bsw. im netz ein neues laptop bestellt, dieses dann nicht vorrätig ist und ihr halt einfach eine bearbeitungspauschale von 15€ abdrücken müsst... ich wette: spätestens, wenn ihr das dritte mal "beschissen" worden seid (vielleicht auch, weil die ware nie auf lager war), sitzt ihr auch beim anwalt...

gruss, blindfish :-)
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Sahne:

Wer da sitzt?

 
29.01.03 09:21
Alles Beamte oder?


Zeichnen, sich ärgern und trotzdem zahlen 921896


Unsere Aufgaben

Vertretung von Verbraucherinteressen gegenüber Politik und Wirtschaft
Koordinierung der verbraucherpolitischen Arbeit der Mitgliedsorganisationen
kollektiver Rechtsschutz durch Verbandsklagen
Förderung der Verbraucherinformation
Entwicklung von Beratungsstandards
berufliche Qualifikation in der Verbraucherarbeit
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altmeister:

blindfish

 
29.01.03 09:22
da vergleichst du aber äpfel mit birnen!
die klage wurde ja nun abgewiesen und das hätte ich dir auch vorher sagen können!
das ist verschwenden von steuergeldern weil mit solchen klagen rechtfertigen sie überhaubt ihre existenz bzw rechtfertigen sie nicht.
bei dem fall den du gerade vorträgst sagt mir mein persönliches rechtempfinden würde dir jedes gericht dieser welt zustimmen und du hättest dein geld wieder!
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Grinch:

@Sahne: Gib es auf... die Aufschlüsselung ist ihm

 
29.01.03 09:23
mit seinem IQ von 140 viel zu lapidar ...  
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Sahne:

Ach ja, hatte ich vergessen :-) o. T.

 
29.01.03 09:27
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altmeister:

sahne

 
29.01.03 09:30
ebben beamte und die hat der eddi im verdacht gehabt und das thema war durch.
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Grinch:

Altmeister tut mir leid aber es muss

 
29.01.03 09:35
mal gesagt werden... Du bist dumm!  
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altmeister:

weil ich dich abgetalkt habe? o. T.

 
29.01.03 09:39
Antworten
Grinch:

Nö aus folgenden Gründen:

 
29.01.03 09:45
- Du willst nicht einsehen das die Verbraucherzentralen keine Beamten beschäftigen.
- Du willst einen Teilgebiets-IQ von über 140 haben, nun besteht hier das Problem das IQ´s nur bis 140 messbar sind... tja tut mir leid für dich!
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blindfish:

@altmeister

 
29.01.03 09:48
ich verstehe was du meinst! und glaube mir, das meine ich auch so, denn im studium habe ich soooo viele vom-papi-finanzierte-möchtegern-juristen gesehen, dass es mir für mindestens 200 jahre reicht. wie oft habe ich mir an die stirn geschlagen habe und gesagt "jungs, setzt doch in der diskussion auch mal den gesunden menschenverstand ein", aber jurastudenten sind auf dem ohr wohl taub...

in diesem fall aber trotzdem: wo ist der unterschied, ob ich aktien oder einen laptop bestelle? ist beides eine "ware". und man muss schon darüber nachdenken, wie das betrügern die türe öffnen könnte, denn wie soll denn im einzelfall geprüft werden, ob das teil überhaupt je auf lager war? bei der zuteilung von aktien ist es ähnlich. wenn du mit einem freund z.b. gemeinsam aktien zeichnest und nur einer bekommt welche (vielleicht hatte die filiale auch überhaupt nie welche zugeteilt bekommen, dann wäre es fast schon betrug, da von vornherein klar war, dass niemand bei dieser bank aktien bekommt): wie wurde das verteilt? warum gerade so? ist streng genommen das gleiche, wie wenn ihr in einen kiosk geht, und dort lose kauft. es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum einer eine gegenleistung erhält, der andere aber willkürlich nicht, aber er muss trotzdem zahlen. genau das kann nicht der sinn eines investment sein, oder!?

gruss, blindfish :-)
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Sahne:

abgetalkt? o. T.

 
29.01.03 09:50
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altmeister:

in frauenzeitschriften vieleicht... o. T.

 
29.01.03 09:50
Antworten
Grinch:

Sie es ein Altmeister...

 
29.01.03 09:56
du bist und bleibst ein dummbabler! Du hast vielleicht a weng ahnung von Aktien, aber dann hört das auch schon auf... und wenn man von was keine Ahnung hat, dann fragt man oder man hält die Klappe!!! Aber nich gleich wieder: "MENNOO sind doch alles Beamte!" sind es nämlich nich...

Übrigens... mein Vater zum beispiel ist ein Sprachwissenschaftler, spricht 11 Sprachen und hat nen IQ von... na rat doch mal... und er würde sich aufgrund seiner Inteligenz nie zu solchen äusserungen hinreissen lassen, denn schon diese zeugen von mangelnder inteligenz.

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Slater:

Wer toppt Goethes IQ von 185?

 
29.01.03 10:03

Abendblatt und Haspa suchen die intelligentesten Studenten Hamburgs. Bei "Unicus IQ", dem kostenlosen Test im CCH mit Jörg Pilawa, geht es aber auch um Spaß, Gewinne und um einen guten Zweck.

Von Christoph Rind

Ob Goethe wirklich den sagenhaften IQ-Wert von 185 gehabt hat, wird heute niemand mit Bestimmtheit sagen können. Albert Einstein soll bei einem Wert um 172 gelegen haben, Kopernikus nur bei 105. Solche Schätzungen sind interessant, aber umstritten. Denn niemand dieser Genies hat sich einem Test zur Messung des Intelligenzquotienten (IQ) unterzogen. Erst die Psychologie unserer Zeit hat dazu verfeinerte Verfahren entwickelt.

Danach gilt man mit einem Wert zwischen 90 und 110 als normal begabt. Wer aber kennt seinen Intelligenzquotienten? Das Hamburger Abendblatt, die Haspa, DGZ DekaBank und der Hochschulsport laden am Sonnabend, 1. Juni, Hamburgs Studierende ein ins CCH zu "Unicus IQ" (benannt nach dem Studentenservicepaket der Haspa), dem ersten IQ-Test dieser Art, und das alles zu einem guten Zweck. Mitmachen kann, wer sich anmeldet. 1500 Plätze sind zu vergeben. "Unicus IQ" ist ein unterhaltsames Spektakel, moderiert von TV-Entertainer Jörg Pilawa, bei dem am Ende jeder seinen IQ-Wert kennt. Die besten Zehn werden belohnt. Die Preise: ein Deka-Smart und Deka Investmentfonds-Anteile.

Lässt sich Intelligenz messen?

Als einer der ersten Wissenschaftler machte der Franzose Alfred Binet den Versuch. Der Psychologieprofessor ließ 1905 im Auftrag des Ministeriums für Unterricht und Erziehung Schüler bestimmter Altersgruppen Mathematikaufgaben lösen und kam so auf ein "Intelligenzalter". Wenn etwa ein Achtjähriger die Aufgaben konnte, die er dem "Intelligenzalter" neun, also den Anforderungen Neunjähriger zugeordnet hatte, ging er von einer überdurchschnittlichen Intelligenz aus.

Erst der Deutsche William Stern setzte den Wert 100 als durchschnittliches, altersgemäßes Maß fest nach der Formel: Alter der Intelligenz, geteilt durch tatsächliches Alter, mal 100 ergibt den IQ. Ein durchschnittlich entwickeltes Kind bekam danach den IQ von 100.

Was leistet der IQ-Test?

Mit Testfragen lässt sich der IQ messen - aber auch die Intelligenz? Die Fähigkeit des Menschen zu denken und Zusammenhänge zu erkennen, ist von mehr Faktoren abhängig, als in einem noch so gründlichen Verfahren gemessen werden kann. Hinzu kommt die Tagesform der Testperson. Und: Über Karrierechancen sagt ein IQ-Wert allein noch nichts. Denn viele Fähigkeiten lassen sich in einem genormten Fragebogen kaum erfassen: Kreativität, musische, sportliche Fähigkeiten oder die Kunst, andere Menschen motivieren und führen zu können.

Der Psychologe und Intelligenzforscher Joy Paul Guilford kommt auf über 100 unterschiedliche Faktoren, die es zur Feststellung der Intelligenz zu testen gebe. Allein in Deutschland sind 80 unterschiedliche IQ-Tests auf dem Markt, zum Teil mit unterschiedlichen Skalen.

Der IQ beschreibt letztlich nur die Unterschiede innerhalb der getesten Gruppe. Über die individuellen Fähigkeiten sagt er wenig. Ein Student mit hohem IQ-Wert kann in seinem Studium scheitern, ein Kommilitone mit durchschnittlichem Wert ein gutes Examen ablegen.

Ein Intelligenztest misst jedoch nicht nur die Fähigkeiten, sondern auch Wissen und Bildung, etwa in Aufgaben zum Wortschatz oder zu Ergänzungen von Bildern, die oft an unsere Kulturgewohnheiten anknüpfen. So fielen zu Beginn des 20. Jahrhunderts bei routinemäßigen Tests unter Einwanderern in den USA zum Beispiel die Italiener mit unterdurchschnittlichen Werten auf.

Die nächste Generation erreichte die Werte des amerikanischen Durchschnitts - ein Beleg für kulturelle Voreingenommenheit durch die Testmethode.

Wer stellt die Testfragen für "Unicus IQ" zusammen?

Der Dortmunder Diplom-Psychologe und Buchautor Dr. Wolfgang Reichel wählt die 81 Aufgaben aus 14 Rubriken aus. Reichel war auch der "Test-Vater" der RTL-Fernsehshow "Der große IQ-Test" im September vergangenen Jahres. 9,42 Millionen Zuschauer hatten Günther Jauchs Vier-Stunden-Marathon am heimischen Bildschirm verfolgt, 100 000 Mitdenker klickten sich übers Internet mit ein.

Bei dem großen Studententest im CCH werden die Fragen im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet. Ein digitales Voting-System ermöglicht die sofortige Auswertung der Ergebnisse. Die zehn Teilnehmer mit dem höchsten Wert werden während der Veranstaltung und im anschließend Hamburger Abendblatt vorgestellt. Alle anderen erfahren ihren persönlichen IQ nach der Veranstaltung über das Internet auf der Seite www.haspa.de. Die Fragen und Antworten des Testes können Sie am Dienstag, 4. Juni im "Wissen"-Journal des Hamburger Abendblattes nachlesen.

Wie würde das Physik-Genie Albert Einstein heute einen solchen Test bestehen? Tatsache ist: Er war ein Spätentwickler, sprach schwerfällig, sagte später über sich: "Meine Hauptschwäche war ein schlechtes Gedächtnis für Worte und Texte." Also: Auch ein mieses Testergebnis schließt einen späteren Nobelpreis nicht aus.

erschienen am 27. Jun 2002 in Speci
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