Die russische Erdölgesellschaft Yukos hat im Interesse des Gläubigerschutzes und entsprechend dem Insolvenzrecht der USA am Donnerstag bei einem Gericht in New York die Insolvenz beantragt.
Die Initiative dafür ging von Eduard Rebgun aus, der am 28. März durch das Moskauer Schiedsgericht zum Außenverwalter bestellt worden war. Damit sollen Versuche des Yukos-Managements, ein Aktienpaket von 53,72 Prozent des Erdölverarbeitungswerkes Mazeikiu Nafta an die litauische Regierung zu verkaufen, unterbunden werden, schreibt das Wallstreet Journal.
In dem Antrag an das Insolvenzgericht wird darauf verwiesen, dass ein solcher Schritt den russischen Gerichtsbeschlüssen widerspreche, "eine empörende Missachtung des Beschlusses über die Einführung einer Außenverwaltung darstellt" und "den Gläubigern des Unternehmens Risiken aufbürdet".
Der Antragsteller bezieht sich auf Artikel 15 des amerikanischen Insolvenzgesetzes, welches dem Gericht die Wahl vorbehält, Sanktionen gegen ein Unternehmen, das außerhalb der US-Jurisdiktion in ein Gerichtsverfahren verwickelt ist, entweder aufzuheben oder in Kraft zu lassen. Rebgun sichert auf diese Weise die Yukos-Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger. Deren finanziellen Ansprüche sollen im Rahmen des Bankrottverfahrens in Russland berücksichtigt werden.
Ferner wird in dem Antrag festgestellt, dass drei in den USA lebende Topmanager von Yukos, darunter der Vorstandsvorsitzende Steven Theede, die Vermögenswerte der Gesellschaft "verschleudern", um das Bankrottverfahren in Russland zu torpedieren.
Die Außenverwaltung von Yukos ist auf Antrag eines Konsortiums ausländischer Banken bestellt worden. Ihre finanziellen Forderungen gegenüber Yukos belaufen sich auf 482 Millionen US-Dollar. Später sind die Forderungen an die russische Erdölgesellschaft Rosneft abgetreten worden, die nun in dem Verfahren als Kläger auftritt. [ RIA Novosti ]