XP-Registrierung: Microsoft muss Auskunft geben

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Microsoft Corp 362,45 € +0,50% Perf. seit Threadbeginn:   +911,02%
 
Luki2:

XP-Registrierung: Microsoft muss Auskunft geben

 
28.11.01 09:47

Rechtstipp: Microsoft darf Daten der XP-Produktaktivierung nicht geheimhalten

Das Software-Unternehmen Microsoft muss seinen Kunden auf Wunsch Auskunft über persönliche Daten geben, die bei einer Produktaktivierung von Windows XP oder Office XP gespeichert werden. Zu dieser kostenfreien Auskunft ist das Unternehmen nach dem Teledienstdatenschutzgesetz verpflichtet. Auf diesen Umstand weist der Rostocker Rechtsanwalt Johannes Richard auf seiner Internet-Seite hin. Die Auskunft muss den gesetzlichen Bestimmungen zufolge Art, Umfang, Ort und Zweck der über ihn gespeicherten Daten enthalten. Außerdem muss Microsoft diese Daten auf Wunsch des Kunden auch wieder löschen.

Bislang weigerte sich Microsoft hartnäckig, detaillierte Informationen darüber bekannt zu geben, welche Daten bei der Produktaktivierung gespeichert werden. Auf seiner Website und in ganzseitige Zeitungsanzeigen erklärt das Unternehmen lediglich, die Produktaktivierung sei von der Tochter des Technischen Überwachungsvereins TÜVit geprüft und „anonym, einfach, vertrauenswürdig, mängelfrei“. Mit dieser Pauschalaussage wird das Unternehmen seiner Verpflichtung nach dem Teledienstdatenschutzgesetz aber nicht gerecht, erklärt Richard.

Im einem Fall musste Microsoft seiner Auskunftspflicht bereits nachgekommen. Ein Rostocker Student hatte eine entsprechende Anfrage an Microsoft gestellt, erhielt zunächst jedoch keine Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten. Erst nachdem Rechtsanwalt Richard daraufhin Klage bei dem Amtsgericht Rostock einreichte (Aktenzeichen 42C419/01), gewährte Microsoft die Auskunft und erklärte sich bereit, die Verfahrenskosten zu übernehmen. Richard weist darauf hin, dass das Unternehmen gegenüber jedem Kunden verpflichtet ist, eine entsprechende Auskunft kostenfrei zu erteilen. Sollte zur Durchsetzung dieses Rechtsanspruches ein Anwalt bemüht oder gar ein Verfahren angestrengt werden müssen, sei Microsoft auch zur Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten verpflichtet. Auf seiner Website hat Richard einen Formbrief bereitgestellt, mit dem die Datenauskunft angefordert werden kann. (dg)

Quelle: www.internetworld.de/sixcms/detail.php?id=22490

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