...aus 2012 von Amts wegen seitens des Amtsgericht München (siehe
#1702) ist bis heute nicht ausgeführt worden. Grund kann eigentlich nur ein Widerspruch sein, der damals fristgemäß eingereicht wurde.
Gab es Feb-Mai 2012 noch verfügbares Vermögen zu berücksichtigen und wurde hierzu eine Nachtragsverteilung veranlasst? Hätte doch veröffentlicht werden müssen. Oder?
Oder gab es einen Widerspruch aus verfahrenstechnischen Gründen? Da wäre doch innerhalb von 3 Jahren etwas gekommen, nehme ich mal stark an. Merkwürdig.
Welche Erklärungen gibt es noch für die Nicht-Löschung der AG?