Hilfe und Hoffnung für Geschädigte durch Wallstreet-Online!
www.widerruf.info/...wirecard-aktionaere-kostenlose-pruefung/
Anleger sollten sich daher jetzt kostenlos und unverbindlich darüber informieren, welche konkreten Aussichten auf Schadensersatz in ihrem Fall bestehen.
Der Crash bei Wirecard setzt sich fort und die Vorwürfe gegen das Management werden immer gravierender. Damit erhöhen sich auch die Chancen für Anleger auf Schadensersatz –
>>>>Zudem könnte eine Schadensersatzklage im Fall einer Insolvenz auch auf den langjährigen Wirtschaftsprüfer EY ausgeweitet werden. Denn es stellt sich durchaus die Frage, warum die Buchprüfer erst jetzt entdeckt haben, dass ein Konto mit angeblich fast zwei Milliarden Euro nicht existiert!!"
wir zeigen, was Sie tun müssen.
Wie Sie jetzt reagieren können: vollständiger Artikel unter:
www.wallstreet-online.de/nachricht/...tz-crash-stehen-chancen
Eine Gefahr lauert nach Ansicht von Beobachtern in einer möglichen Insolvenz von Wirecard. Denn was bringt es, Schadensersatz zu erstreiten, wenn das beklagte Unternehmen nicht mehr zahlen kann? Wir sehen diese Gefahr derzeit nicht. Wirecard verfügt offenbar über ein gesundes Kerngeschäft mit vielen namhaften Kunden. Den Banken scheint ebenfalls an einem Überleben von Wirecard gelegen zu sein. Zumindest haben sie bislang ihre Kredite trotz fehlender Bilanz für 2019 nicht fällig gestellt.
So bitter die Verluste für Wirecard-Anleger auch sind, so gut stehen die Chancen, sich zumindest einen Teil der Verluste durch eine Schadensersatzklage zurückzuholen. Doch dazu wird Geduld nötig sein. Denn ein Musterverfahren, zu dem es aller Voraussicht nach kommen wird, braucht Zeit. Und natürlich entstehen dabei Kosten. Somit stellt sich die Frage: Soll ich gutes Geld schlechtem hinterherwerfen? Deswegen bereiten wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf eine Prozessfinanzierung vor, bei der lediglich dann Kosten entstehen, wenn für Anleger auch Schadensersatz erstritten wird. Klare Regel hier: Ohne Erfolg – keine Kosten!
www.widerruf.info/...wirecard-aktionaere-kostenlose-pruefung/
Auch wenn die Lage rund um Wirecard noch undurchsichtig ist, sollten Anleger jetzt bereits ihre Chancen auf Schadensersatz checken lassen. Die Prüfung erfolgt durch die führende deutsche Anwaltskanzlei im Bereich Anlegerrecht in Deutschland und ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Anleger, welche Möglichkeiten sie haben, wie hoch ihre potenziellen Ansprüche sind und welche Schritte als nächstes zu gehen sind.
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Anleger sollten sich daher jetzt kostenlos und unverbindlich darüber informieren, welche konkreten Aussichten auf Schadensersatz in ihrem Fall bestehen.
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>>>>Zudem könnte eine Schadensersatzklage im Fall einer Insolvenz auch auf den langjährigen Wirtschaftsprüfer EY ausgeweitet werden. Denn es stellt sich durchaus die Frage, warum die Buchprüfer erst jetzt entdeckt haben, dass ein Konto mit angeblich fast zwei Milliarden Euro nicht existiert!!"
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Eine Gefahr lauert nach Ansicht von Beobachtern in einer möglichen Insolvenz von Wirecard. Denn was bringt es, Schadensersatz zu erstreiten, wenn das beklagte Unternehmen nicht mehr zahlen kann? Wir sehen diese Gefahr derzeit nicht. Wirecard verfügt offenbar über ein gesundes Kerngeschäft mit vielen namhaften Kunden. Den Banken scheint ebenfalls an einem Überleben von Wirecard gelegen zu sein. Zumindest haben sie bislang ihre Kredite trotz fehlender Bilanz für 2019 nicht fällig gestellt.
So bitter die Verluste für Wirecard-Anleger auch sind, so gut stehen die Chancen, sich zumindest einen Teil der Verluste durch eine Schadensersatzklage zurückzuholen. Doch dazu wird Geduld nötig sein. Denn ein Musterverfahren, zu dem es aller Voraussicht nach kommen wird, braucht Zeit. Und natürlich entstehen dabei Kosten. Somit stellt sich die Frage: Soll ich gutes Geld schlechtem hinterherwerfen? Deswegen bereiten wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf eine Prozessfinanzierung vor, bei der lediglich dann Kosten entstehen, wenn für Anleger auch Schadensersatz erstritten wird. Klare Regel hier: Ohne Erfolg – keine Kosten!
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Für die Einhaltung der Menschenrechte Charta Art.19 (Meinungs/Informationsfreiheit).