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Wirecard 2014 - 2025


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Wirecard AG 0,0172 € -13,13% Perf. seit Threadbeginn:   -99,94%
 
thesuprimer:

AN EY hängt es

 
19.05.20 00:17
Wenn EY das Ding uneingeschränkt testiert, dann haben wir einen Rakete

Wenn nicht,,,,,, das weiß keiner
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thesuprimer:

kurze frage

 
19.05.20 00:18
Ist es adhoc pflichtig, wenn wci weiß, dass EY nicht vollständig testiert?

und wann weiß wci sowas vorher?
Antworten
229206391a:

Wirekos

2
19.05.20 00:20
Wirekos:
Ich denke die spekulieren auf kein einwandfreies Testat von EY. Sollten da Fragen aufkommen, werden die institutionellen Anleger nicht einsteigen - weil verantwortungslos  

*******

Bringt es mMn perfekt auf den Punkt.

Mehr braucht man nicht zu sagen um die aktuelle Situation in aller Kürze zusammenzufassen.
Zu unterstreichen ist das Wort "spekulieren".

Die LVs spekulieren - d.h. sie wissen es nicht mit Gewissheit. So wie auch wir nicht.

"Glücklicherweise" bin ich so weit von meinem EK entfernt, dass ich mir jetzt überhaupt nicht die Frage stellen muss ob ich vor dem 4.6. verkaufe oder nicht. Wenn es am 4.6. zum Supergau kommt muss ich die Sache für die nächsten Monate und Jahre halt leider aussitzen. Immer noch besser als jetzt riesige Verluste zu realisieren.

An das fundamentale Geschäft glaube ich. Selbst dann wenn es kein Testat gebe. Selbst wenn irgendeine windige Geschichte mit Al Alam ans Tageslicht käme.

Deshalb darf man bei so einer Aktie auch mal spekulieren. Wenn man keinen Zeitdruck beim Verkaufen hat kann man mit Wirecard meiner Meinung nach nichts falsch machen.
Antworten
steluk:

Wi eine Luftnummer, dass ich nicht lache

 
19.05.20 00:27
Anscheinend sind hier alle im Forum Streber und alle haben ihre Prüfungen immer bestanden. Oder? Denkt mal nach. Wenn Wi kein Testat bekommt, dann wäre das für den Kurs schlimm, aber für Wi kein Beinbruch. Wi würde die Dinge klären und berichtigen, die nötig sind und weiter gehts dann mit Testat. Einen JA wird es auf alle Fälle geben! Ich musste bei meinem Unternehmen alle 2 Jahre QS (Qualitätssicherung) machen und bin ständig durchgefallen. Mal war es ein unzureichendes Krisenmanagement und dann ein fehlendes Internes Audit. Sogenannte KO Kriterien, die eine erneute Prüfung erforderlich machten. Die Prüfer haben sich selbstverständlich sofort angeboten eine erneute Prüfung vorzunehmen, wenn die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden.  Leute kommt alle einfach mal wieder auf den Boden. Sollte das Testat wirklich verweigert werden, was ich nicht erwarte, dann bekommen wir hier Einstiegskurse, von denen ich zu träumen nicht gewagt hätte. Das wäre aber zu schön, um wahr zu sein! Positiv denken! Das Glas ist schon noch halb voll! Allerdings ist Wi kein Selbstläufer, dann könnten das ja auch alle!
Antworten
difigiano:

erstmal hgb 322 lesen

6
19.05.20 00:32

...dann kpmg bericht lesen.

dann die „defizite“kpmg mit dem 322er abgleichen welche mit einem uneingeschränktem testat korrelieren könnten

dann diese nehmen die korrelieren könnten und prüfen welche man nicht von 28.4. bis 4.6. rechtswirksam heilen könnte (bsp. umgang zw. tpa‘s und wtc mit abrechnungsdifferenzen, fehlende dokumente, unterschriften, etc.)

kostet zwar zeit aber könnte man machen anstatt nur unfundierten müll zu schreiben.


Handelsgesetzbuch
§ 322 Bestätigungsvermerk

(1) Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der Prüfung schriftlich in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss oder zum Konzernabschluss zusammenzufassen. Der Bestätigungsvermerk hat Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben und dabei die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze anzugeben; er hat ferner eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten. In einem einleitenden Abschnitt haben zumindest die Beschreibung des Gegenstands der Prüfung und die Angabe zu den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen zu erfolgen.
(1a) Bei der Erstellung des Bestätigungsvermerks hat der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden, die von der Europäischen Kommission in dem Verfahren nach Artikel 26 Absatz 3 der Richtlinie 2006/43/EG angenommen worden sind.
(2) Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses muss zweifelsfrei ergeben, ob
1.
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt,
2.
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt,
3.
der Bestätigungsvermerk aufgrund von Einwendungen versagt oder
4.
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Prüfungsurteil abzugeben.

Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses soll allgemein verständlich und problemorientiert unter Berücksichtigung des Umstandes erfolgen, dass die gesetzlichen Vertreter den Abschluss zu verantworten haben. Auf Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, ist gesondert einzugehen. Auf Risiken, die den Fortbestand eines Tochterunternehmens gefährden, braucht im Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss des Mutterunternehmens nicht eingegangen zu werden, wenn das Tochterunternehmen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung ist.
(3) In einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Absatz 2 Satz 1 Nr. 1) hat der Abschlussprüfer zu erklären, dass die von ihm nach § 317 durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat und dass der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahres- oder Konzernabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt. Der Abschlussprüfer kann zusätzlich einen Hinweis auf Umstände aufnehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam macht, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken.
(4) Sind Einwendungen zu erheben, so hat der Abschlussprüfer seine Erklärung nach Absatz 3 Satz 1 einzuschränken (Absatz 2 Satz 1 Nr. 2) oder zu versagen (Absatz 2 Satz 1 Nr. 3). Die Versagung ist in den Vermerk, der nicht mehr als Bestätigungsvermerk zu bezeichnen ist, aufzunehmen. Die Einschränkung oder Versagung ist zu begründen; Absatz 3 Satz 2 findet Anwendung. Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk darf nur erteilt werden, wenn der geprüfte Abschluss unter Beachtung der vom Abschlussprüfer vorgenommenen, in ihrer Tragweite erkennbaren Einschränkung ein den tatsächlichen Verhältnissen im Wesentlichen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
(5) Der Bestätigungsvermerk ist auch dann zu versagen, wenn der Abschlussprüfer nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung des Sachverhalts nicht in der Lage ist, ein Prüfungsurteil abzugeben (Absatz 2 Satz 1 Nr. 4). Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(6) Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses hat sich auch darauf zu erstrecken, ob der Lagebericht oder der Konzernlagebericht nach dem Urteil des Abschlussprüfers mit dem Jahresabschluss und gegebenenfalls mit dem Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lage- oder Konzernlageberichts beachtet worden sind und der Lage- oder Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens oder des Konzerns vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
(6a) Wurden mehrere Prüfer oder Prüfungsgesellschaften gemeinsam zum Abschlussprüfer bestellt, soll die Beurteilung des Prüfungsergebnisses einheitlich erfolgen. Ist eine einheitliche Beurteilung ausnahmsweise nicht möglich, sind die Gründe hierfür darzulegen; die Beurteilung ist jeweils in einem gesonderten Absatz vorzunehmen. Die Sätze 1 und 2 gelten im Fall der gemeinsamen Bestellung von
1.
Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
2.
vereidigten Buchprüfern oder Buchprüfungsgesellschaften sowie
3.
Prüfern oder Prüfungsgesellschaften nach den Nummern 1 und 2.
(7) Der Abschlussprüfer hat den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über seine Versagung unter Angabe des Ortes der Niederlassung des Abschlussprüfers und des Tages der Unterzeichnung zu unterzeichnen; im Fall des Absatzes 6a hat die Unterzeichnung durch alle bestellten Personen zu erfolgen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist auch in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Ist der Abschlussprüfer eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, so hat die Unterzeichnung zumindest durch den Wirtschaftsprüfer zu erfolgen, welcher die Abschlussprüfung für die Prüfungsgesellschaft durchgeführt hat. Satz 3 ist auf Buchprüfungsgesellschaften entsprechend anzuwenden.
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Sheik Yerbouti:

Herr Butschi, respektvoll gefragt

3
19.05.20 01:00
woher nehmen Sie die Motivation für Ihr Engagement?
Mit Ihrem vermeintlichen Wissen können Sie nicht investiert sein. Für eine Short-Strategie agieren Sie viel zu „zusammenhängend.
Als Student der Wirtschaftswissenschaften wäre im Rahen einer Studienarbeit die Motivation begründbar. Ebenso als Wirtschaftsjournalist.
Ich versuche das nur einzuordnen, da es ja nicht nur für Herrn Dr. Braun um viel Geld geht, sondern auch um die Arbeitsstellen von über 5000 Mitarbeitern.
Antworten
Xesinu:

@sheik - off topic oder auch nicht

 
19.05.20 01:20
Wenngleich ich Nicht glaube, dass ihr Name tatsächlich auf die Region ihrer Herkunft schließen lässt, so dürften ihnen in Verhandlungen folgende vier Syndrome dennoch nicht unbekannt sein:
„Ehre“, „Gesicht“, „Interesse“ und „Würde“

Die Wahrnehmung einer oder beider Seiten, kurz vor dem Verlust der Ehre zu stehen, ist immer ein Teil des Konflikts und sollte neben inhaltlichen Fragen behandelt werden. Wenn Ehre als verloren betrachtet wird, ist das Streben nach Wiederherstellung ein absolutes kulturelles Muss, da sich Konflikte ohne sie nicht auf eine Lösung hinbewegen können.

Soviel zu Ihrer Frage nach der Motivation.
Antworten
butschi:

Testat

 
19.05.20 01:54
> Wenn Wi kein Testat bekommt, dann wäre das für den Kurs schlimm, aber für Wi kein Beinbruch.
Dann fliegt WC aus allen Fonds und aus dem Dax.

Ohne Testat keine Daxigkeit. Da dann kein JA, der das Papier wert ist und der kann dann nicht zeitnah bei der deutschen Börse eingereicht werden.

Wer will in eine Butze investieren, die FINANZDIENSTLEISTUNGEN betreibt und nicht mal seine eigenen Finanzen im Griff hat.

Ohne Testat Wirecard DOWN. Dies ist ein Finanzdienstleister und eine regulierte Bank, dann wird hier durchreguliert. Wirecard ist auf einem dünnen Seil, wenn die Bilanz in Fragen steht.

Falls es kein Testat gibt, wird die Bafin wohl kaum noch alle Augen zudrücken können, dann ist die Wirecard AG als Mutterkontzern der Wirecard Bank AG kaum noch als zuverlässig einzustufen !

US-Regulation und Singapur werden das sicher auch nicht lustig finden. KYC/AML kommen sicher noch dazu GMM/Binary lassen grüßen.
Antworten
butschi:

Außedem ist WC

 
19.05.20 01:57
auch nicht systemrelevant, wie die DB, bei der schon alle Augen jahrelang fest zugedrückt sind und die schon lange geschlossen worden sein müsste.

Am 4.6 werden wir weiter sehen. So oder so sollte sich dann hoffentlich die Waage auf die eine oder andere Seite geneigt haben und die dauernde Unsicherheit beendet sein.

Wirecard arbteit in einem regulierten Bereich und verhält sich noch wie  eine Dialerfirma, daß man damit so lange durchgekommen ist, ist ein Wunder. In Singapur ist das Wunder schon geendet. In China hat das Wunder nicht mehr angefangen.
Antworten
butschi:

Bilanz

 
19.05.20 02:04
> Wenn sich der Lärm und der Staub gelegt haben, wird Wirecard immer
>  noch ein Unternehmen sein, das in diesem Jahr eine Milliarde
>  Euro EBITDA erwirtschaftet und zu den am schnellsten wachsenden in seiner Branche gehört.
Wenn die 1 Mrd oder Umsätze nicht da sein sollten, kann man den Rest von WC-Zahlen auch nicht trauen, darauf setzen wohl die LV. Wirecard bietet sich aber auch wirklich ununterbrochen mit Verve bei den LV durch schlechte Kommunikation an.

Die Firmen, wo es HGB oder UK oder Singapur-Zahlen gibt oder auch die Wirecard-Bank sind alle nicht in diesen Größenordnungen beim Gewinn. Die Kohle kam vor allem aus Dubai über Cardsystems und die andere WC-Firma.

Die Europäischen Zahlungssystem haben wohl auch Gewinne im Bereich von Ayden. Akquirering soll ja die Kohle bringen, aber Al Alam wo das andere Banken machen, soll dann x4 Marge haben ?

Da muss man schon an den Weihnachtsmann, Osterhasen oder Jesus Braun glauben.
Antworten
Gedankenkraft:

butschi

8
19.05.20 03:46
Du nervst !!!!!  
Antworten
thunder:

Oh butschi,

 
19.05.20 05:59
Sag mal, hast du die Nacht keine andere Beschäftigung gehabt. Sag mir deine Adresse, dann schicke ich dir einen  
Antworten
thunder:

Teddybär zum Schmusen

 
19.05.20 06:03
Und einen Schnuller zum Lutschen. Vielleicht gibst du Ruhe. Wir Erwachsene wollen ausgeschlafen sein.
Antworten
strangeluck:

Major buying opportunity

2
19.05.20 06:08

Wirecard 2014 - 2025 27568252

Buy note from a broker #Wirecard#WDIpic.twitter.com/jOffs39wSl

— Wolfgang Bergland (@Berglandcon) May 18, 2020
Antworten
Bardolinaa:

.

9
19.05.20 06:36
Jetzt wird’s langsam lächerlich.

Zitat Butschi:
Wirecard kann und will nix zu Al Alam transparent darstellen. Die Merkwürdigkeiten häufen sich. Das seit mehr als  2 Jahren. Nur weil jetzt durch KPMG der Druck gestiegen ist, wird man etwas offener, aber immer nur nach Druck.

Da fehlen mir die Worte. Nur zur Erinnerung , Wirecard hat die forensische Untersuchung durch KPMG auf eigene Initiative angeleiert und dann wird behauptet dass diese Druck aufbauen.

Wir reden von einem Land indem es normalerweise keine Steuern gibt und es normal ist Geschäfte per Handschlag abzuschließen. Selbst in Deutschland wäre das legal. Braucht ja nur zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Die moralischen Anforderungen an Unternehmen sind nicht überall so wie in Deutschland.

Es ist wirklich schwach sich dauernd etwas zusammen zu basteln das so nicht stimmt. Ich sag’s mal so. Selbst wenn Braun irgendwelche Grauzonen ( wofür es keine belastbare Indizien gibt) ausgenutzt hätte dann wäre er als jemand der vom Fach ist jemand der das sicher so machen würde dass kein Forenuser per Ferndiagnose ihm einen Betrug nachweisen könnte.

Sehr bedauerlich  was manche hier abziehen.
Antworten
Ksb2020:

Butschi

 
19.05.20 06:48
Sind komplett unbelegt und lassen sich nicht aus den KPMG Bericht ableiten. Es ist ein absoluter Mischmasch, unbelegt bzw. Ein Sammelsuium von vorwürfen der FT, die selbst schon davon abstand genommen hat ( Abstand durch ausbleiben).

Die Motivation einen solchen Scheinrationelle und von angeblichen Halb-Insiderwissen geprägten Text ist - sagen wir einmal - höchst seltsam.
Antworten
Bardolinaa:

.

4
19.05.20 06:49
Ach und nochmals. Wer sich tatsächlich einbildet dass  Wirecard tatsächlich fallen könnte der hat keine Ahnung wie die Uhren in Bayern ticken. Söder würde es nie zulassen dass eine Firma wie Wirecard nachhaltig durch Leerverkäufe beschädigt werden würde. Dass noch nichts gegen Leerverkäufe unternommen worden ist liegt daran dass es noch nicht nötig geworden ist. Die Lufthansa ist ja durchs Luftfahrtgesetz gut geschützt und Wirecard einfach zu stark.

Aber auch hier sieht man wie sehr sich Butschi verrannt hat. Wirecard macht auch 2020 fette Gewinne und Butschi bastelt sich was zusammen dass ein kleiner Teil des Umsatzes aus zurückliegenden Jahren,  den er debattiert , zu einem Weltuntergang  führen könnte. Das ist ja schon bald Hass, verletzter Stolz oder Boshaftigkeit so zu argumentieren.

Antworten
Itburns:

@ Butschi

3
19.05.20 06:51
"Akquirering soll ja die Kohle bringen."


Stehts du jeden Morgen auf und singst:
"
2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt
und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt ...."

Im Anhang der Gegenbeleg zu deiner Aussage.
(Verkleinert auf 50%) vergrößern
Wirecard 2014 - 2025 1179226
Antworten
7f4b42f09d6ff.:

xx

 
19.05.20 06:53
German watchdog opened probe into Wirecard accounting last year | Financial Times The Ticks are getting close... @fd ⁦@FelixHoltermann⁩ Great reporting by ⁦@OlafStorbeck⁩ Why didnt ⁦@_MarkusBraun⁩ disclose this? $Wdi t.co/eGC20dGcPe
Antworten
kisster78:

Meine Güte...

10
19.05.20 06:53
Mir bringt die beste gepflegte Ignoreliste nichts, wenn ihr hier seitenweise den Trollen antwortet und neuerdings sogar zitiert!

Hört auf den Affen auch noch ständig Zucker zu geben!

Ihr könnt ihnen argumentativ nicht begegnen, es ist einfach ihr Job oder Hobby Unwahrheiten zu verbreiten!
Antworten
Joel888:

Guten Morgen @all

 
19.05.20 07:00
und wieder ein Kurstreiber, Artikel in der FuckTimes!
Antworten
doschauher:

Fängt hetzt die FT wieder an

 
19.05.20 07:00
irgendwann muss doch mal Ruhe sein
Antworten
Ksb2020:

Kisster...

 
19.05.20 07:03
FT ist a bisl ein Schundblättchen.
Das steht da als eigentliche Aussage der Rest ist Luft:

"Edgar Ernst, the president of FREP, told the FT, that “we are of course analysing the KPMG report very closely and are assessing what it means for us.” He declined to comment on whether a probe had been opened."
Antworten
Ksb2020:

Nachtag

 
19.05.20 07:05
Woher nimmt die FT das Wissen um eine Untersuchung aus diesem Zitat.

(Natürlich schauen die sich das an, müssen die ja auch?)
Antworten
unratgeber:

Es reicht jetzt

 
19.05.20 07:05
FCUK! Hört endlich auf mit dem Dreck!
Antworten
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