Gab es hier schon mehrmals: EY soll haften usw.
Gedeckelt auf 4 Mio.
HGB §323
www.gesetze-im-internet.de/hgb/__323.html
Sogar Vorsatz zählt nicht.
(2) Die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, beschränkt sich auf eine Million Euro für eine Prüfung. Bei Prüfung einer Aktiengesellschaft, deren Aktien zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, beschränkt sich die Ersatzpflicht von Personen, die fahrlässig gehandelt haben, abweichend von Satz 1 auf vier Millionen Euro für eine Prüfung. Dies gilt auch, wenn an der Prüfung mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz verpflichtende Handlungen begangen worden sind, und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.
Ich schreibe es nochmal: Bisher habt ihr nur Geld verloren. Passt auf, dass ihr mit eurem Gejammer und der Weinerlichkeit nicht auch noch eure Würde verliert. Vor dem 18.6. ward ihr doch noch die Tollsten?