14:23dpa-AFX
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Aktionäre und Anleiheinhaber der Wirecard AG zur Interessensbündelung auf
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Rechtssache/Stellungnahme
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Aktionäre und
Anleiheinhaber der Wirecard AG zur Interessensbündelung auf
18.06.2020 / 14:22
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Die SdK plant, mögliche Schadensersatzansprüche von Aktionären und
Anleiheinhabern der Wirecard AG gegenüber Organen der Gesellschaft und
Dritten prüfen zu lassen und organisiert hierfür ein gemeinsames Vorgehen
geschädigter Kapitalanleger.
Die Wirecard AG hat in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 18.06.2020 bekannt
gegeben, dass der Abschlussprüfer der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wirecard darüber informiert hat, dass über
die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf
Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro (dies entspricht in
etwa einem Viertel der Konzernbilanzsumme) noch keine ausreichenden
Prüfungsnachweise zu erlangen waren. Es bestehen Hinweise, dass dem
Abschlussprüfer von einem Treuhänder bzw. aus dem Bereich der Banken, welche
die Treuhandkonten führen, unrichtige Saldenbestätigungen zu
Täuschungszwecken vorgelegt wurden, damit dieser ein unrichtiges
Vorstellungsbild über das Vorhandensein der Bankguthaben bzw. die Führung
von Bankkonten zugunsten der Wirecard-Gesellschaften erhalte.
Die bereits mehrfach verschobene Vorlage des Jahresabschlusses wurde
ebenfalls auf unbestimmte Zeit verschoben. Wirecard hat bekannt gegeben,
dass Kredite der Wirecard AG in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro gekündigt werden
können, wenn ein testierter Jahres- und Konzernabschluss nicht bis zum 19.
Juni 2020 vorgelegt wird.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger lässt aktuell von einer
renommierten Rechtsanwaltskanzlei eine rechtliche Einschätzung bezüglich
möglicher Pflichtverletzungen der Organe und Dritter anfertigen. Nach
vorläufiger Einschätzung könnten mehrere mögliche Pflichtverletzungen durch
den Vorstand der Wirecard AG und insbesondere auch den Abschlussprüfer der
Gesellschaft vorliegen. Die SdK hatte bereits auf Unregelmäßigkeiten bei der
WireCard AG hingewiesen. Auch in den Vorjahren wurde immer wieder über
Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten, vor allem durch die renommierte
Wirtschaftszeitung Financial Times und die Wirtschaftswoche, berichtet.
Die SdK plant ein gemeinsames Vorgehen geschädigter Aktionäre (WKN:
747206)
und Anleiheinhaber (WKN:
A2YNQ5) zu organisieren um dadurch die bestmögliche
Wahrung der Interessen der Kapitalanleger gewährleisten zu können.
Betroffene Aktionäre und Anleiheinhaber werden daher gebeten, sich
ausschließlich unter
www.sdk.org/wirecard für einen kostenlosen Newsletter
anzumelden, über den wir das weitere Vorgehen koordinieren werden. Es ist
unter anderem geplant, mögliche Ansprüche zusammen mit einer
Prozessfinanzierungsgesellschaft zu verfolgen.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne
per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0
zur Verfügung.
München, den 18.06.2020
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält eine Aktie der Wirecard AG!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org
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