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Wirecard 2014 - 2025


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Wirecard AG 0,0172 € -14,00% Perf. seit Threadbeginn:   -99,94%
 
Aktien_Neuling:

Inder

2
09.06.20 17:04
Also wenn jetzt noch die Inder mitspielen, wird´s auf jeden Fall ein BOLLYWOOD - Spielfilm!
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4ACNSW:

war es nicht so

 
09.06.20 17:06
dass dieser Perring nach 2016 mit einer ähnlichen Räuberpistole kam? Ich meine zu erinnern, dass er nach seinem betrügerischen Zatarra-Geschichte auch die Räuberpistole verbreitete, er würde verfolgt und bedroht. Ich meine er  hatte damals auch indirek WDI beschuldigt, WDI wäre der Auftrageber.  Ich glaube er hatte sogar die Poizei eingeschalten aber dort kam er nicht glaubwürdig (oh wunder) rüber.

Irgendwie wieder das gleiche Strickmuster. Die Geschichte 2019(20 kopiert nahezu identisch den 2016 Zatarra-HOAX, nur in grösserem Maßstab. Aber, vielleicht reicht es diesmal nicht für einen Vergleich vor Gericht für Typen ala Fraser Perring, oder Praser Ferring, oder wie sie sich auch nennen mögen. Der Maßstab ist ja diesmal eine Nummer grösser.  
Antworten
mule99:

@Funatic: Süddeutsche Zeitung II

4
09.06.20 17:09
Towly:

TSLAQ

 
09.06.20 17:11
Die Shortseller-Gang von Tesla flirtet so langsam mit Wirecard. Letzte Woche wurde Wirecard im TeslaCharts-Podcast erwähnt, heute durch fly4dat.

Ich hoffe die verlieben sich nicht, die sind nochmal eine Nummer nerviger als unsere WDI-Basher.
(Verkleinert auf 67%) vergrößern
Wirecard 2014 - 2025 1183742
Antworten
amateur22:

endlich...lustige beiträge

 
09.06.20 17:12
weil dies art ….von medien kann doch keiner ernst nehmen...bei Asterix....und Idefix:-)))
Antworten
WDI0815:

Antwort der Bafin auf meine Mail

8
09.06.20 17:14
stelle ich mal unkommentiert hier rein.

----------------------------------


Sehr geehrter Herr XXX,



Ihre Eingabe vom 06.06.2020 habe ich erhalten und bedanke mich dafür.



Die BaFin ist in Deutschland die für die Überwachung von Leerverkäufen zuständige Behörde, Artikel 32 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO) i.V.m. § 53 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).



Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie ungedeckten Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel verboten sind (Artikel 12 ff. EU-LeerverkaufsVO). Zudem bestehen Transparenzpflichten für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln (Artikel 5 ff. EU-LeerverkaufsVO). Aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 16.03.2020 sind zudem Netto-Leerverkaufspositionen für Aktien am regulierten Markt bereits ab dem Erreichen des Eingangsschwellenwerts von 0,1 Prozent (ansonsten 0,2 Prozent) des ausgegebenen Aktienkapitals des Emittenten an die jeweils zuständige nationale Aufsichtsbehörde (in Deutschland an die BaFin) mitzuteilen. Weitere Erläuterungen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten zur EU-Leerverkaufsregulierung finden Sie auf der Webseite der BaFin, www.bafin.de/dok/7852732.



In Ausnahmesituationen hat die BaFin gemäß Artikel 18ff. EU-LeerverkaufsVO weitere Eingriffsbefugnisse. So kann Sie unter strengen Voraussetzungen weitere Beschränkungen von Leerverkäufen und vergleichbaren Transaktionen erlassen, wenn ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen eingetreten sind, die eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen darstellen und die Maßnahme erforderlich ist, um der Bedrohung zu begegnen und die Effizienz der Finanzmärkte im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt ist, Artikel 20 EU-LeerverkaufsVO. Damit die Voraussetzungen für weitere Beschränkungen von Leerverkäufen bejaht werden kann, müssen mehrere Faktoren zusammenkommen. Maßgebend ist der konkrete Einzelfall und die Beurteilung der jeweiligen Umstände in diesem Zusammenhang.



Die Einhaltung der Transparenzpflichten sowie der Leerverkaufsverbote wird im Rahmen der Wertpapieraufsicht durch die BaFin fortlaufend überwacht. Sofern hierbei Auffälligkeiten und/oder Verstöße festgestellt werden, kann die BaFin von Amts wegen oder auf Hinweis Ermittlungen aufnehmen. Sollten Ihnen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße vorliegen, so nehme ich diese gerne entgegen.



Bitte seien Sie versichert, dass jeder Hinweis von der BaFin im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten entsprechend überprüft wird.



Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich meine Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahrnehme und bitte daher um Verständnis, dass ich Sie aufgrund meiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten gemäß § 21 WpHG über den weiteren Verlauf und das Ergebnis meiner Tätigkeit nicht unterrichten kann.



Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung:

Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter www.bafin.de/dok/11142484.



Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Referat WA 25
Antworten
4ACNSW:

Towly

 
09.06.20 17:18
.. und die bringen dann ettliche 100tsd Stück mit um diese zu werfen? Ihre eigenen?
Bei Iborrow waren gerade mal 5000 zum Verleih angegeben.
Antworten
Zeitfahrer:

kann man die Homepage

 
09.06.20 17:21
Antworten
Si Card:

WDI 0815

 
09.06.20 17:21
ich habe noch keine andere Antwort der Bafin gelesen. Das Schreiben dorthin kann man sich sparen, glaube ich. Es wird ausschließlich mit diesem Standard geantwortet. Ich wette sogar, dass damit ein Backoffice irgendeines Callcenters beauftragt ist. Es gehört ja nicht soooo viel Grips dazu, immer den selben Text per "Senden" durch den Äther zu jagen:-(
Antworten
JimmyGemini:

Die Bafin darf vermutlich einfach nichts anderes

 
09.06.20 17:23
schreiben oder aber die Anfrageflut ist so hoch, dass nach Stichworten automatisiert eine Vorlage verwendet wird.
Antworten
Fritzbert:

Scheint ne automatische Antwort der Bafin

 
09.06.20 17:26
zu sein. Die gibts gar  nicht, Scheinfirma.
Antworten
4ACNSW:

stimmt

 
09.06.20 17:29
Schein -Bafin, geschaffen von WDI um sich selbst zu durchsuchen......   ;-)
Antworten
Itburns:

Wieso kauft Wirecard

2
09.06.20 17:30
an nur 2 Tagen Aktien zurück?

Kann mir das jemand erklären?
Antworten
Fritzbert:

4ACNSW

 
09.06.20 17:32
Du verwechselst da Staatsanwaltschaft und Bafin. Die einen machen was, die anderen nicht.
Antworten
ChrisToffel:

In den nächsten 5 Jahren mehr Veränderung

 
09.06.20 17:34
Wirecard: „In den nächsten 5 Jahren mehr Veränderung als in den letzten 50 Jahren!“

www.onvista.de/news/...ls-in-den-letzten-50-jahren!-367382531
Antworten
EinBörsenneul.:

sieht nacher noch einer neue Attacke aus

12
09.06.20 17:36
Könnte zumindest noch was kommen...kein stopp/loss.....einfach aussitzen... :)
(Verkleinert auf 69%) vergrößern
Wirecard 2014 - 2025 1183749
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Skavi:

andere

15
09.06.20 17:37
Ich habe auch heute auf meine Mail eine andere Antwort der BaFin erhalten, die sich nicht allzu sehr nach Standard-Antwort anhört. Meine Mail bezog sich auf den Kurssturz nach der Al-Alam Nachricht. In der Mail habe ich versucht darzulegen, wie in meinen Augen Marktmanipulation seitens der Leerverkäufer betrieben wird.

Hier die Antwort der BaFin:

"Sehr geehrter Herr XXX,

für Ihr Schreiben vom 19.05.2020 danke ich Ihnen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen XXX vergeben.

Die BaFin wird Ihren Hinweis auf die Tatbestände des Insiderhandels und/oder der Marktmanipulation gemäß Artikel 14 bzw. Artikel 15 der Marktmissbrauchsverordnung prüfen. Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Eine Ordnungswidrigkeit, d.h. die weniger schweren Fälle, verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer eigenen Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungs­verfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben.

Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt oder das Ergebnis der Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis.

Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse. Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein oder Sie bei der Geltendmachung etwaiger (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich beispielsweise an einen Anwalt Ihres Vertrauens, Verbraucherschutzorganisationen oder Aktionärsvereinigungen wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

WA 24
Marktmissbrauchsanalyse"


Zum Nachvollziehen meine damalige Mail:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Sorge blicke ich auf die aktuellen Geschehnisse rund um den DAX-Konzern Wirecard und möchte ihnen daher darlegen, inwiefern hier Marktmanipulation durch Aktionen der Leerverkäufer betrieben wird.
Da Sie bereits über die Vorkommnisse, welche durch den Sonderprüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Auftrag der Wirecard AG hervorgerufen wurden, informiert sind, werde ich diese nicht in meine Ausführungen miteinbeziehen, sondern lediglich auf die in meiner Sicht marktmanipulativen Aktion am 15.05.20 eingehen:

Am 15.05.20 verbreitete der Wirecard-kritische Blog „mcamathematik“ auf der Social-Media Plattform Twitter die Nachricht, dass „Al Alam“, ein TPA-Partner Wirecards in Dubai, geschlossen wird (Quelle: twitter.com/mcamathematik/status/1261278078338240512).

Daraufhin brach der Aktienkurs teilweise um mehr als 13% auf 72,70 € ein. Auffällig hierbei ist, dass gleichzeitig große Mengen an Aktien zum Verkauf angeboten wurden. Dies ist auf die Erhöhung der Short-Positionen drei großer Leerverkäufer zurückzuführen. Die Leerverkäufer Samlyn Capital, Coatue Managment und Greenvale Capital haben an diesem Tag ihre Netto-Leerverkaufspositionen aufgestockt. Dies geht aus den Meldungen des Bundesanzeigers hervor (Quelle: www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...earch_param.currentpage=1).
Durch das am 18.05.20 veröffentlichte Statement seitens Wirecard wird klar, dass es sich bei der Schließung des TPA Partners „Al Aman“ um einen unauffälligen Vorgang handelt.

Zitat Wirecard:

„Die Wirecard AG ist überzeugt, dass es sich bei der am 11. Mai 2020 durch Al Alam öffentlich angezeigten Veränderung der Unternehmensstruktur um einen unauffälligen Vorgang handelt.
Im Rahmen von Gesprächen bei einem Ortstermin im März 2020 in den Geschäftsräumen des Unternehmens in Dubai mit dem geschäftsführenden Gesellschafter der Al Alam Solution Provider FZ LLC und in Anwesenheit von Mitgliedern des Sonderuntersuchungsteams der KPMG wurde dargelegt, dass das Unternehmen aufgrund von negativen Pressemeldungen ein Rebranding durchführt und den Unternehmenssitz innerhalb von Dubai verlegt habe. Die neufirmierte Gesellschaft verfüge über eine Lizenz und unterliege der Regulation durch die Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Geschäftsbeziehung zwischen Wirecard und Al Alam besteht seit 2013. Wirecard geht von einer künftig unveränderten Eigentümerstruktur aus.“

Quelle:  www.wirecard.com/de/transparenz


Somit ist eindeutig dargelegt, dass durch manipulative Aussagen und das zeitgleiche massive Verkaufen von Aktien (Erhöhen der Leerverkaufspositionen), der Aktienkurs gedrückt wird.

Hierbei handelt es sich meiner Meinung nach um Marktmanipulation, welche so nicht zu dulden ist.
Daher fordere ich von Ihnen eine zeitnahe Prüfung der Vorkommnisse vom Freitag, dem 15.05.20, rund um die Leerverkaufssituation bezüglich der Aktie des Wirecard-Konzerns.

Zum Schutz der Anleger halte ich ein befristetes Leerverkaufsverbot für angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX"
Antworten
kisster78:

@Börseneumel

3
09.06.20 17:41
Das sieht mir doch alles sehr nach möchtegern Wichtigtuern aus.

Vielleicht noch ein paar dabei die ihr Kohle mit Scheinchen verbrannt haben.
Alles in allem aber eher nur zur allgemeinen Erheiterung tauglich.

Wer bist du von denen?
Antworten
4ACNSW:

@Fritzbert

 
09.06.20 17:45
SO meinte ich es auch: #Ironie "Schein-bafin......um sich selbst zu durchsuchen" #Ironie aus.
Antworten
husumnordsee:

Status ARP Programm

 
09.06.20 17:48
Wirecard Share Buyback Program Summary
                                        §
                                        §
   SUMMARY                    §Total
Buyback Amount (max): € 200.000.000
% of Buyback Completed: 68,9%
Number of shares purchased (#) 1.303.102
Number of shares purchased (#) over last 6 trading days 30.353
Total Settlement Amount (EUR) € 137.842.195
Average Purchase Price / Share (EUR) € 105,7800


Antworten
genesisv:

@Skavi

2
09.06.20 17:49
Auch ich habe am 15.05.2020 an die BAFIN geschrieben und obigen Text heute als Antwort erhalten. Also mitbekommen tut die BAFIN in dieser Richtung sicher etwas. Falls am 18.06. alles gut geht könnte ich mir schon vorstellen, dass gegen den ein oder anderen eine Anzeige folgt. Von mir aus wieder Fraser Perring zum 100. Mal. Und wenn es nur um Symbolik geht, egal.
Antworten
EinBörsenneul.:

@kister

 
09.06.20 17:53
Du hast ne B.M

Antworten
repoman:

BaFin na toll,

 
09.06.20 17:53
und ist man dort auch um ein zügiges Ergebnis bemüht, oder ... ??
Antworten
EinBörsenneul.:

Dark Basin Uncovering a Massive Hack-For-Hire Oper

 
09.06.20 17:57
Wurde der Link schon gepostet?


citizenlab.ca/2020/06/...g-a-massive-hack-for-hire-operation/

Dark Basin
Uncovering a Massive Hack-For-Hire Operation
By John Scott-Railton, Adam Hulcoop, Bahr Abdul Razzak, Bill Marczak, Siena Anstis, and Ron Deibert June 9, 2020
This report will be followed by additional forthcoming reports providing a more comprehensive overview of certain targets and technical indicators.
Key Findings
Dark Basin is a hack-for-hire group that has targeted thousands of individuals and hundreds of institutions on six continents. Targets include advocacy groups and journalists, elected and senior government officials, hedge funds, and multiple industries.


........
Antworten
repoman:

und ständig wird angeprangert, dass

5
09.06.20 17:57
Deutschland keine Aktienkultur hat, Presse und Behörden zeigen uns ja deutlich, WARUM!!
Antworten
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