Hier 2 Textstellen von der HP ssma.de/de/...rd-ag-unabhaengige-sonderpruefung-erforderlich/
Näheres finden Sie in unserem Antragsdokument unter Ziffer 2.1 (Bestellung einer Sonderprüferin) und unter Ziffer 2.3 (Begründung).
Welche Sonderprüferin schlagen wir vor?
Unser Vorschlag: Frau Rosemarie Helwig, Caperium Forensic Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Frau Helwig hat 20 Jahre Erfahrung in zwei der Big Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und betreibt nun seit über 10 Jahren unter eigener Flagge eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die auf die Untersuchung problematischer Einzelsachverhalte spezialisiert ist. Sonderprüfungen bei börsennotierten Unternehmen, auch solche nach § 142 AktG, hat sie bereits erfolgreich durchgeführt.
www.caperium-forensic.de/geschaeftsfuehrer/
Werdegang von Frau Helwig
Werdegang
Rosemarie Helwig verfügt über mehr 20 Jahre Berufserfahrung, die sie im Wesentlichen als Partner bei der KPMG AG und der Deloitte & Touche GmbH in Frankfurt am Main sowie in den letzten Jahren in eigener Praxis gesammelt hat.
Forensik: Forensische Sonderprüfungen in Fällen von Wirtschaftskriminalität, Datenschutzverstößen, Pflichtverstößen und Organisationsversc-Prüfungen, mit dem Ziel der Aufdeckung von Schwachstellen und der Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen, sowie
Präventionsprojekte zur Verbesserung von Geschäftsprozessen und des internen Kontrollsystems.
Zu den Mandanten von Rosemarie Helwig gehören zahlreiche mittelständische Unternehmen aller Branchen, DAX 30-Konzerne sowie andere börsennotierte Unternehmen im Produktions- und Dienstleistungsbereich.
Zu den Mandanten von Rosemarie Helwig gehören zahlreiche mittelständische Unternehmen aller Branchen, DAX 30-Konzerne sowie andere börsennotierte Unternehmen im Produktions- und Dienstleistungsbereich.
Rosemarie Helwig absolvierte ihr Studium der Betriebswirtschaftslehre an der FH Frankfurt am Main. In 1989 legte sie ihr Steuerberaterexamen ab und in 1992 wurde sie zum Wirtschaftsprüfer bestellt. In 1995 bestand sie im Rahmen eines 18-monatigen Austauschprogramms im US-Bundesstaat Minnesota den Abschluss Certified Public Accountant (CPA).
Nach ersten beruflichen Erfahrungen bei einer mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main wechselte sie in 1989 zur Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main. Dort führte sie verantwortlich die Prüfung von verschiedenen Jahres- und Konzernabschlüssen in den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen durch. In 1998 wurde sie zum Partner im Prüfungsbereich ernannt.
Im Jahr 2000 wechselte Rosemarie Helwig als Partner zur KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main, um die Konzernabschlussprüfung eines großen Automobilherstellers nach US-GAAP sowie weitere Prüfungs- und Beratungsmandanten mit Jahresabschlüssen nach HGB, IFRS und US-GAAP zu betreuen. Bereits seit 2004 spezialisiert sich Rosemarie Helwig auf forensische Sonderprüfungen und Präventionsprojekte zur Verbesserung von Geschäftsprozessen und des internen Kontrollsystems.
Als besonders bedeutendes Projekt mit Öffentlichkeitswirkung hat sie eine Sonderuntersuchung von illegalen Datenscreenings und Überwachungsmaßnahmen von Mitarbeitern eines großen deutschen Transportunternehmens geleitet. Darüber hinaus hat sie eine Untersuchung eines umfangreichen Reisekostenbetrugs bei einem DAX 30-Unternehmen verantwortet. Hierbei hat sie neben der Sachverhaltsaufklärung insbesondere die Verletzung der Aufsichts- und Sorgfaltspflichten seitens der Organmitglieder analysiert.
In den Berufsjahren seit Aufnahme in 2011 der partnerschaftlichen bzw. später in 2016 alleinigen Berufsausübung sind neben wetieren zahlreichen forensischen Sonderuntersuchungen insbesondere Sonderprüfungen nach $142 AktG zu nennen. Hier wurde Rosemarie Helwig persönlich als Wirtschaftsprüfer von der Hauptversammlung von börsennotierten Aktiengesellschaften bestellt. Bei den Sonderprüfungen ging es jeweils um die Beurteilung von Leistung und Gegenleistung zwischen der Aktiengesellschaft und ihr nahe stehenden Personen und Unternehmen.
Es fällt zweierlei auf, ehemals KPMG soll KPMG prüfen und zweitens hat die Dame offenbar überall Erfahrung nur nicht im Banken/Finanzbereich, zumindest laut obigem Text nicht.
Welchen besonderen Vertreter schlagen wir vor?
Wir schlagen vor: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington D.C.). Dr. Liebscher hat über 15 Jahre Erfahrung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts: Er berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich nationale und internationale Investoren, besonders in Großschadensfällen. Dr. Liebscher wird ferner bei Gesetzgebungsvorhaben als Sachverständiger zur Anhörung in Fragen des Kapitalmarkt- und Finanzrechts in Ausschüsse des Deutschen Bundestages geladen.
www.dr-spaeth.com/team/dr-marc-liebscher/
Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.) ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Er berät nationale und internationale Mandanten in diesen Rechtsbereichen und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen im Klagewege.
Rechtsanwalt Dr. Liebscher wird regelmäßig in Insolvenzverfahren zum Mitglied des Gläubigerausschusses gewählt. Auch vertritt er die Interessen von Anleihegläubigern als gewählter gemeinsamer Vertreter nach § 5 SchVG. Er wird bei schwierigen Hauptversammlungssituationen börsennotierter Aktiengesellschaften von deutschen Gerichten zum Hauptversammlungsleiter bestellt.
Rechtsanwalt Dr. Liebscher ist Sprecher des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht des Berliner Anwaltsvereins, Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK, München) und Lehrbeauftragter der Universität Potsdam zum Bankrecht.
Rechtsanwalt Dr. Liebscher war als Rechtsanwalt mehrere Jahre in Polen tätig und hat als Mitarbeiter eines Forschungsinstituts der Jagiellonen-Universität (Krakau) die Anpassung des polnischen Bank- und Insolvenzrechts an europäische Vorgaben begleitet. Er berät daher zahlreiche polnische Mandanten im deutschen Wirtschaftsrecht und deutsche Mandanten im polnischen Wirtschaftsrecht. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zum Bank-, Insolvenz-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Welche Nähe zu Berlin und SDK - war da nicht was - qualifiziert ihn das etwa????
Zur Qualität des Antragtextes hat sich ja ein Forist schon geäußert. Wenn ale Spieler hier die gleiche Qualität aufweisen, geht das wohl nie und nimmer durch. Ganz davon abgesehen ob die derzeitigen 2,5% vertretenes Aktienkapital stimmen