Wirecard hat viel zu viel für indische Firmen bezahlt?
Was ist roundtripping?
2015... ist die Sache nicht längst abgeschlossen?
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Seh ich genauso, denn jeder erwartet das es zum Absturz unter die 100er Marke kommt, aber wer sagt denn das da nicht massive Kauforders sitzen (bei 90-95) die den Kurs wieder schlagartig über die 100 bringen.
Ich denke auch das viele Anleger ihre Limits bei 100 mittlerweile entfernt haben und sich darauf mental eingestellt haben das es auch unter die 100 Marke gehen könnte. (zum Leidwesen der Leerverkäufer, denn die profitieren von kurzfristigen Totalabstürzen => Limits abfischen)
Zufällig heute darüber gestolptert: Blackrock ändert zum 30.12.2019 die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen für die iShares-ETF-Familie: --> Wertpapierleihe wird gestrichen!!
Da Blackrock einer der großen Verleiher von Wirecard-Aktien ist, kann man nun damit rechnen, dass die verliehen Aktien aus iShares-ETF-Beständen bis zum Jahresende zurückgegeben werden müssen.
Nachzulesen unter www.bundesanzeiger.de/ und Suche nach DE0005933931
(Direkte Verlinkung zum Bundesanzeiger-Detaileintrag funktioniert leider nicht, da dort keine statischen URLs verwendet werden).
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AUSZUG:
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die folgenden Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen für die oben aufgelisteten OGAW-Sondervermögen mit Schreiben vom 19.11.2019 genehmigt. Hintergrund der genehmigten Änderungen ist die Beendigung von Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäften für die OGAW-Sondervermögen und damit einhergehenden notwendigen Anpassungen des Wortlauts der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen. Daneben wurde auch die Kostenklausel in den Besonderen Anlagebedingungen zu Gunsten der Anleger an die Musterkostenklauseln der BaFin angepasst.
Die übrigen Änderungen sind vorwiegend redaktioneller Natur. Insbesondere bleibt die Anlagestrategie sämtlicher Fonds unverändert.
I. Allgemeine Anlagebedingungen
Die Allgemeinen Anlagebedingungen der oben genannten OGAW-Sondervermögen wurden aus diesem Grund überarbeitet. Redaktionelle Anpassungen erfolgten in § 4 Abs. 2 und 3, den Fußnoten zu §§ 5 und 6, § 12 Abs. 1 lit. a), § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 3. Die §§ 13 und 14, welche Wertpapier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte beschrieben haben, wurden ersatzlos gestrichen. Die neuen, genehmigten Allgemeinen Anlagebedingungen lauten wie folgt:
Es ist einfach so, dass schweizer Aktien derzeit nicht an deutschen Börsen gehandelt werden können, weil eine Vereinbarung zwischen der EU und der Schweiz ausgelaufen ist.
Ging mir mit Nestle genauso. Die einzige Möglichkeit ist, über einen schweizer Börsenplatz zu verkaufen. Kostet natürlich Zusatzgebühren, geht aber derzeit nicht anders.
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