" Erreicht die Netto-Leerverkaufsposition 0,5 % des ausgegebenen Aktienkapitals, muss sie [...] nach Art. 6 Abs. 1 und 2 EU-LeerverkaufsVO im Bundesanzeiger veröffentlicht werden..."
Quelle: www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...zregelung_node.html
Im Bundesanzeiger heißt es, dass AQR am 17.12.2015 eine Netto-Leerverkaufsposition iHv 0,49% hielt. Damit wurde die Schwellenunterschreitung veröffentlicht. Ob AQR nun weiterhin 0,49% oder weniger bis gar nichts hält, läßt sich daraus nicht ablesen. Lediglich wenn sie die 0,5% überschreiten, müssen sie eine neue Mitteilung veröffentlichen.
Ich wünsche an dieser Stelle schon mal ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Börsenjahr 2016 und klinke mich bis dahin aus.
Bis dann :-)