Mittwoch, 18. September 2002
Zu vertrauensselig
Wieder Betrug bei Ebay
Etliche Kunden der Auktionsplattform Ebay.de sind Opfer eines Betrügers geworden. Die Schadenssumme beläuft sich nach Presseberichten auf mindestens 100.000 Euro.
Ein offenbar aus Berlin stammender Ebay-Kunde hatte unter mehreren Identitäten Notebooks, Flachbildschirme, Handys und Videokameras angeboten. Die Kunden haben gezahlt, die Ware aber nie zu Gesicht bekommen. Die Masche ist eigentlich nicht neu. Tückisch ist aber, dass sich der Betrüger in den vergangenen Monaten mit zahlreichen korrekt abgelaufenen Auktionen das Vertrauen seiner Opfer erschlichen hatte. Für diese Transaktionen hatte er zahlreiche positive Bewertungen erhalten und wurde so zu einem scheinbar seriösen Anbieter.
Geschädigte tragen Mitschuld
Dennoch tragen die Geprellten eine erhebliche Mitschuld. Beträge von 1.000 Euro und mehr per Vorauskasse zu bezahlen, ist grob fahrlässig. Zumal Ebay für solche Fälle den sogenannten Treuhand-Service anbietet. Dabei wird die Kaufsumme gegen eine von der Kaufsumme abhängende Gebühr zunächst auf ein Treuhänder-Konto eingezahlt. Der Verkäufer erhält das Geld erst, wenn die Ware tatsächlich beim Käufer eingetroffen und von ihm geprüft wurde.
Zu vertrauensselig
Wieder Betrug bei Ebay
Etliche Kunden der Auktionsplattform Ebay.de sind Opfer eines Betrügers geworden. Die Schadenssumme beläuft sich nach Presseberichten auf mindestens 100.000 Euro.
Ein offenbar aus Berlin stammender Ebay-Kunde hatte unter mehreren Identitäten Notebooks, Flachbildschirme, Handys und Videokameras angeboten. Die Kunden haben gezahlt, die Ware aber nie zu Gesicht bekommen. Die Masche ist eigentlich nicht neu. Tückisch ist aber, dass sich der Betrüger in den vergangenen Monaten mit zahlreichen korrekt abgelaufenen Auktionen das Vertrauen seiner Opfer erschlichen hatte. Für diese Transaktionen hatte er zahlreiche positive Bewertungen erhalten und wurde so zu einem scheinbar seriösen Anbieter.
Geschädigte tragen Mitschuld
Dennoch tragen die Geprellten eine erhebliche Mitschuld. Beträge von 1.000 Euro und mehr per Vorauskasse zu bezahlen, ist grob fahrlässig. Zumal Ebay für solche Fälle den sogenannten Treuhand-Service anbietet. Dabei wird die Kaufsumme gegen eine von der Kaufsumme abhängende Gebühr zunächst auf ein Treuhänder-Konto eingezahlt. Der Verkäufer erhält das Geld erst, wenn die Ware tatsächlich beim Käufer eingetroffen und von ihm geprüft wurde.