Wie wirken sich Goddwill Abschreibungen aus?


Thema
abonnieren
Beiträge: 24
Zugriffe: 1.757 / Heute: 1
tetsuo:

Wie wirken sich Goddwill Abschreibungen aus?

 
19.07.01 09:38
Hi Leute,
ich fand folgendes (s.u.) heute im Ticker, und brauche Rat.
Meine Frage zu Goodwiil
1) ist es richtig, dass sie sich bilanztechnisch als Minderung
des Gewinns auswirkt?
2) wirkt sie sich auf den Cash Flow aus?
Anders gefragt: kostet sie reales Geld?
Wie belastet sie das Unternehmen?
3) Wie muss man als Anleger hohe Goodwill Abschreibungen
in die Bewertung einer Aktie einbeziehen?

Diese Fragen drängen sich mir auf,
wenn ich einen Satzanfang wie "Als besonders gefährdet sehen Analysten"
lese.

:) Tetsuo

--------------------------------------------------
  FINANZEN 18.07.2001

Neuer Markt: Firmen droht die Goodwill-Falle

Die Kurse vieler am Neuen Markt gelisteten Unternehmen könnten wegen notwendiger Abschreibungen auf zu teuer übernommene Firmen weiter unter Druck geraten. Unternehmen wie EM.TV, Primacom oder Micronas Semiconductor droht nach einer Studie der Investmentbank HSBC Trinkaus & Burkhardt die Goodwill-Falle.
Der so genannte Goodwill wird für das Vermögen der übernommenen Unternehmen bezahlt, das sich nicht in den Bilanzzahlen wiederfindet. Neue Technologien oder ein vorhandener Kundenstamm führten zu Kaufpreisen, die nach dem Börsencrash jetzt als überhöht gelten.

Nach ungeplanten Abschreibungen seien Unternehmen wie Kabel New Media, Adva Optical Networks und Brokat am Tag der Bekanntgabe durchschnittlich um 12,7 Prozent eingebrochen. "Sicherlich haben die meisten Unternehmen auch andere Probleme, aber der hohe Kursverlust wurde definitiv durch die Abschreibungen ausgelöst", sagten die Verfasser Peter Barkow und Georg Elsaeßer in der am Mittwoch in Düsseldorf vorgelegten Studie.

"Wenn man berücksichtigt, dass mehr als 300 Transaktionen von Unternehmen am Neuen Markt durchgeführt wurden, sind die ersten Meldungen nur die Spitze des Eisberges". Die 74 stichprobenartig untersuchten Firmen hätten ein Abschreibungsvolumen von zehn Milliarden Euro angehäuft, was einem Drittel des Eigenkapitals der Unternehmen entspreche. Als besonders gefährdet betrachten die Analysten Unternehmen aus den Bereichen Internet, Medien und Informationstechnologie.

Der Untersuchung zufolge hat EM.TV einen Goodwill von 1,47 Milliarden Euro gebucht, während das Eigenkapital des Unternehmens 829 Millionen Euro betrage. Auch bei Primacom liege der ausgewiesene Goodwill um mehr als 100 Millionen Euro über dem Eigenkapital und bei Micronas Semiconductor seien dies über 60 Millionen Euro.

"Wer genau wissen will, welches Unternehmen betroffen ist, muss den damaligen Kaufpreis für das übernommene Unternehmen mit dem Wert vergleichen, den man aktuell bezahlen würde", so Peter Barkow.
 
Antworten
karo:

@tetsuo

 
19.07.01 09:50
wie in dem bericht geschrieben,sind goodwill sonderzahlungen neben dem ursprünglichen kaufpreis.
der goodwill beträgt ca. 30% des jahresumsatzes(für kundenstamm,technik,lage,etc...).da eine hausse war,u. jeder nur wachsen wollte,wurden aber bis zu 150% bezahlt.diese belassten das ergebnis als abschreibung,also wertminderung.
die goodwill-abschreibung soll allerdings in absehbarer zeit gänzlich eingestellt werden,sodass alles reine verluste sind.
gruss karo

goodwill wird im gegensatz zu AA nicht im nachhinein positiv gesehen.
Antworten
boomer:

@tetsuo

 
19.07.01 10:00
1. richtig, mindert in der G+V den Gewinn (egal, ob Handels- oder Steuerbilanz)

2. wenn Cash flow als Maßstab der Finzanz- und Ertragskraft:
  CF = Kassenzufluß = (vereinfacht)= verdiente Abschreibungen + Jahresüberschuß + Veränderungen der Rückstellungen

Antwort zu 2. ja, erhöht( wenn verdient, d.h. kein Verlust) den Cashflow

3. Abschreibungen vermindern in der G+V den Gewinn und erhöhen damit unter sonst gleichbleibenden Bedingungen (=ceteris Paribus) das KGV

MfG
Antworten
boomer:

Goodwill = Firmenwert, simpeles Beispiel:

 
19.07.01 10:06
Du kaufst für 100.000 DM ein Unternehmen

Die Sachwerte usw. sind aber nur z.B. 60.000 DM laut Bilanz wert (Aktiva)

Den Goodwill = Firmenwert von 40.000 DM zahlst Du für den guten Namen des Unternehmens im Markt, für den Kundenstamm usw.

MfG
Antworten
boomer:

BWLer, warum antwortest Du hier nicht? Du

 
19.07.01 10:10
bist doch an Board!

Das hier ist doch ein Thema für einen BWL-Studenten im 2.Semester!!!
Antworten
cap blaubär:

Opa B aus D bei K meint zu dem Thema

 
19.07.01 10:11
Wie entstehen diese riesigen Verluste? Ich werte die Zahlen im Moment aus und werde in der nächsten oder übernächsten Woche in der AB darüber
berichten. Vorab schon jetzt: Ein großes Problem stellen die Abschreibungen des Goodwill dar. Diese Goodwill-Abschreibungen beruhen darauf, daß Firmen
zu Preisen gekauft worden sind, die wesentlich überteuert waren. Bezahlt wurde bekanntlich nicht in bar, sondern mit eigenen Aktien. Der Anteil des
Goodwills an solchen Einkäufen lag teilweise bei 90 %, im Einzelfall sogar bei 97 %. Das ist eigentlich nicht faßbar und für deutsche Verhältnisse auch
schwer nachvollziehbar. Muß nun eine solche Beteiligung abgeschrieben werden, schlägt das voll auf die Ertragsrechnung durch. Doch dies ist kein
Verlust im Sinne von betrieblichen Verlusten, sondern ein Aufwand und keine Ausgabe. Die Qualität solcher Verlustmeldungen, wie oben zitiert, ist also
sorgfältig zu überprüfen. Ich werde Ihnen dies ebenfalls in den nächsten Briefen näher erläutern. Konsequenz für Sie:
Antworten
boomer:

Statt dessen labert er lieber zu den Zinsen (unten o.T.

 
19.07.01 10:11
Antworten
tetsuo:

danke, und eine Nachfrage

 
19.07.01 10:17
Sind folgende Schlussfolgerungen richtig?

1) Bsp Boomer: das Unternehmen kauft im Jahr 2000 und zahlt 40000 Goodwill.

Der Goodwillerscheint in der Bilanz als Abschreibung (nicht als Kaufpreis!).
Je nach Abschreibungsmodell: also nicht unbedingt vollständig im
Kaufjahr, richtig?

Das Geld ist also ausgegeben, evtl. kreditfinanziert,
wo erscheint das in den Büchern? Ich meine, wenn nicht alles im Kaufjahr
ausgegeben wurde?

Ich glaube mich zu erinnern, dass nach US-GAAP die Goodwill Regelung
geändert wird, weiss jemand, wie?

Nochmals das wichtigste als Frage:
wie kann Goodwill in den Folgejahren das operative Geschäft beeinflussen?
Ich meine, wenn ein Unternehmen einen Kauf mit Goddwill überlebt hat,
d.h. es hat noch liquide Mittel und keine Schulden (Kauf kann ja durch
Aktien bezahlt worden sein, und ich nehme an, dabei gibt es ebenfalls
Goodwill), so bedeute die Abschreibungen doch nur eine bilanztechnische Belastung!
Antworten
schnuckl:

Verrechnung mit Gewinnrücklagen

 
19.07.01 10:19
Goodwill-Afa muß sich nicht zwangsläufig in der G+V durchschlagen. Es ist auch eine Verrechnung mit den Gewinnrücklagen möglich - falls vorhanden.

schnuckl
Antworten
boomer:

@tetsuo

 
19.07.01 10:43
1. Der Goodwill-Wert erscheint in der Bilanz mit Kaufpreis bzw. Restwert (je nach Methode)

2. Bezahlung schlägt sich nieder (je nach Finanzierungsart) im Kaufjahr
  entweder
  a. eigene Aktien sinken,
  oder
  b. Bankguthaben sinkt
  oder
  c. Bankschulden steigen
  oder
  d. Verbindlichkeiten steigen.

3. NM-Unternehmen müssen alle nach US-Vorschriften bilanzieren
  Dort ändert sich nichts.

  Es ändert sich etwas bei anderen als NM-AGs, die bisher nach deutschem  Recht bilanziert haben und die jetzt umsteigen wollen auf US-Bil.

4. In den Folgejahren nach Beteiligungskauf:
  Die Goodwill-Abschreibung senkt den ausgewiesenen Gewinn bzw. erhöht den   Verlust.

Wenn die Liquidität des Unternehmens gewährleistet ist, kann die AG trotzdem überleben. Was z.B. bei einer Finanzierung mit eigenen Aktien wahrscheinlicher ist. Generell allerdings läßt sich diese Frage nur im Einzelfall beantworten.

MfG
Antworten
boomer:

@schnuckl

 
19.07.01 10:46
Das wäre ein eindeutiger Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzklarheit und dami gegen die GoBs, die ja, wie Du weißt, Gesetzescharakter haben.

MfG
Antworten
sfor:

@karo

 
19.07.01 10:54
für den kundenstamm, technik, lage... heisst das für dass die kunden der firma erhalten bleiben bekommen die was?
Antworten
cap blaubär:

tendentiell gehts aber um mit Aktien überbezahlte

 
19.07.01 11:10
Klitschen deren Bezahlung am Tag X durch verkloppen der gelockupten Lappen zu nem säuerlichen Geschmack in unserm Mund führt
Was den Break Even und die überlebensfähigkeit der Klitsche angeht hat das wenig zu sagen
blaubärgrüsse
Antworten
schnuckl:

@ boomer

 
19.07.01 11:37
betreffend den Einzelabschluß einer Gesellschaft hast du vollkommen recht. Im Konzernabschluß ist eine offene Verrechnung mit den Rücklagen allerdings möglich (§ 309 HGB).

schnuckl
Antworten
mod:

Hi tetsuo, sicherlich bist Du hier der Einzige,

 
19.07.01 11:38
der sich so substantiell Gedanken macht!

Finde ich toll, alle Achtung!

Wenn sich viele Anleger Anfang 2000 derart informiert hätten, würden sie heute nicht auf so großen Verlusten sitzen!

Viel Erfolg!
MfG
Antworten
mod:

@schnuckl , stimmt, nur war das hier nicht das

 
19.07.01 11:43
Thema, da am NM nicht nach HGB, sondern nach US-Vorschriften bilanziert werden muß.

MfG
Antworten
ChaosBroker:

@boomer

 
19.07.01 11:46
Wenn ich mich recht erinnere ist im Gepräch, die US-Vorschriften hinsichtlich der Goodwill-Abschreibungen aber folgendermaßen zu ändern:
Dann gibt es keine Goodwill-Abschreibung mehr
Genauer gesagt soll erst abgeschrieben werden, wenn eine Wertberichtigung entstanden ist (also beim Verkauf).
Antworten
schnuckl:

@ mod

 
19.07.01 12:09
stimmt - ich am thema etwas vorbeigaloppiert - sorry. Aber deine aussage möchte ich trotzdem noch ergänzen: jahresabschlüsse am neuen markt können auch nach IAS oder deutschen rechnungslegungsvorschriften - allerdings mit einer überleitungsrechnung - vorgelegt werden. so, ich glaube jetzt ist alles geklärt.

schnuckl
Antworten
mod:

Praktisches Beispiel dazu : ACG

 
19.07.01 12:14
Die ACG AG hat die US-amerikanische Rechnungslegung nach US-GAAP gewählt. Diese Grundsätze sind für global agierende Konzerne die gängigsten Bilanzierungsregeln. Sie zeichnen sich durch einen weitaus strengeren und detaillierteren Grad der Rechnungslegung aus. Damit sind sie stärker auf die Interessen der Aktionäre ausgerichtet als die Vorschriften nach HGB (Handelsgesetzbuch) und IAS (International Accounting Standards).

Starkes externes Wachstum in Form von Unternehmensübernahmen führt nach US-GAAP zu höheren Abschreibungen auf den Firmenwert (Goodwill). Laut US-GAAP müssen die Firmenwerte der insgesamt zehn von der ACG AG in 2000 mehrheitlich erworbenen Unternehmen in den nächsten 5-10 Jahren rein bilanztechnisch voll abgeschrieben werden. Das heißt: dieser Vorgang der Firmenwertabschreibung (Differenz zwischen Kaufpreis und Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens) führt zu einer schrittweisen Reduktion der bilanzierten Firmenwerte.

Diese sehr konservative Bewertungsmethode sagt jedoch nichts über die operative Ertragskraft der erworbenen Unternehmen in 5-10 Jahren aus. Es wird unterstellt, dass der im Kaufpreis bezahlte Goodwill nach diesem Zeitraum keinen Wert mehr hat, obwohl in der Praxis durch die konsequente Fortführung des akquirierten Unternehmens und die Realisierung von Synergien innerhalb der Gruppe eine Wertsteigerung erzielt wird. Tatsache ist, dass die von der ACG AG in 1999 und 2000 erworbenen Unternehmen durch ihre Umsätze und Erträge nachhaltig zum Konzernergebnis beitragen, was durch die Erreichung der Planzahlen 2000 eindrucksvoll bewiesen wird.

Zur weiteren Verdeutlichung: die betriebswirtschaftlich erforderlichen echten Abschreibungen auf Wertminderung des Anlagevermögens, welche die ACG AG tatsächlich verdienen muss, um in Zukunft weiterarbeiten zu können, betragen lediglich 0,7 Millionen was zu einem operativen Gewinn vor Goodwill-Abschreibungen (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen - im Englischen EBITA) von ca. EUR 11 Millionen führt.

Nach US-GAAP ist die Differenz zwischen dem Gewinn pro Aktie vor und nach Goodwill-Abschreibungen also rein bilanztechnischer Natur. Der Gewinn nach Firmenwertabschreibung (Nettogewinn) ist zur operativen Performancemessung und Aktienbewertung unzureichend. Folglich ist beispielsweise auch für das Finanzamt der Gewinn vor Firmenwertabschreibung relevant. Die jüngste Diskussion entbehrt Neuigkeitscharakter. Im Aktienresearch unseres Leadmanagers CSFB vom 21. 11. 2000 sind die Wirkung der Firmenwertabschreibung und das Nettoergebnis klar aufgezeigt.

www.maerkte-von-morgen.de/...0_und_goodwill-abschreibungen.htm


Antworten
boomer:

Hi chaosbroker, vielen Dank für den Hinweis: Es

 
19.07.01 12:24
stimmt; ich habe die Meldung dazu gefunden.

MfG
__________________________________________________
Änderung der Rechnungslegung nach US-GAAP macht Bilanzen schwer vergleichbar
 
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Reform des US-Bilanzierungsrechts hat nach Einschätzung von Analysten einen erheblichen Einfluss auf den Gewinnausweis vieler deutscher Unternehmen. Der Vergleich der Bilanzen im Zeitverlauf werde zunächst schwerer, aber die Reform sei insgesamt positiv, sagte Tomas Wolkenhauer, Analyst der Kreissparkasse Pinneberg, am Donnerstag der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX.

Am vergangenen Freitag hatte das zuständige US-Gremium (FASB) die Bilanzierungsregeln gemäß dem US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles - Allgemein anerkannte Bilanzierungsregeln) reformiert. Insbesondere die planmäßige Abschreibung immaterieller Firmenwerte wie Patente, Warenzeichen oder Vertriebsstrukturen ("Goodwill-Abschreibung") wurde abgeschafft.

AUSSAGEFÄHIGKEIT DES KGV SCHWINDET

Für den Anleger dürfte die Aussagefähigkeit des Kurs-Gewinn-Verhältnisses (KGV) schwinden, sagte Wolkenhauer. Dafür dürften neutrale Ertragszahlen wie das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) wichtiger werden. "Die Vergleichbarkeit wird erschwert, und die Analysen werden zukünftig anspruchsvoller", sagte Wolkenhauer. Betroffen sind von dieser Neuerung auch viele deutsche Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nach US-amerikanischen Normen erstellen, wie die Deutsche Telekom , BASF , SAP und Siemens .

"Die neuen Regelungen treffen vor allem die Firmen, die in den letzten Jahren mit hohem Goodwill-Anteil akquiriert haben", sagte Wolkenhauer. Er rechnet angesichts des niedrigen Kursniveaus mit einem "erheblichen Abschreibungsbedarf", da jeweils zum Bewertungsstichtag eine aktuelle Marktbewertung vorgenommen werden müsse, die in vielen Fällen an der Börsenbewertung vergleichbarer Unternehmen festgemacht werde. Dabei verwies Wolkenhauer insbesondere auf die Technologie- und Telekom-Branche.

ERHEBLICHER EINFLUSS AUF GEWINNAUSWEIS

Die neue Regelungen werden nach Einschätzung der Sparkasse-Analysten "erhebliche Effekte auf die Gewinnsituation" haben. Da anstatt der planmäßigen Abschreibungen nur noch tatsächliche Wertverluste in der Gewinn- und Verlustrechnung auftauchten, gebe es weder einen Einfluss auf die Liquidität noch auf das EBITDA.

Die neuen Regelungen entsprächen aber besser den Zielen des US-GAAP, insbesondere dem Transparenzprinzip. Für Anleger sei leichter nachzuvollziehen, ob der Übernahmepreis angemessen gewesen sei. Mittelfristig dürften die Ergebnisse eher steigen und Übernahmebarrieren abgebaut werden, so dass es zu mehr Akquisitionen kommen werde./tw/hn/sk


Autor: dpa - AFX, 17:20 05.07.01

 

Antworten
boomer:

Für Interessierte:

 
19.07.01 12:31
Die GoingPublic-Kolumne: Der Wegfall der Goodwill-Abschreibung nach US-GAAP
 
 
WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic) - Bereits seit über 25 Jahren wettstreiten die beiden Standards US-GAAP und IAS um die weltweite Vorherrschaft unter den Bilanzierungsvorschriften. Jetzt hat das US-GAAP-Board eine neue Runde in diesem Zweikampf eingeläutet: Die regelmäßigen Abschreibungen auf Firmenwerte sollen fallen.

1997 hatte die Deutsche Börse alle Neuer Markt-Unternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss auf Basis internationaler Rechnungslegungsstandards zu erstellen. Damit sollten die Gesellschaften auch für internationale Investoren interessant und vergleichbar gemacht werden. Im Gegensatz zu den heimischen Vorschriften des Handelsgesetzbuches sind IAS und US-GAAP nicht an den mit einem Sicherheitsbedürfnis ausgestatteten Gläubiger des Unternehmens gerichtet, sondern an dessen Aktionäre. Diese wollen über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Gesellschaft informiert werden. So sind z.B. in den internationalen Vorschriften kaum Wahlmöglichkeiten beim Ansatz einer Bilanzposition vorhanden, wogegen im HGB zahlreiche dieser Möglichkeiten genutzt werden können.

Obwohl IAS und US-GAAP in den meisten Punkten sehr gut miteinander vergleichbar sind, kämpfen beide Standards um die internationale Vorherrschaft. So müssen z.B. alle Unternehmen, die an einer amerikanischen Börse eigene Wertpapiere, sei es Aktien oder Anleihen, handeln lassen wollen, einen vollständigen Jahresabschluss nach US-GAAP vorlegen. Dagegen plant die EU-Kommission, ab 2005 allen börsennotierten europäischen Unternehmen die Bilanzierung nach IAS vorzuschreiben. Einen nächsten Schritt in diesem Wettstreit hat jetzt das FASB, das für US-GAAP-Vorschriften zuständige Board, unternommen: Ab dem Geschäftsjahr, das nach dem 15.12.2001 beginnt, soll es keine regelmäßigen Goodwill-Abschreibungen mehr geben.

Ein Goodwill (oder "Firmenwert") entsteht bei der Übernahme eines anderen Unternehmens und wird in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt. Dieser Goodwill errechnet sich aus dem Nettowert der übernommenen Vermögensgegenstände abzüglich der übernommenen Schulden ("Purchase Method"). Bisher musste diese Bilanzposition nach US-GAAP über die voraussichtliche Nutzungsdauer, jedoch maximal über 40 Jahre regelmäßig und linear abgeschrieben werden. Diese Regelung zog z.T. deutliche Belastungen der Gewinn- und Verlustrechnung nach sich. So musste z.B. die Primacom AG im Geschäftsjahr 2000 Goodwill-Abschreibungen in Höhe von 53,1 Mio. Euro verbuchen, die zu einem Jahresfehlbetrag von 64,3 Mio. Euro führten. Statt der regelmäßigen Abschreibung sollen individuelle Wertberichtigungen durchgeführt werden, wenn der Marktwert des Goodwills nachhaltig geringer als dessen Buchwert ist.

Welche Auswirkungen hat diese Änderung nun für den Anleger? Zum ersten wird es noch schwieriger, verschiedene Unternehmen auf KGV-Basis miteinander zu vergleichen. Bilanziert ein Vergleichsunternehmen z.B. nach IAS, so muss bei diesem erst die GuV-Position "Abschreibungen" in solche aus Goodwill bzw. aus sonstigen Bilanzpositionen (z.B. Sachanlagen) getrennt werden. Aber damit es ist noch nicht getan: Auch der steuerliche Einfluss dieses Abschreibungsbestandteiles müsste erst noch berechnet und eliminiert werden. Erst dann wären beide Unternehmen auf Nachsteuer-Basis miteinander vergleichbar. Als Alternative bietet sich der Vergleich der Ergebnisgröße EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern). Hierbei wird jedoch nicht nur der steuerliche Einfluss, sondern auch der Einfluss des Zinsergebnisses vernachlässigt. So würde ein fremdkapitalfinanziertes Unternehmen mit einer eigenkapitalfinanzierten Gesellschaft gleichgestellt werden, obwohl die erstere Zinsen zahlen muss, die zweite jedoch Zinsen erhält. Weitere Nachteile sind die deutlich schlechtere Prognosesicherheit und die mögliche Willkür der Unternehmen bei der Realisierung etwaiger Verluste.

Natürlich gibt es aber auch Vorteile bei dieser neuen Regelung. So wird die Bilanzposition "Goodwill" deutlich marktgerechter ausgewiesen, und die Gewinn- und Verlustrechnung beschreibt den effektiven Geschäftsverlauf im Berichtszeitraum wesentlich realistischer. Des weiteren ist auch eine Beschleunigung der Marktkonsolidierung durch gesteigerte Akquisitionstätigkeiten vorstellbar.

Ob die Aktien US-GAAP-bilanzierender Unternehmen letztendlich vom Wegfall der Goodwill-Abschreibung profitieren, bleibt abzuwarten. Auf der einen Seite "verbessert" sich die Ertragslage von Unternehmen mit hohen Firmenwert-Positionen schlagartig. Auf der anderen Seiten ist es aber auch nicht auszuschließen, dass sich die Marktteilnehmer aus Angst vor latenten hohen Sonderabschreibungen gerade von diesen Unternehmen abwenden.

Neu!! askGoingPublic - auf www.goingpublic.de! Stellen Sie GoingPublic Ihre Fragen zu Neuemissionen und Neuer Markt-Aktien!

Die GoingPublic-Kolumne ist ein Service des GoingPublic Magazins, Deutschlands führendem Börsenmagazin zu Neuemissionen und Neuer Markt. Bezogen werden kann das Magazin unter www.goingpublic.de. GoingPublic ist allein für die Inhalte der Kolumne verantwortlich. Informationen zu einzelnen Unternehmen stellen keine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Aktien dar. Die Kolumne erscheint in Zusammenarbeit mit dpa-AFX./bw/

Autor: dpa - AFX, 13:20 05.07.01
Antworten
boomer:

Hi chaosbroker, nochmals danke, hier steht es gena

 
19.07.01 12:35
Handelsblatt`: Abschreibungen von Goodwill bald verboten
 

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Deutsche Unternehmen, die nach US-Regeln bilanzieren, dürfen den so genannten Goodwill in Zukunft möglicherweise nicht mehr abschreiben. Das in den USA für Bilanzierungsfragen zuständige Federal Accounting Standard Board werde dem Vernehmen nach eine entsprechende Regelung am 30. Juni verabschieden, schreibt das in Düsseldorf erscheinende "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe).

Die Veränderung der Bilanzierungsregeln könne zu einem erheblichen Anstieg der ausgewiesenen Unternehmensgewinne führen. Der Goodwill ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert eines erworbenen Unternehmens. Bislang bilanziere unter den 100 führenden deutschen Unternehmen nur rund ein Dutzend nach US-GAAP./fn/jl/af


Autor: dpa - AFX, 08:30 28.06.01
Antworten
boomer:

Für tetsuo, der das Thema angestoßen hat, thx:

 
19.07.01 12:40
ANALYSE: Neue Goodwill-Regelung poliert Bilanzen von Wachstumswerten auf
 

FRANKFURT (dpa-AFX) - Von der Änderung der Abschreibungsregeln für den "Goodwill" werden einige Unternehmen am Neuen Markt profitieren können. Die Ergebnisse steigen, obwohl sich am operativen Geschäft der Unternehmen nichts ändert. Zu diesem Ergebnis kommen die Analysten der Berenberg Bank in einer Themenstudie über die Änderung der Abschreibungsregeln ab dem Jahr 2002.

Goodwill entsteht, wenn der Käufer mehr bezahlt als das in der Bilanz ausgewiesene Kapital der Gesellschaft. Damit honoriert er in der Regel immaterielle Werte wie beispielsweise ein funktionierendes Management oder schon erreichte Marktanteile.

Bisher wurde der Goodwill über einen mehr oder weniger festen Zeitraum abgeschrieben. Dieses Verfahren wird jetzt durch Sonderabschreibungen ersetzt, die erst dann greifen, wenn sich der Werrt der Beteiligung tatsächlich verringert hat. Von den neuen Regeln profitieren insbesondere Unternehmen die nach US-GAAP bilanzieren. Deren Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbesser t sich nach dem Inkrafttreten der Änderung im kommenden Jahr.

So berechnen die Analysten für den NEMAX-50-Wert ACG AG jetzt ein EBIT von 43 Mio. Euro für das kommende Geschäftsjahr. Bisher waren sie von einem EBIT in Höhe von 30 Mio. DM ausgegangen. Das Ergebnis pro Aktie (EPS) klettert durch die nun fehlenden Abschreibungen von 0,96 Euro auf 1,82 Euro.

Dabei hat sich am operativen Geschäft nichts verändert. Dies wird am EBITDA gemessen, dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.

Zu den Gewinnern der Bilanzreform in den USA gehören auch Biodata und Brokat . Biodata kann sein geschätztes Ergebnis pro Aktie von 0,74 Euro auf 1,22 Euro verbessern. Brokat verringert seinen bisher geplanten Verlust je Anteilsschein von 5,74 Euro auf 1,86 Euro. Auch der akquisitionsfreudige Logistikdienstleister Thiel wird profitieren. Das Ergebnis pro Aktie klettert von einem Euro auf 1,08 Euro.

"Daraus läßt sich aber nicht ableiten, ob die Unternehmen preiswert oder teuer eingekauft haben", sagte Oliver Wojahn, Mitverfasser der Studie. Die teils erheblichen Veränderungen hätten zudem nichts mit dem operativen Geschäft des Unternehmens zu tun, bekräftigte er./ts/ep

Autor: dpa - AFX, 11:00 21.06.01
Antworten
ChaosBroker:

Wen's interresiert:

 
19.07.01 12:48
Zum herunterladen oder einfach nur anschauen...

US Generally Accepted Acccounting Standards (US GAAP) (PDF, ca. 380Kb)
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--