Diese Frage muss man Stellen, wenn man heute im Handelsblatt den Artikel einer gewissen Sigrid Mülller liest. Wahrscheinlicher ist aber, dass sie von Hedgefonds-Verbänden - gegen welches Entgegenkommen auch immer - einen Verblödungsartikel zu schreiben, der dazu führen sollte, dass der in Berlin für sie zuständige Senator sie auf der Stelle feuern sollte.
Wie schon in vermutlich von der gleichen Organisation gekauften Artikel in der FAZ wird beim Publikum wird der Eindruck erweckt, als würde Shortselling generell verboten, was keiner vor hat. Beim Shortselling verkauft man Aktien, die man nicht hat. Das beugt Kursübertreibungen nach oben vor und ist quasi ein sinnvolles Gegengewicht zum Kauf von Aktien auf Kredit. Logischerweise sollte man aber potenziell Zugriff auf die verkauften Aktien haben, die man sich beim gedeckten Shorten daher leiht. Folglich können nicht mehr Aktien verkauft werden, als existieren. Beim Gegenstück - dem Kauf von Aktien auf Kredit - kann man logischerweise auch nicht mehr Aktien kaufen, als vorhanden sind. Beim meines Erachtens als kriminell einzustufenden nackten Shorten, muss man sich die verkauften Aktien nicht über eine Leihe vorher potenziell sichern, sodass man unendlich viele Aktien verkaufen kann. Damit kann auch gegen gute Fundamentals eine Aktie nach unten spekulieren - besonders gut seht das, wenn man dabei im Konzert mit anderen handelt und das ganze durch in die Welt gesetzte Gerüchte unterstützt. Warum die SEC das nackte Shorten überhaupt toleriert ist nicht nachvollziehen, denn es nützt den Anleger als Gesamtheit und der Volkswirtschaft in keiner Weise, sondern richtet Schaden an. Es nützt lediglich kriminellen Bängsterbanden, die auf diese Art und Weise dem Rest der Anleger einen Teil ihrer Erträge herausleiern. Nicht nachvollziehen kann ich daher, dass die FAZ dieser kriminellen Gängsterbande momentan eine Bühne bietet, wo sie in mehreren Artikel in abartiger Weise ihr Spielzeug verteidigen durften - ohne dass die Gegenseite zu Wort kam. Noch dreister ist aber das Vorgehen der oben angeführten Sigrid Müller, die gar nicht zwischen nacktem und gedecktem unterscheidet.
Wie schon in vermutlich von der gleichen Organisation gekauften Artikel in der FAZ wird beim Publikum wird der Eindruck erweckt, als würde Shortselling generell verboten, was keiner vor hat. Beim Shortselling verkauft man Aktien, die man nicht hat. Das beugt Kursübertreibungen nach oben vor und ist quasi ein sinnvolles Gegengewicht zum Kauf von Aktien auf Kredit. Logischerweise sollte man aber potenziell Zugriff auf die verkauften Aktien haben, die man sich beim gedeckten Shorten daher leiht. Folglich können nicht mehr Aktien verkauft werden, als existieren. Beim Gegenstück - dem Kauf von Aktien auf Kredit - kann man logischerweise auch nicht mehr Aktien kaufen, als vorhanden sind. Beim meines Erachtens als kriminell einzustufenden nackten Shorten, muss man sich die verkauften Aktien nicht über eine Leihe vorher potenziell sichern, sodass man unendlich viele Aktien verkaufen kann. Damit kann auch gegen gute Fundamentals eine Aktie nach unten spekulieren - besonders gut seht das, wenn man dabei im Konzert mit anderen handelt und das ganze durch in die Welt gesetzte Gerüchte unterstützt. Warum die SEC das nackte Shorten überhaupt toleriert ist nicht nachvollziehen, denn es nützt den Anleger als Gesamtheit und der Volkswirtschaft in keiner Weise, sondern richtet Schaden an. Es nützt lediglich kriminellen Bängsterbanden, die auf diese Art und Weise dem Rest der Anleger einen Teil ihrer Erträge herausleiern. Nicht nachvollziehen kann ich daher, dass die FAZ dieser kriminellen Gängsterbande momentan eine Bühne bietet, wo sie in mehreren Artikel in abartiger Weise ihr Spielzeug verteidigen durften - ohne dass die Gegenseite zu Wort kam. Noch dreister ist aber das Vorgehen der oben angeführten Sigrid Müller, die gar nicht zwischen nacktem und gedecktem unterscheidet.