Achtung:
Tria Wandelanleihen sind fällig,
Zeitpunkt der Fälligkeit ist 15.10.08
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Achtung:
Tria Wandelanleihen sind fällig,
Zeitpunkt der Fälligkeit ist 15.10.08
Die Fälligkeit der Wandelanleihe von 2003 von Tria ist der 15.10.08.
Tria möchte jedoch aus finanziellen Erwägungen nicht auszahlen und die Laufzeit verlängern.
Der genaue Wortlaut des Zweckes der Hauptversammlung liegt mir derzeit nicht vor.
TRIA IT-SOL.WLD.03/08 |
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Bitte dringend dem Verlängerungsantrag zustimmen, da die Wandelanleihe zur Zeit nicht verkaufbar ist, mangels Kaufinteresse.
Seit Wochen findet kein Umsatz in Berlin statt, vor der HV, lassen sich somit auch keine Anleihen verkaufen.
Warum der Kurs nicht ausgesetzt wurde, stimmt mich traurig.
In China wäre der Handel längst ausgesetz worden.
09:27 12Sep2008 EQS-DGAP-News: TRIA IT-solutions AG deutsch <TSXGk.DE>
DGAP-News: TRIA schließt umfassende Partnerschaft mit Fujitsu Siemens
Computers
TRIA IT-solutions AG / Kooperation
12.09.2008
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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(München, 12. September 2008) Die TRIA IT-consulting GmbH, eine 100%ige
Tochter der TRIA IT-solutions AG, hat die Zusammenarbeit mit Fujitsu
Siemens Computers zu einer umfassenden Partnerschaft ausgebaut. Damit ist
TRIA Kooperations- und Lösungspartner für Dynamic Data Center Projekte und
für Microsoft basierte Unified Collaboration & Communication
Installationen. Ziel des Dynamic Data Center-Konzepts von Fujitsu Siemens
Computers ist eine Dynamisierung des Rechenzentrums. Speicher- und
Rechenressourcen werden zusammengefasst und den Softwareapplikationen,
entsprechend der geschäftlichen Prioritäten, automatisch zugewiesen. Somit
wird die IT-Infrastruktur Business orientiert, agiler, kosteneffizienter
und zuverlässiger. Mit der gerade geschlossenen Partnerschaft ergänzen
beide Unternehmen ihr Portfolio, um Kunden zukunftsweisende IT-Lösungen
anzubieten und umfassend zu betreuen.
'Die Fähigkeit vernetzt zu Arbeiten und Wissen einfach, schnell und vor
allem wieder verwertbar bereitzustellen wird in Unternehmen zu einem
kritischen Erfolgsfaktor. Die optimale Unterstützung dieser Fähigkeit durch
Tria ist noch nicht tot!
Deshalb bitte un bedingt an der HV teilnehmen oder seine Stimme über die Hausbank abgeben, und für die Verlängerung stimmen.
TRIA IT-solutions AG
München
Einladung zur Gläubigerversammlung
und Angebot an die Gläubiger
durch die TRIA IT-solutions AG, München, betreffend die
6 %-Wandelanleihe 2003 / 2008
mit Wandlungsrecht in Inhaber-Stammaktien (Stückaktien) der
TRIA IT-solutions AG, München
(„Gesellschaft“ oder „Anleiheschuldnerin“)
im Gesamtnennbetrag von
EUR 1.674.559.
ISIN DE0008301938
(nachfolgend die „Wandelschuldverschreibungen“ bzw. „Teilschuldverschreibungen“ oder auch die „Anleihe“ ).
Wir laden sämtliche Inhaber der vorbezeichneten Wandelschuldverschreibungen (nachfolgend „Anleihegläubiger“) zu der
am Dienstag, den 23. September 2008
um 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München
stattfindenden Gläubigerversammlung ein. In diesem Zusammenhang unterbreitet die Gesellschaft den Inhabern der Wandelanleihe auch das unter Ziff. 4 dargestellte Angebot.
TAGESORDNUNG
1.
Beschlussfassung über den Vorsitz der Versammlung und die Abstimmungsmodalitäten
Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 SchuldVG bedarf ein Beschluss der Gläubigerversammlung, durch welchen Rechte der Gläubiger aufgegeben oder beschränkt werden, der Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen. Die Mehrheit muss gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 SchuldVG (zugleich) mindestens 2/3 des Nennwerts der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen erreichen. Kommt in einer Gläubigerversammlung zwar die nach § 11 Abs. 2 Satz 1 SchuldVG erforderliche Mehrheit, nicht aber die nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SchuldVG erforderliche Mehrheit zustande, kann der Schuldner (hier: die TRIA IT-solutions AG), falls die Versammlung der Anleihegläubiger dies mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließt, alsbald eine zweite Versammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen. Die zweite Versammlung der Anleihegläubiger beschließt (dann) mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen ohne Rücksicht auf den Betrag der von dieser Mehrheit vertretenen Wandelschuldverschreibungen. Sie darf nicht vor dem Ablauf der ersten Versammlung einberufen werden.
Dies vorausgeschickt, schlägt die TRIA IT-solutions AG vorsorglich, für den Fall, dass in Bezug auf einzelne oder alle Beschlüsse der Tagesordnung der hiermit eingeladenen Gläubigerversammlung am 23. September 2008 zwar die nach § 11 Abs. 2 Satz 1 SchuldVG erforderliche Mehrheit, nicht aber die nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SchuldVG erforderliche Mehrheit zustande kommt, vor, Folgendes zu beschließen:
Gemäß § 11 Abs. 5 SchuldVG wird alsbald eine zweite Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen, die mit der Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen ohne Rücksicht auf den Betrag der von dieser Mehrheit vertretenen Schuldverschreibungen beschließen kann.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt ist jeder Gläubiger der Anleihe. Stimmberechtigt sind diejenigen Gläubiger, die ihre Teilschuldverschreibungen spätestens am zweiten Tage vor der Versammlung bei der Bundesbank, bei einem deutschen Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung für geeignet erklärten Stelle, z.B. der Bayerischen Landesbank Girozentrale, München, gem. Art. 30 des bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB) in seiner jetzt gültigen Fassung, als Hinterlegungsstelle, hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im Fall der Hinterlegung bei einer der vorgenannten Stellen ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift zu Beginn der Gläubigerversammlung vorzulegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Teilschuldverschreibungen mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt gehalten werden. Die von den Kreditinstituten auszustellende Bescheinigung („Sperr-Bescheinigung“) über diese erfolgte Hinterlegung ist ebenfalls in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift zu Beginn der Gläubigerversammlung vorzulegen.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist schriftliche Form erforderlich und genügend.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die ihre Teilschuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig hinterlegen oder sperren lassen oder hierüber zu Beginn der Gläubigerversammlung keine Bescheinigung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift vorlegen, nicht stimmberechtigt sind.
Diese Wandelanleihe, war bisher von der Anpassung bei Kapitalherabsetzung, ausgeschlossen.
Das machte die Wandlung nahezu unmöglich, selbst wenn der Kurs höher wäre, denn wandeln macht nur Sinn, wenn der Anleihenwert, mind. den Aktienwert nach Wandlung hätte.
Bisher mußte man noch 0,30 euro zuzahlen, je gewandelter Aktie.
D.h. beim jetzigem Kurs von ca. 0,22 Euro, plus 030 Euro, würde man noch Geld hinterherwerfen, da man ursprünglich 1 Euro plus Gebühren für die Anleihe gezahlt hat,
Ich bin der Meinung diese miesen Bedingungen in der Wandelanleihe hätte Tria längst regeln können, in der letzten HV!
Und das ist eine "Sauerei"..
Die Folgeanleihe, hatte diese Anpassungsklausel nämlich.
Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
7 | Wichtige Info für Tria-Wandelanleihenbesitzer | Mme.Eugenie | cumairt | 16.09.08 16:21 | ||
122 | positiv sollte man denken... | FDSA | cumairt | 09.09.08 11:55 | ||
14 | Tria an der Wende ? | Mme.Eugenie | Mme.Eugenie | 25.06.07 22:17 | ||
1 | Das ist der Einzige richtige Tria Thread! Heal! | Mme.Eugenie | Mme.Eugenie | 30.05.07 09:47 | ||
2 | 33 | Anfrage bei Tria it-solutions | Mariely | Skydust | 20.04.07 09:03 |