Hir eine Nachricht aus Spiegelonline.
Ich hoffe es interresiert jeden?
Soll Ich mir jezt Optionsscheine von Neue Mark auf Call kaufen?
Der Abschuss kann beginnen
Von heute an gelten neue Regeln am Neuen Markt. Die so genannten "Penny Stocks" können nun vom Parkett gefegt werden.
Frankfurt am Main – Die neuen Ausschlusskriterien, auch "Penny-Stock-Regeln" genannt, ermöglichen der Deutschen Börse, Aktien vom Handel auszuschließen. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Titel an 30 aufeinander folgenden Börsentagen unter einem Euro notiert und seine Marktkapitalisierung unter 20 Millionen Euro liegt. Der Ausschluss kann nur abgewendet werden, wenn beide Grenzwerte innerhalb von einer Frist von 90 Tagen und an 15 aufeinander folgenden Handelstagen überschritten werden.
Auch für Unternehmen, die Insolvenz beantragt haben, wird es ab Montag ungemütlich. Sie erhalten eine Frist von vier Wochen, dann werden sie vom vom Kurszettel gestrichen.
Damit folgt die Deutsche Börse der US-Technologiebörse Nasdaq, die bereits seit längerem ein Delisting-Verfahren einleitet, wenn Unternehmen mit ihrem Aktienkapital für längere Zeit bestimmte Grenzwerte unterschreiten. Angesichts der Terroranschläge vom 11. September wurden diese Regeln allerdings bis Januar 2002 ausgesetzt.
Mit den "Penny-Stock-Regeln" versucht die Deutsche Börse auch, das Image des Neuen Marktes wieder etwas aufzupolieren. Im März 2000 notierte der Nemax All Share noch bei über 9000 Punkten und rutschte innerhalb von 18 Monaten auf unter 900 Zähler ab.
Nach Angaben der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) fallen 44 der insgesamt 342 Unternehmen am Neuen Markt unter die zwei Ausschlusskriterien Kursniveau und Marktkapitalisierung. Darunter befinden sich Kinowelt, Metabox, Kabel New Media, Advanced Medien, Micrologica und Gauss Interprise.
Einige der Abschusskandidaten haben bereits vor Gericht Widerspruch gegen die neuen Börsenregeln eingelegt. So erwirkten Foris, Abacho und Advanced Medien einen Aufschub von sechs Monaten, in denen sie von einem Ausschluss verschont bleiben. Weitere Unternehmen haben bereits eine einstweilige Verfügung beantragt.
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Von heute an gelten neue Regeln am Neuen Markt. Die so genannten "Penny Stocks" können nun vom Parkett gefegt werden.
Frankfurt am Main – Die neuen Ausschlusskriterien, auch "Penny-Stock-Regeln" genannt, ermöglichen der Deutschen Börse, Aktien vom Handel auszuschließen. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Titel an 30 aufeinander folgenden Börsentagen unter einem Euro notiert und seine Marktkapitalisierung unter 20 Millionen Euro liegt. Der Ausschluss kann nur abgewendet werden, wenn beide Grenzwerte innerhalb von einer Frist von 90 Tagen und an 15 aufeinander folgenden Handelstagen überschritten werden.
Auch für Unternehmen, die Insolvenz beantragt haben, wird es ab Montag ungemütlich. Sie erhalten eine Frist von vier Wochen, dann werden sie vom vom Kurszettel gestrichen.
Damit folgt die Deutsche Börse der US-Technologiebörse Nasdaq, die bereits seit längerem ein Delisting-Verfahren einleitet, wenn Unternehmen mit ihrem Aktienkapital für längere Zeit bestimmte Grenzwerte unterschreiten. Angesichts der Terroranschläge vom 11. September wurden diese Regeln allerdings bis Januar 2002 ausgesetzt.
Mit den "Penny-Stock-Regeln" versucht die Deutsche Börse auch, das Image des Neuen Marktes wieder etwas aufzupolieren. Im März 2000 notierte der Nemax All Share noch bei über 9000 Punkten und rutschte innerhalb von 18 Monaten auf unter 900 Zähler ab.
Nach Angaben der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) fallen 44 der insgesamt 342 Unternehmen am Neuen Markt unter die zwei Ausschlusskriterien Kursniveau und Marktkapitalisierung. Darunter befinden sich Kinowelt, Metabox, Kabel New Media, Advanced Medien, Micrologica und Gauss Interprise.
Einige der Abschusskandidaten haben bereits vor Gericht Widerspruch gegen die neuen Börsenregeln eingelegt. So erwirkten Foris, Abacho und Advanced Medien einen Aufschub von sechs Monaten, in denen sie von einem Ausschluss verschont bleiben. Weitere Unternehmen haben bereits eine einstweilige Verfügung beantragt.