Grotesker Streit um Copyrights
Vor einem Bundesgericht in Los Angeles klagt eine Gruppe von Nutzern digitaler Videorekorder gegen mehr als zwei Dutzend der größten Hollywood-Studios. Die werfen Zappern, Filterern, WC-Frequentierern und anderen Werbevermeidern Vertragsverletzung vor. Der Zwist zwischen Industrie und Hightech-Gemeinde wird zur Groteske.
Stein des Anstoßes: Digitale Videorecorder und deren angeschlossene Dienste vermögen Werbung vollständig auszufiltern
Gemeinsam mit Vertretern der San Franciscoer Electronic Frontier Foundation (EFF) kämpfen die fünf Amerikaner um das Recht, Fernsehprogramme digital aufzeichnen und Werbespots überspringen zu dürfen.
Die 27 Film- und Fernsehfirmen - darunter etwa Disney, Time Warner, ABC und CBS - klagen dagegen ihrerseits schon seit Monaten, dass digitale Videorekorder (DVR) à la ReplayTV oder Tivo Urheberrechte verletzten - entsprechend solle der Verkauf sowie die Nutzung der Geräte verboten werden.
Fernsehspots automatisch eliminieren
Die Entertainmentindustrie fürchtet vor allem auch die "Auto-Skip"-Funktion der digitalen Videorekorder, über die sich TV-Reklame automatisch eliminieren lässt - denn schaut keiner mehr die Reklamefilmchen, könnte das Finanzierungsmodell des US-Fernsehens mächtig ins Wanken geraten. Studien von NextResearch zufolge überspringt fast jeder dritte der rund zwei Millionen DVR-Eigner Werbespots grundsätzlich, 47 Prozent der User schenken sich die TV-Ads häufig.
Und diese Problematik dürfte sich für die Unterhaltungsmacher in den kommenden Jahren stetig verschärfen: Glaubt man den Marktforschern der Carmel Group, sollen in den nächsten sechs Jahren bis zu 30 Million Geräte im Einsatz sein.
Auch in Deutschland warnt bereits der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft vor dem "kommerzfreien" TV-Konsum - und das, obwohl noch gar keine "Personal-Videorecorder" auf dem deutschen Markt zu haben sind. Im April war zudem in einer Vorverhandlung in Los Angeles verfügt worden, dass ReplayTV-Hersteller Sonicblue die Nutzungsgewohnheiten der User protokollieren muss, um feststellen zu können, wie die Geräte eingesetzt werden. Vergangene Woche war diese Entscheidung jedoch von einem höheren US-Gericht wieder gekippt worden.
Sitcoms der Renner im P2P-Netz
Nicht zuletzt macht den Fernseh-Mogulen auch die Verbreitung ihrer Sendungen im Internet schwer zu schaffen. Der Online-Tausch digitalisierter Mitschnitte von TV-Serien erfreut sich bei Peer-to-peer-Tauschbörsen inzwischen immer größerer Beliebtheit. Zu den Favoriten zählen derzeit neben den amerikanischen Vorabend-Sitcoms "Seinfeld" und "Friends" auch Klassiker wie "Drei Engel für Charlie" oder die Krawall-Talkrunde von Jerry Springer.
Davon träumt der TV-Maniac: Bis zu 320 Stunden werbefreie TV-Aufzeichnung
Fernsehserien haben gegenüber Spielfilmen beim Web-Tausch zudem den Vorteil des einfacheren Handling: Ohne Werbeunterbrechungen schrumpft eine 30-Minuten-Show auf gerade mal eine gute Viertelstunde zusammen. ReplayTV-Glotzer können außerdem aufgezeichnete Filme via Internet direkt mit anderen Nutzern teilen.
TV-Aufzeichnungsrecht aus den 80ern
Die fünf Kläger - darunter auch Craig Newmark, Initiator der San Franciscoer Kult-Kleinanzeigensite Craigslist.org - und die EFF argumentieren, dass es sich bei den digitalen Videorekordern keinesfalls um eine neue Technologie handelt, für die neue gesetzliche Richtlinien zu erlassen seien. Vielmehr verteidigt das Quintett sein Recht, TV-Programme zeitversetzt anschauen zu können - und dies haben Konsumenten schließlich bereits seit dem "Betamax"-Urteil im Jahr 1984. Die Filmindustrie-Vertretung MPAA bezeichnete die eingereichte Gegenklage dagegen als reinen PR-Gag.
"Die juristischen Attacken gegen ReplayTV sind genauso alarmierend wie der Versuch Hollywoods in den 80er Jahren, den Videorekorder zu verbannen", so EFF-Anwalt Fred von Lohmann in einer Pressemitteilung. "Anstatt diese technische Innovation zu fördern und Kunden mit neuen Diensten zu bedienen, ächtet Hollywood die vielversprechende Technologie."
Das 'Ad-Skipping' ist nichts anderes als Diebstahl, kontern TV-Macher wie Turner-Broadcasting-CEO Jamie Kellner. "Der Zuschauer schließt sozusagen einen Vertrag mit den Sendern ab", so Kellner jüngst im Online-Magazin Inside.com. "Und demzufolge verpflichtet man sich, Werbespots anzuschauen, wenn man ein bestimmtes Programm sehen möchte."
In der Konsequenz wäre also jeder, der in der Werbepause zum Pinkeln geht, ein Dieb.
Vor einem Bundesgericht in Los Angeles klagt eine Gruppe von Nutzern digitaler Videorekorder gegen mehr als zwei Dutzend der größten Hollywood-Studios. Die werfen Zappern, Filterern, WC-Frequentierern und anderen Werbevermeidern Vertragsverletzung vor. Der Zwist zwischen Industrie und Hightech-Gemeinde wird zur Groteske.
Stein des Anstoßes: Digitale Videorecorder und deren angeschlossene Dienste vermögen Werbung vollständig auszufiltern
Gemeinsam mit Vertretern der San Franciscoer Electronic Frontier Foundation (EFF) kämpfen die fünf Amerikaner um das Recht, Fernsehprogramme digital aufzeichnen und Werbespots überspringen zu dürfen.
Die 27 Film- und Fernsehfirmen - darunter etwa Disney, Time Warner, ABC und CBS - klagen dagegen ihrerseits schon seit Monaten, dass digitale Videorekorder (DVR) à la ReplayTV oder Tivo Urheberrechte verletzten - entsprechend solle der Verkauf sowie die Nutzung der Geräte verboten werden.
Fernsehspots automatisch eliminieren
Die Entertainmentindustrie fürchtet vor allem auch die "Auto-Skip"-Funktion der digitalen Videorekorder, über die sich TV-Reklame automatisch eliminieren lässt - denn schaut keiner mehr die Reklamefilmchen, könnte das Finanzierungsmodell des US-Fernsehens mächtig ins Wanken geraten. Studien von NextResearch zufolge überspringt fast jeder dritte der rund zwei Millionen DVR-Eigner Werbespots grundsätzlich, 47 Prozent der User schenken sich die TV-Ads häufig.
Und diese Problematik dürfte sich für die Unterhaltungsmacher in den kommenden Jahren stetig verschärfen: Glaubt man den Marktforschern der Carmel Group, sollen in den nächsten sechs Jahren bis zu 30 Million Geräte im Einsatz sein.
Auch in Deutschland warnt bereits der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft vor dem "kommerzfreien" TV-Konsum - und das, obwohl noch gar keine "Personal-Videorecorder" auf dem deutschen Markt zu haben sind. Im April war zudem in einer Vorverhandlung in Los Angeles verfügt worden, dass ReplayTV-Hersteller Sonicblue die Nutzungsgewohnheiten der User protokollieren muss, um feststellen zu können, wie die Geräte eingesetzt werden. Vergangene Woche war diese Entscheidung jedoch von einem höheren US-Gericht wieder gekippt worden.
Sitcoms der Renner im P2P-Netz
Nicht zuletzt macht den Fernseh-Mogulen auch die Verbreitung ihrer Sendungen im Internet schwer zu schaffen. Der Online-Tausch digitalisierter Mitschnitte von TV-Serien erfreut sich bei Peer-to-peer-Tauschbörsen inzwischen immer größerer Beliebtheit. Zu den Favoriten zählen derzeit neben den amerikanischen Vorabend-Sitcoms "Seinfeld" und "Friends" auch Klassiker wie "Drei Engel für Charlie" oder die Krawall-Talkrunde von Jerry Springer.
Davon träumt der TV-Maniac: Bis zu 320 Stunden werbefreie TV-Aufzeichnung
Fernsehserien haben gegenüber Spielfilmen beim Web-Tausch zudem den Vorteil des einfacheren Handling: Ohne Werbeunterbrechungen schrumpft eine 30-Minuten-Show auf gerade mal eine gute Viertelstunde zusammen. ReplayTV-Glotzer können außerdem aufgezeichnete Filme via Internet direkt mit anderen Nutzern teilen.
TV-Aufzeichnungsrecht aus den 80ern
Die fünf Kläger - darunter auch Craig Newmark, Initiator der San Franciscoer Kult-Kleinanzeigensite Craigslist.org - und die EFF argumentieren, dass es sich bei den digitalen Videorekordern keinesfalls um eine neue Technologie handelt, für die neue gesetzliche Richtlinien zu erlassen seien. Vielmehr verteidigt das Quintett sein Recht, TV-Programme zeitversetzt anschauen zu können - und dies haben Konsumenten schließlich bereits seit dem "Betamax"-Urteil im Jahr 1984. Die Filmindustrie-Vertretung MPAA bezeichnete die eingereichte Gegenklage dagegen als reinen PR-Gag.
"Die juristischen Attacken gegen ReplayTV sind genauso alarmierend wie der Versuch Hollywoods in den 80er Jahren, den Videorekorder zu verbannen", so EFF-Anwalt Fred von Lohmann in einer Pressemitteilung. "Anstatt diese technische Innovation zu fördern und Kunden mit neuen Diensten zu bedienen, ächtet Hollywood die vielversprechende Technologie."
Das 'Ad-Skipping' ist nichts anderes als Diebstahl, kontern TV-Macher wie Turner-Broadcasting-CEO Jamie Kellner. "Der Zuschauer schließt sozusagen einen Vertrag mit den Sendern ab", so Kellner jüngst im Online-Magazin Inside.com. "Und demzufolge verpflichtet man sich, Werbespots anzuschauen, wenn man ein bestimmtes Programm sehen möchte."
In der Konsequenz wäre also jeder, der in der Werbepause zum Pinkeln geht, ein Dieb.