hast Du dadurch eine erhöhte Basis geschaffen, innerhalb der die Spekulationsgewinne neutral gehalten werden können.
Aber:
1. Manche vertreten die Auffassung, daß hier (Verkauf/Kauf innerhalb einer Stunde) ein Mißbrauch der Vertragsgestaltung gem. § 42 AO vorliegt. Ich
persönlich sehe es etwas anders und vertrete die Auffassung, daß es durchaus machbar ist.
2. Bei den 1.000,00 DM handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern nur um eine Freigrenze. Das heißt, wenn der Spekulationsgewinn 999,99 DM übersteigt, ist er voll steuerpflichtig.
Gruß MisterX