..Ein seltsames Rechtsverständnis. Genau das ist eben nicht rechtmäßig. Da der Besitz der Bilder nicht strafbar ist, ist eine Strafverfolgung eben nicht zulässig. ..
wir reden doch nicht von ein paar Bildchen. Auslöser war gewesen, dass ein Kinderpornoring in Kanada aufgeflogen ist.
Auch wenn in Deutschland (wie krank auch das sein mag) solch ein Besitz nicht strafbar ist, ist es zwingend in dieser Sache zu ermitteln!!!
Strafverfolgung ist doch etwas völlig anderes. Das geschieht doch erst in einem Prozess.
Bitte nicht vorgreifen. Meines Wissens ist es bisher nicht zur Anklage gekommen und daher hat noch keine Strafverfolgung stattgefunden.
wir reden doch nicht von ein paar Bildchen. Auslöser war gewesen, dass ein Kinderpornoring in Kanada aufgeflogen ist.
Auch wenn in Deutschland (wie krank auch das sein mag) solch ein Besitz nicht strafbar ist, ist es zwingend in dieser Sache zu ermitteln!!!
Strafverfolgung ist doch etwas völlig anderes. Das geschieht doch erst in einem Prozess.
Bitte nicht vorgreifen. Meines Wissens ist es bisher nicht zur Anklage gekommen und daher hat noch keine Strafverfolgung stattgefunden.