10:16 Uhr | Prof. Dr. Eberhard Hamer
Ganzer Bericht unter
www.goldseiten.de/artikel/...ung-auch-Enteignung.html?seite=1
Nach der Finanztheorie hat Geld nicht nur eine Wertaufbewahrungs- sondern auch die Tauschfunktion.
Wegen der exklusiven Verschuldung in der ganzen Welt haben die USA, die Euro-Zone und die meisten anderen Länder den "Point of no return" bereits überschritten, können sich also durch Sparen, Steuererhöhungen oder andere Refinanzierungsmöglichkeiten nicht mehr entschulden.
Wo immer das in der Geschichte geschehen ist, entstand eine erst langsame, dann immer schnellere und schließlich galoppierende Inflation, welche die Werterhaltungsfunktion des Geldes zerstört hat, aber auch im letzten Drittel die Tauschfunktion durch eine Währungsreform beenden musste.
Durch Währungsreformen wird Geld abgewertet (meist 10 zu 1) wird den Menschen also das Geld praktisch vernichtet.
Eine solche Geldvernichtung wird von der Plutokratie bereits vorbereitet, indem die Zentralbanken und Finanzpolitiker eine "Reform" des Geldes hin zur digitalen Zahlung betreiben. Dann gibt es überhaupt kein Geld mehr, sondern nur noch Zahlungsvorgänge und Zahlungsansprüche gegen die Zentralbank. Wir hätten dann nicht mehr die Freiheit, selbst mit Geld zu bezahlen, was wir wollen, sondern wir müssen bei unserer Zahlung Verhaltensnormen der Regierung einhalten oder wie in China Sozialpunkte erfüllen, werden also finanziell von souveränen Bürgern in jedem Zahlungsvorgang unter die Aufsicht der Zentralbank gestellt.
Bisher sind alle diese Währungsreformen die größten wirtschaftlichen Enteignungen in den Ländern gewesen, aber nie als rechtliche Enteignung qualifiziert worden. Auch dieses Mal wird uns die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht schützen.
Die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass der Staat von heute auf morgen unser Geschäft verbieten, unsere Unternehmen vernichten und unser Privatleben blockieren kann. Die neue Regierung hat daraus gelernt, dass man auch mit Vorschriften ganze Branchen (Automobilindustrie, Landwirtschaft, Chemie) nach Ideologiezwecken umerziehen, d.h. reduzieren oder sogar vernichten kann. Die ideologiegesteuerten Zwangsmaßnahmen mit wirtschaftlichen Verboten, Regulierungen, Bedingungen und bürokratischen Gängelungen nehmen zu, sind wirtschaftliche Schädigungen unserer Betriebe und unseres wirtschaftlichen Vermögens – aber eben Regierungshandlungen und deshalb nur wirtschaftliche Enteignung, aber eben noch nicht rechtliche Enteignung im Sinne von Art. 14 GG.
Konsequenz daraus: Die Väter des Grundgesetzes haben sich wirtschaftliche Enteignung nicht vorstellen können. Hätten sie gewusst, wie hemmungslos unsere Zentralbank und unsere Regierung uns unser wirtschaftliches Vermögen entziehen und vernichten kann, hätten sie sicher die Enteignung im Art. 14 GG nicht nur auf Sachvermögen, sondern auch auf das Wirtschaftsvermögen bezogen.
So müssen wir von unseren Politikern verlangen, dass die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht nur auf das Sachvermögen beschränkt bleibt, sondern auf das wirtschaftliche Vermögen ausgedehnt wird, dass wir also auch vor wirtschaftlicher Enteignung geschützt werden.
Die Pflicht dazu ergibt sich einmal aus der Souveränität des Staatsbürgers als letzte Instanz der Politik und außerdem aus dem Grundsatz der Marktwirtschaft, dass jeder grundsätzlich das Recht auf den eigenen Arbeitsertrag hat und auf das damit selbst geschaffene Vermögen.
Oder lassen wir wieder wie im Kommunismus den Eigentumsvorrang des Staates mit freier Enteignung der Bürger zu?