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Infektionsschutzgesetz (IfSG) Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde § 28 IfSG neu gefasst.[74] Seit dem 28. März 2020 wird insoweit außer den Grundrechten der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) auch das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) eingeschränkt.[75]
Die Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt überwacht (§ 28 Abs. 3, § 16 Abs. 2 IfSG).
Schutzmaßnahmen können mit Widerspruch und Anfechtungsklage angefochten werden, die jedoch wegen der besonderen Bedeutung für die öffentliche Gesundheit keine aufschiebende Wirkung haben (§ 28 Abs. 3 § 16 Abs. 8 IfSG, § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Es muss deshalb zunächst vorläufiger Rechtsschutz begehrt werden (§ 80 Abs. 5 VwGO).[76] Zulässig ist auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der das Gericht die Behörde zu einem (bestimmten) Tätigwerden verpflichten soll (§ 123 Abs. 1 VwGO).[77]
Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Schutzmaßnahmen stellen eine Straftat dar und werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG)............
Die hohe Strafdrohung von bis zu 5 Jahren Haft gilt beispielsweise für Verstöße gegen vollziehbare Quarantäneanordnungen, berufliche Tätigkeitsverbote oder Ausgangsbeschränkungen, wenn der Täter dadurch eine meldepflichtige Krankheit verbreitet. Dieselbe Strafdrohung gilt, wenn der Täter bestimmte, gem. § 73 IfSG nur als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bewehrte Handlung vorsätzlich begeht und dadurch eine meldepflichtige Krankheit verbreitet, beispielsweise entgegen einem gesetzlichen Verbot gem. § 34 Abs. 1 IfSG in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig ist (§ 74, § 73 Abs. 1a Nr. 14 IfSG). Die Tat verliert dadurch den Charakter bloßen Ordnungsunrechts und wird im Hinblick auf ihre sozialethische Verwerflichkeit als Straftat bewertet.
Infektionsschutzgesetz – Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/...20zum%2028.,Nach%20%C2%A7%205%20Abs.