Die Berateraffaire von Ursula von der Leyen macht mal wieder Schlagzeilen, dieses Mal, weil Daten aus ihrem Handy gelöscht worden sind, die als Beweismittel wichtig waren. Dabei ist die Aufregung völlig umsonst, denn die Affaire wird keinerlei Konsequenzen haben. Es ist nur eine Show.
Das Problem ist nicht nur, dass von der Leyen nun als EU-Kommissionschefin unantastbar ist, das Problem ist der oben genannte Paragraph 146 im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Immer wenn ein Skandal, bei dem es eindeutig um Straftaten von Politikern geht, nicht mehr unter den Teppich zu kehren ist, dann darf nicht etwa der Staatsanwalt ermitteln, nein, dann wird ein Untersuchungsausschuss gebildet. Und das hat einen riesigen Vorteil: Der Untersuchungsausschuss tagt dann jahrelang und wenn die Öffentlichkeit den Skandal schon lange wieder vergessen hat, liefert der Ausschuss einen Bericht ab, in dem er vielleicht sogar jemanden kritisiert. Mehr passiert nicht. Nach Untersuchungsausschüssen werden keine Anklagen erhoben und niemand wird bestraft. Thomas Röper