wobei ich unterstelle, dass das der hintergrund von kickys frage ist.
kein einziger fonds mit sitz im ausland unterliegt dem deutschen steuerrecht!
eine aenderung der besteuerung betrifft nicht reine aktienfonds, sondern z.b. immobilienfonds und rentenfonds (also solche, die rentenpapiere halten). die ausnahme sind auslaendische fonds der im vorherigen satz genannten spezies, wenn deren teilhaber vorwiegend auslaender sind (also aus dem mutterland des fonds). die werden dann aber nicht nicht besteuert, sondern der deutsche steuerpflichtige wird nicht besteuert (salopp gesagt).
Das ist doch ganz einfach, und sowieso noch ein entwurf.