Weichai Power A0M4ZC


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Borussia 09:

Weichai Power

 
23.11.10 14:58
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Borussia 09:

Weichai Power - Strong Buy

2
23.11.10 15:16

 Nachdem  kleinen Schocker von letzter Woche mit dem Aktiensplitt, ueber den man nichts erfahren hat hier ein paar aktuelle News zur Business Situation Weichai aus erster Hand:

Hintergrund: ich arbeite fuer einen deutschen Konzern in China - Weichai ist unser groesster Kunde mit einem enormen Wachstumspotential. 

- in 2009 Absatz von 630k Heavy Duty Motoren fuer On- und Off-Highway - damit ist W. der mit Abstand groesste HD-Motorenhersteller der Welt (zum Vergleich: MAN ca. 100k)

- Weichai erweitert derzeit stufenweise seine Montagekapazitaet auf ca. 1 Mio (!!) Motoren in 2011 / 12.  Dabei  erfolgt jetzt der Einstieg in das Medium Duty Segment. Zur Information: der chin. HD und MD-Markt belief sich in diesem Jahr auf 1.3 Mio Einheiten, das entspricht ungefaehr dem doppelten von Nafta & Europa. Die Wachstumsraten in den kommenden Jahren duerften mindestens auf dem Niveau der GDP-Entwicklung liegen, also 8-10%

- Weichai hat uns heute einen Absatzplan von 890k Motoren fuer 2011 vorgestellt. Bereits in 2010 haette man - Kapazitaet vorausgesetzt - > 700k absetzen koennen.

- Weichai gilt in China als Technologiefuehrer. Die Motoren basieren auf einer Steyr-Plattform, die modernisiert wurde. Der Motor ist in seiner Auslegung auf einem im Vgl. zu Europa auf einem beachtlichen STandard bzgl. Verbrauch, Emissionen und Leistung. Weichai beliefert damit die eigene Marke Shanxi Truck (No 5 in China), darueber hinaus aber alle wichtigen Anbieter in China (insbes. Foton, FAW etc.). Etwa ein Drittel der Motoren sind mit modernen Bosch-Einspritzsystemen ausgestattet.

- Kostenfuehrerschaft angesichts der enormen Skaleneffekte 

- Weichai plant in den kommenden Jahren auch verstaerkt zu exportieren (Osteuropa, Naher Osten, Suedamerika, Afrika). Ein entsprechendes Vertriebsnetz wird aufgebaut. Kooperationen und Akquisitionen mit dem Ziel Marktzugang oder Know-how Erwerb sind geplant , zB Baudoin in Frankreich (Motorenhersteller). 

 

Fazit: enormes Wachstumspotential und bereits heute extrem Ertrags-stark. Ich habe meinen Bestand heute weiter ausgebaut. 

 

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helmut33:

Weichai Power

 
25.11.10 16:41

 Danke für diesen hervorragenden Hintergrundbericht.

Was hältst Du von Great Wall Motors?

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Lapismuc:

schleicht sich hoch.........................

 
07.12.10 09:32
WEICHAI POWER CO, BOEWE SYSTEC AG
green-24.de/index.html
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Quuh:

Bonusaktien

 
10.12.10 21:27

 "Nach dem  kleinen Schocker von letzter Woche mit dem Aktiensplitt"

Nach dem wirklich noch kleinen Schocker mit sanftem Ausgang bezüglich des so genannten Aktiensplits wurde diese Woche erst der richtige Schocker nachgereicht. Denn im engeren Sinn handelte es sich nicht um einen Split, sondern bei Weichai gab es per Extag 16.11.2010 eine Ausgabe von Bonusaktien im Verhältnis 10:10. Deswegen ist der Aktienkurs auch um ungefähr die Hälfte gefallen. Die neuen Aktien gelten nach Lieferung in die Lagerstelle als angeschafft zum 02.12.2010 zum Kurs von EUR 4,689 pro Aktie und müssen voll versteuert werden. "Voll versteuert" bedeutet: Nicht bloß die möglichen Gewinne, sondern der komplette Aktienwert der Bonusaktien. Klasse. Da ich sie bereits einige Jahre halte, waren die für mich steuerfrei und jetzt ist alles (äh... die Hälfte) der steuerfreien Gewinne für die Katz und die Höhe ist ja wohl, dass auch die Hälfte meines Investmentkapitals versteuert wird (bzw. worden ist, denn die Steuern wurden gleich mit der Einbuchung abgeführt). Das nenne ich mal eine moderne Form der Enteignung durch den Fiskus. Ich nehme an, Euch ist es genauso ergangen oder ist Cortal Consors nur zu blöd?

Beste Grüße

Quuh

 

 

 

 

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Quuh:

Bonusaktien vs. Gratisaktien

 
28.12.10 13:32
Nach längeren Recherchen nun mal kurz die Darlegung des eigentlichen Problems:

Weichai spricht von "bonus share issue" und der WM-Datenservice übersetzt schlicht mit "Ausschüttung von Bonusaktien". Nach Deutschen Steuerrecht ist allerdings zwischen so genannten Bonusaktien und so genannten Gratisaktien zu differenzieren. Die Ausschüttung ersterer setzt eine Kapitalmaßnahme aus gesellschaftsfernen Mitteln voraus, die Ausschüttung letzterer geschieht infolge einer Kapitalumwandlung aus Gesellschaftsmitteln. In letzterem Fall spricht das Bundesministerium für Finanzen eindeutig von Gratisaktien (vgl. die Randziffern 20 bis 23 des BMF-Schreiben vom 25.10.2004 oder die Randziffern 90f. des BMF-Schreiben vom 22.12.2009). Diese sind laut Gesetzgeber indes steuerneutral zu behandeln, weil sie für den Aktionär keinerlei geldwerten Vorteil bedeuten. Eine Übersetzung des Englischen Terms „bonus share“ ins Deutsche ist also nur unter Berücksichtigung der konstituierenden Kapitalmaße möglich. Handelt es sich wie im betreffenden Fall um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (es handelt sich wörtlich um ein „bonus share issue by conversion of capital reserve of the company“ und damit eindeutig um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), muss er mit „Gratisaktien“ übersetzt werden, die steuerneutral zu bewerten sind. 

Die Abführung der Steuern ist also eigentlich nicht korrekt. Und obwohl Cortal Consors S.A. die Argumentation nicht im engeren Sinne verneint, verweisen sie entweder auf den WM-Datenservice, auf vorgeblichen uneindeutige Informationen seitens Weichai (welche?) oder auf die Unmöglichkeit einer Prüfung, ob die Kapitalmaßnahme von Weichai Power §§ 207-220 AktG entspricht, ohne dabei einen genauen Paragraphen zu nennen. Das ist ersichtlich das übliche Hinhalten bis der Kunde aufgibt.

Es bleibt festzuhalten, dass die Einbuchung als Bonusaktie falsch ist und damit auch die entsprechende Besteuerung unzutreffend ist. Lasst Euch das also von Euren Banken nicht gefallen. Ich habe zumindest soeben ein Schreiben an das Beschwerdemanagement von Cortal Consors gerichtet und auch eines an Weichai Power selbst.

Es wäre schön, wenn sich die betreffenden Mitleser hier mal melden könnten, evtl. erreicht man gemeinsam auch noch mehr!

Beste Grüße
Quuh

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loudi:

Hallo Quuh

 
28.12.10 15:07
damit sitzt Du nicht alleine da. ;-)

Ich habe das selbe Problem. Ausführung des Split mit Bekanntgabe war doch mitte Nov. von Weichai und im Dezember habe ich das Schreiben der Bank erhalten.
Auch mir wurden die Abgeltungssteuer + Soli und die ausländ. Quellensteuer berechnet und sofort abgeführt.
Wie Du schon geschrieben hast, ging die Ausgabe von Bonusaktien mit einem Split einher, sodas es quasi eine Nullrechnung ist.
Da es mir komplett, und schön am Jahresende, in den Freistellungsauftrag reinhaut habe ich versucht zu retten was geht und diesen bestens angepasst, sodas ich (schätze mal) 50% storno bekommen habe.
Auch ich habe meiner Bank geschrieben, bis jetzt leider ohne Antwort.
Seit wann wird denn beim "erwerb" von Aktien eine Abgeltungssteuer fällig, wenn diese beim Verkauf nochmals versteuert werden. Zumal es keinen Geldfluss gab, dieser aber von den Bank errechnet worden ist. Da hier kein Gewinn erwirtschaftet wurde kann und darf auch nichts versteuert werden.
Leider kann man da jetzt erstmal gar nichts machen außer warten, denn das abgeführte Geld bekommt man nicht so schnell wieder.
Mit der Jahresendabrechnung der Bank und der Steuererklärung wird es dann wohl hoffentlich funktionieren.

kurzum:   Da hat man sich einen Apfel gekauft, dieser gehört einem. Dann teilt man diesen und auf einmal ... wird eine Hälfte vom Apfel als neuer zusätzlicher Apfel angesehen - Sie haben zwar jetzt immernoch nur einen Apfel (schon bezahlt), aber bezahlen Sie bitte den zweiten Apfel auch (?) - Danke. =8))

Witzbolde sind das.
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Quuh:

Erläuterung

 
28.12.10 17:35

Hallo loudi,

der Grund, warum unsere Banken/Broker auf die Idee kommen eine Kapitalwandlung von Gesellschaftskapital (was anteilig uns gehört) in Nominalkapital (was gleichermaßen anteilig uns gehört) als abgeltungssteuerpflichtig einzustufen ist der WM-Datenservice. Dieser Service stellt in Deutschland praktisch für alle Banken Wertpapierinformationen zur Verfügung, nach denen die entsprechenden Banken dann abrechnen bzw. Steuer abführen. Die "Wertpapier Mitteilungen" haben die ausgeschütteten Aktien indes als Bonusaktien deklariert und diese sind nunmal tatsächlich abgeltungssteuerpflichtig.

Aber: Schaut man sich Weichai Powers Kapitalmaßnahme auch nur etwas genauer an, sieht man, dass es sich um eine so genannte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln handelt. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber aber vor, die neuen Aktien nicht als Bonusaktien, sondern als Gratisaktien zu deklarieren, die steuerneutral zu behandeln sind.

Also: Der WM-Datenservice hat eine kurzschlüssige Klassifizierung der neuen Aktien vorgenommen, die für uns Aktionäre steuerliche Enteignung bedeutet, weil die Banken kein eigenes Research betreiben und blindlings dieser sichtlich falschen Einschätzung Folge leisten. Übrigens, diese Probleme gibt es immer mal wieder. Vergleichbare Fälle gab es z.B. bei Reliance Industries und Vizrt. Warum auch immer, die Leute beim WM-Datenservice scheinen weitgehend beratungsresistent zu sein.

Lösung: Natürlich haben wir die Möglichkeit, dieses Problem wieder über die Steuererklärung zurück zu biegen, aber die Thematik ist diffizil und nicht jeder Sachbearbeiter hat den nötigen Durchblick. So ist ähnlichen Einsprüche zwar meist stattgegeben worden, aber nicht immer (dann: Einspruch und entl. Finanzgericht). Die Aktionäre haben also nicht nur einen Haufen Arbeit, sondern tragen auch noch das Risiko. Im Falle von Vizrt ist es den Aktionären übrigens gelungen zumindest Cortal Consors umzustimmen, aber auch das ist ein Haufen Arbeit.

Fazit: M.E. müssen wir unser Schicksal selbst in die Hand nehmen und bei den Banken sowie WM nachdrücklich um eine Richtigstellung bitten. Ferner wäre es sicher hilfreich, wenn sich noch mehr von Euch an die Investor Relations Abteilung von Weichai mit dieser Sache wenden. Denn vermutlich passiert erst dann etwas, wenn es mehr Betroffene zu geben scheint.

So far
Quuh

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loudi:

Gratisaktien

 
28.12.10 23:52
Hallo Quuh,

soweit danke für die ausführliche Erklärung.
Nur finde ich liegt das Problem nicht bei Investor Relations von Weichai, diese haben nämlich alles richtig gemacht.

Die Überschrift zum Dokument lautet:

BONUS SHARES ISSUE BY CONVERSION OF
CAPITAL RESERVE OF THE COMPANY

Jeder Laie denkt jetzt an Bonusaktien, dabei bedeuted dies klar und deutlich das es sich bei einem "bonus shares issue" bzw. "issue of bonus shares" um die "Ausgabe von Gratisaktien" handelt.
Somit würde ich den Fehler von der Interpretation bei diesen WM-Datenservice suchen.

Da ich mich an die anderen Institutionen nicht wenden werde, schau ich was über die Steuererklärung machbar ist, und denen werde ich dies schon erklären.
Bis jetzt geben mir die Steuerfachangestellten denen ich das Problem erklärt habe aber recht, so das ich von einem guten Ende ausgehen tue.

Nervlich ist selbstverständlich die von Dir beschriebene Problematik mit dieser Fehlerquelle, aber ich rege mich da nicht mehr auf, das ist halt typisch für dieses Land.
Antworten
Quuh:

Die Schuldfrage

 
29.12.10 11:01

Hallo loudi,

du hast natürlich weitestgehend Recht, wenn du sagt, dass Weichai Power hier keinerlei Schuld trifft. Das ist natürlich auch meine Auffassung, aber sie sind abgesehen vom Finanzamt die einzige Anlaufstelle, die uns helfen kann. Denn die Banken berufen sich auf die Klassifizierungen der "Wertpapier Mitteilungen", an die sie sich vorgeblich halten müssen (das ist übrigens falsch!) und der WM-Datenservice selbst beruft sich auf vorgeblich uneindeutige Informationen seitens Weichai Power ohne diese genau angeben zu wollen und vermutlich auch zu können. Beide Institutionen verweisen bei wiederholter Nachfrage auf folgendes:

"Wenn aus den Informaitonen zu der Kapitalmaßnahme nicht eindeutig  hervor geht ob es sich um einen bloßen Aktiensplit, die Ausgabe von Bonusaktien oder eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln handelt und  darüber hinaus von WM nicht prüfbar ist, ob die Maßnahme den Regelungen der §§ 207ff. des Aktiengesetzes bzw. von § 7 des Kapitalerhöhungsteuergesetzes entspricht oder nicht, gilt prinzipiell die mit der Branche abgestimmte Vorgehensweise "in dubio pro fiscus" und WM-Datenservice klassifizieret die Maßnahme als kapitalertragsteuerpflichtig."

Sie kehren also die Beweislast um, d.h. der Aktionär/Kunde soll demzufolge beweisen, dass die betreffenden ausländische Kapitalmaßnahme der deutschen Gesetzgebung entspricht. Da dies kaum zu leisten ist, hat die Bank ihre Ruhe. Dass der Kunde offensichtlich mit seiner Argumentation Recht hat, scheint in diesen Fällen den Banken völlig egal zu sein, man könne sie ja verklagen!

Also: (1) Weichai Power trifft keine Schuld. (2) Weichai Power ist dessen ungeachtet die einzige Partei, die die Sache noch ohne Finanzamt zum Guten wenden kann. (3) Das wäre auch in Anbetracht der Tatsache wichtig, dass diese Kapitalmaßnahme bei Weichai nicht die erste war (2008) und vermutlich auch nicht die letzte! Für langfristig investierte Anleger gibt es also ein massives Problem, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Bestandsschutz unterlaufen wird.

Beste Grüße
Quuh

PS: Wenn weiter stille Mitleser auch dieses Problem haben, dann bitte melden!

 

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