Was sind Futures?
Rechtlich exakt umschrieben stellt ein Terminkontraktgeschäft = Futures-Kontrakt ("futures-contract", oder kurz: "Futures"; von engl. "future", »Zukunft«) eine gegenseitig bindende Vereinbarung zweier Vertragsparteien dar,
- einen qualitativ genau bestimmten Vertragsgegenstand, den sog. Basiswert ("underlying"), wie z.B. Waren, Devisen, Aktienindizes, Zinstitel oder sonstige Verfügungsrechte
- in einer ganz bestimmten Quantität (konstante Menge an Gütern bzw. Wert des Kontraktumfangs, "Kontraktvolumen")
- zu einem fixierten zukünftigen Zeitpunkt (dem "Termin")
- zu einem konkreten, bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis* (dem Futureskurs)
abzunehmen und zu bezahlen (Kauf des Futures = Long-Futures-Position) bzw. zu liefern (Verkauf des Futures = Short-Futures-Position) oder gegebenenfalls einen Wertausgleich** vorzunehmen. Futures zählen somit nicht zu den Wertpapieren, sondern sind normierte Verträge (Finanzkontrakte; allg.: Verfügungsrechte), die an spezialisierten Börsen: den Terminbörsen, notiert und ausgehandelt werden. Im Gegensatz zu den individuell ausgestalteten Termingeschäften (wie etwa Forwards und Forward Rate Agreements, FRAs) sind Terminkontraktgeschäfte (= Futures) also durch Standardverträge begründete, börslich gehandelte Verfügungsrechte über künftige Leistungen.
[* Vgl. dazu auch: Die Rolle der Clearingstelle ("clearing house") bei der Abwicklung von Futuresgeschäften und Auswirkung des "marking to market" auf die Wertfortschreibung eines Futures-Kontrakts.]
[** Als Wertausgleich oder Barausgleich ("cash settlement") bezeichnet man einen künftigen Auszahlungsanspruch in Geld an die Gegenpartei eines Termingeschäfts, welcher die Abgeltung des Vorteils aus einer im Wert gestiegenen Position bezweckt].
Bei Abschluss von Futures-Kontrakten werden Leistung und Gegenleistung demnach nicht, wie bei einem Direktgeschäft* üblich, Zug-um-Zug ausgetauscht, sondern im Vorhinein für einen späteren Zeitpunkt rechtswirksam vereinbart. Handelseinig über den Preis werden sich beide Parteien - von denen eine die Terminbörse wird - zwar zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die tatsächliche Vertragserfüllung durch Lieferung, Abnahme und Bezahlung des unterliegenden Handelsgegenstandes ("underlying") ist indes erst in der Zukunft ("zum Termin") vorgesehen. Zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung von Futures-Geschäften fallen gemeinhin mehrere Tage, zumeist Wochen oder Monate. Diese über technisch bedingte Erfordernisse hinausreichende zeitliche Kluft ist kernbildend für alle Termingeschäfte.
[* Das Geschäft für prompte Lieferung (Direktgeschäft; engl.: "actuals", "spot contract") wird in der Wirtschaftssprache üblicherweise bei Finanzgeschäften als Kassa-, Komptant- oder Promptgeschäft, bei Geschäften mit vereinheitlichter (physischer) Handelsware als Spot(markt)-, Loko- oder Effektivgeschäft bezeichnet. Die Erfüllung der übernommenen Vertragspflichten, also der reale Vollzug des Austausches von Vertragsgegenstand gegen Geld und die gegenseitige Übereignung, erfolgen hierbei praktisch gleichzeitig mit Vertragsschluss ("Lieferung gegen Zahlung"); im Falle von Börsengeschäften jedoch aufgrund historischer Entwicklungen, Usancen oder abwicklungstechnischer Umstände zumeist innerhalb von maximal 2 Geschäftstagen ("Valuta zwei Tage"). In Einzelfällen beträgt die Erfüllungsfrist eines Effektivgeschäftes bis zu 5 Tage, für bestimmte ("schwimmende" oder "rollende") Waren zum Teil erheblich länger. Bei Direktgeschäften werden zumeist sämtliche Vertragseckpunkte bei Vertragsschluss individuell vereinbart, wobei die Erbringung der vereinbarten Leistung und Gegenleistung i.d.R. bezweckt ist und sofort erfolgt.]
Futures werden in der fachbezogenen Sprache als zweiseitig verpflichtende, börsennotierte "unbedingte Terminkontraktgeschäfte" bezeichnet; denn wer einen Futures-Kontrakt abschließt, ist von Rechts wegen an die dingliche Erfüllung des Vertrages gebunden, sofern später kein Gegengeschäft erfolgt. Dieser Aspekt hebt noch einmal deutlich die Erzwingbarkeit der wechselseitigen Vereinbarung hervor. Zu den "bedingten Termingeschäften" zählen demgegenüber sämtliche Optionsgeschäfte, wonach der Optionsinhaber auch das Recht hat, das Recht aus seiner Option mit Ablauf der Optionsfrist ungenutzt verstreichen zu lassen.
Der Leser beachte, dass es sich nach obiger Lesart um eine gängige Kennzeichnung von Futures unter rechtlichem Blickwinkel handelt. Aus Sicht eines Spekulierenden (Trader) wäre dagegen folgende Sprachregelung treffend:
Ein Futures repräsentiert eine vertraglich bindende und zeitlich genau befristete Wette* auf den Futureskurs, wobei aus künftigen Kursbewegungen erwirtschaftete Gewinne börsentäglich zu vergüten bzw. auflaufende Verluste börsentäglich zu begleichen sind. Je nach Futuresmarkt beinhalten nicht wenige Arten dieser Wetten ab einem ganz bestimmten Zeitpunkt gegen Ende der Wettfrist eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung zur Abnahme und Bezahlung (bei Kauf des Futures = Long-Futures-Position) bzw. zur Lieferung (bei Verkauf des Futures = Short-Futures-Position) eines qualitativ und quantitativ genau bestimmten marktgängigen Vertragsgegenstandes (wie etwa 5000 Scheffel Weizen, 1000 Fass Rohöl, nominal 100000 € von bestimmten Bundesanleihen etc.). Hinzuzufügen ist, dass der Wettende während der vorher festgelegten Laufzeit der Wette seine laufende Wette mit der Gutschrift bzw. Belastung einer letztmaligen ergebnisabhängigen finanziellen Ausgleichszahlung (durch eine Gegenwette) nahezu jederzeit wieder beenden kann.
[* Insofern lassen sich rein spekulative Futuresgeschäfte vergleichen mit dem Abschluss einer "kohärenten" Wette bei einem Buchmacher, wobei diesem bei Futures das Clearinghaus gegenüberzustellen wäre.]
Quelle: GodmodeTrader.de
Euch,
Einsamer Samariter