1. Muss es schnell gehen, um noch das Vorweihnachtsgeschäft abzugreifen.
2. Darf der Name nicht länger in negativen Zusammenhang erscheinen, sonst ist er "verbrannt" und daher wertlos für das was Conrad damit vorhat.
3. Beim Bundeskartellamt werden "Zusammenschlussvorhaben" geprüft.
und jetzt wirds spannend:
www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/...W3DnavidW261.php
Laufende Zusammenschlussverfahren
Im Interesse der beteiligten Unternehmen prüft das Bundeskartellamt die Vorhaben so schnell wie möglich, so dass im Einzelfall die Veröffentlichung mit dem Verfahrensabschluss zusammenfallen kann (!!!!).
In der Veröffentlichung wird ebenfalls der Verfahrensabschluss ausgewiesen. Nur in Fällen, die im Hauptprüfverfahren förmlich durch Beschluss abgeschlossen wurden, wird auch eine öffentliche Version der Entscheidung im Internet veröffentlicht.
Also jetzt kanns ganz fix gehen... Ich Hoffe sehr, dass ich mit meinen Vermutungen richtig liege und wünsche Allen Investierten viel Erfolg.