Entscheidung in Karlsruhe
Homo-Ehen vor Gericht
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die mündliche Verhandlung über das Lebenspartnerschaftsgesetz aufgenommen. Die klagenden Länder Bayern, Sachsen und Thüringen halten die so genannte Homo-Ehe für verfassungswidrig. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Vor den Karlsruher Richtern sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), das Gesetz stelle gleichgeschlechtliche Partnerschaften in unzulässiger Weise mit der Ehe von Mann und Frau gleich. Der Grünen-Politiker Volker Beck erklärte dagegen für die Bundesregierung, das Gesetz baue die Diskriminierung Homosexueller ab. Eindringlich verwies Beck auf die breite Akzeptanz, die das Lebenspartnerschaftsgesetz inzwischen gefunden habe.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Kläger ist die Aufspaltung des Gesetzes in einen zustimmungspflichtigen und zustimmungsfreien Teil durch die rot-grüne Bundesregierung. Damit seien die Mitwirkungsrechte der Länder an dem Rechtsetzungsverfahren ausgehebelt worden, heißt es in der Klageschrift.
Einen Eilantrag der drei unionsgeführten Länder gegen das neue Gesetz hatte der Erste Senat im August abgelehnt. Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern können seit dem 1. August 2001 geschlossen werden. Im Namens-, Miet- und im Erbrecht sollen sie Eheleuten gleich gestellt werden. Es entstehen ihnen gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten. Zudem erhalten sie das so genannte "kleine Sorgerecht", das die Befugnis zur Mitbestimmung in alltäglichen Fragen bei der Erziehung der Kinder des Partners beinhaltet.
Auch die ausländerrechtlichen Vorschriften zum Familiennachzug für Ehegatten auf die Lebenspartner werden übertragen. Die Partner erhalten ähnlich wie Eheleute einen Angehörigenstatus und damit umfassende Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrechte.
Sollte das Gesetz am Ende doch noch gekippt werden, müssten alle bis dahin geschlossenen Lebenspartnerschaften wieder rückgängig gemacht werden. Jedoch nur "soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist", hatte die Richtermehrheit im August 2001 erklärt. Mehr als 3.000 homosexuelle Paare haben sich bereits als Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
Homo-Ehen vor Gericht
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die mündliche Verhandlung über das Lebenspartnerschaftsgesetz aufgenommen. Die klagenden Länder Bayern, Sachsen und Thüringen halten die so genannte Homo-Ehe für verfassungswidrig. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Vor den Karlsruher Richtern sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU), das Gesetz stelle gleichgeschlechtliche Partnerschaften in unzulässiger Weise mit der Ehe von Mann und Frau gleich. Der Grünen-Politiker Volker Beck erklärte dagegen für die Bundesregierung, das Gesetz baue die Diskriminierung Homosexueller ab. Eindringlich verwies Beck auf die breite Akzeptanz, die das Lebenspartnerschaftsgesetz inzwischen gefunden habe.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt der Kläger ist die Aufspaltung des Gesetzes in einen zustimmungspflichtigen und zustimmungsfreien Teil durch die rot-grüne Bundesregierung. Damit seien die Mitwirkungsrechte der Länder an dem Rechtsetzungsverfahren ausgehebelt worden, heißt es in der Klageschrift.
Einen Eilantrag der drei unionsgeführten Länder gegen das neue Gesetz hatte der Erste Senat im August abgelehnt. Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern können seit dem 1. August 2001 geschlossen werden. Im Namens-, Miet- und im Erbrecht sollen sie Eheleuten gleich gestellt werden. Es entstehen ihnen gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten. Zudem erhalten sie das so genannte "kleine Sorgerecht", das die Befugnis zur Mitbestimmung in alltäglichen Fragen bei der Erziehung der Kinder des Partners beinhaltet.
Auch die ausländerrechtlichen Vorschriften zum Familiennachzug für Ehegatten auf die Lebenspartner werden übertragen. Die Partner erhalten ähnlich wie Eheleute einen Angehörigenstatus und damit umfassende Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrechte.
Sollte das Gesetz am Ende doch noch gekippt werden, müssten alle bis dahin geschlossenen Lebenspartnerschaften wieder rückgängig gemacht werden. Jedoch nur "soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist", hatte die Richtermehrheit im August 2001 erklärt. Mehr als 3.000 homosexuelle Paare haben sich bereits als Lebenspartnerschaft eintragen lassen.