Schwarzfahren, Zigaretten und Benzin werden teurer
31. Dezember 2002 Im Jahr 2003 kommen auf die Menschen zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. Zum 1. Januar wird in Deutschland vieles teurer, das Porto für Briefe und Postkarten wird billiger. Den als Sex-Nummern verschrienen 0190-Nummern geht es schrittweise an den Kragen. Ab Januar wird auf Dosen Pfand erhoben, Schwarzfahren kostet mehr, das Sterbegeld wird halbiert. Im Jahr 2003 kommen auf die Menschen zahlreiche gesetzliche Änderungen zu.
Im Einzelnen kommt es zu folgenden Neuerungen:
Ökosteuer: Zum 1. Januar tritt die fünfte und letzte reguläre Anhebung der Ökosteuer in Kraft. Sprit wird dann 3,07 Cent teurer, Strom 0,26 Cent. Der Fiskus verlangt dann bei der Mineralölsteuer für schwefelarmes Benzin 65,45 Cent und für Dieselkraftstoff 47,04 Cent je Liter, beim Strom 2,05 Cent je Kilowattstunde. Die Anhebung soll dem Bund 2003 insgesamt knapp drei Milliarden Euro einbringen. Zugleich werden Ausnahmeregelungen bei der Besteuerung von Nachtspeicherheizungen und Erdgas sowie für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft abgebaut.
Tabaksteuer: Der Glimmstängel wird durch die zweite Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung um einen Cent teurer. Die Automatenpackung soll zwar unverändert drei Euro kosten, enthält aber nur 18 statt 19 Zigaretten. Damit sollen zu Gunsten des Anti-Terror-Programms der Bundesregierung rund eine Milliarde Euro eingenommen werden.
Fluthilfe: Als ein Beitrag zur Finanzierung der Fluthilfe wird die Körperschaftsteuer einmalig für 2003 von 25 auf 26,5 Prozent angehoben. Das soll 790 Millionen Euro Mehreinnahmen bringen.
Abbau von Steuervergünstigungen: Die Beratungen über dieses mehr als 40 Punkte umfassende Gesetz zur Haushaltssanierung werden voraussichtlich erst im Frühjahr beendet. Die die Einkommensteuer und die Unternehmen betreffenden Regelungen - etwa die Kürzung der Eigenheimzulage - sollen aber bereits rückwirkend zum 1. Januar wirksam werden. Weitere Vorhaben betreffen die Einschränkung der Gebäudeabschreibung, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien mit künftig 15 Prozent und bei Aktien mit 7,5 Prozent sowie die Anhebung des Steuersatzes für die private Dienstwagen- Nutzung um 50 Prozent. Im Unternehmensbereich steht die faktische Mindestbesteuerung im Mittelpunkt. Für Dienstjubiläen sollen Unternehmen keine neuen Rückstellungen bilden dürfen. Geschenke sind als steuerlich absetzbare Betriebsausgaben nicht mehr zulässig.
Zinsbesteuerung: Das Gesetz soll mit Rückwirkung zum 1. Januar erst im Frühjahr zu Stande kommen. Geplant ist ein Pauschal-Steuersatz von 25 Prozent, der die Besteuerung nach dem Einkommensteuertarif und einem vorab gezahlten Zinsabschlag von 30 Prozent ersetzen soll. Um Schwarzgeld aus dem Ausland zurückzuholen, soll Straffreiheit in einer erweiterten Amnestieregelung gewährt werden.
Soziales/Bemessungsgrenzen: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge anfallen, sollen erhöht werden - und zwar für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 4.500 auf 5.100 Euro und im Osten von 3.750 auf 4.250 Euro brutto im Monat.
Renten: Der Rentenbeitrag steigt zum 1. Januar von heute 19,1 auf 19,5 Prozent.
Soziales: Die neue bedarfsorientierte Grundsicherung für mehr als 65- jährige und für voll erwerbsgeminderte Menschen wird eingeführt. Ihre Höhe entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt. Neu ist, dass nicht auf das Geld von Kindern und Eltern zurückgegriffen wird.
Gesundheit/Pflege: Arbeitnehmer dürfen erst von einem Bruttoeinkommen von 3.825 statt bisher 3.375 Euro im Monat an zu privaten Krankenkassen wechseln. Das Sterbegeld wird halbiert - und zwar für Versicherte auf 525 Euro und für Familienversicherte auf 262,50 Euro. Den Krankenkassen wird verboten, ihre Beiträge zu erhöhen. Allerdings gibt es weit reichende Ausnahmeregelungen.
Arbeitsmarkt: Die Hartz-Reform zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch verbesserte Vermittlung und Anreizsysteme wird umgesetzt. Dazu gehören: Schnellvermittlung: Beschäftigte, denen der Verlust des Arbeitsplatzes droht, müssen dem Arbeitsamt die bevorstehende Kündigung sofort mitteilen. Arbeitslose ohne familiäre Bindungen müssen mobiler als bisher sein. Wer eine Kündigung nicht sofort meldet, bekommt pro Verspätungstag 7 bis 50 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen. Personal-Service-Agenturen (PSA): Sie stellen Arbeitslose ein, verleihen sie spätestens von 2004 an als Zeitarbeiter zu den im Entleihbetrieb üblichen Tarifbedingungen. Zunächst erhalten die Zeitarbeiter sechs Wochen lang ein Entgelt in Höhe des Arbeitslosengeldes. Selbstständigkeit: Schwarzarbeit soll abgebaut und in eine Existenzgründer-Welle umgelenkt werden. Dazu sollen in der „Ich-AG“ aber auch alle Kleinstunternehmer gefördert werden. Minijobs: Die Grenze für steuer- und sozialabgabenbegünstigte Mini- Jobs im Haushaltsbereich steigt von 325 auf 400 Euro monatlich. Die geringfügige Beschäftigung kann auch im Nebenjob ausgeübt werden. Der Arbeitgeber zahlt dafür 25 Prozent Pauschalabgaben. Bis 800 Euro Verdienst werden künftig beim Arbeitnehmer verminderte Sozialabgaben fällig. Sie steigen gleichmäßig von vier Prozent bis auf die normale Höhe von gut 21 Prozent. Für haushaltsnahe 400-Euro-Minijobs werden zwölf Prozent Pauschalabgaben fällig. Der Arbeitgeber kann die Kosten bis zu maximal 510 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Jobzentren: Die bisherigen Arbeits- und Sozialämter werden schrittweise zu Jobzentren umgewandelt. Arbeitslosenunterstützung: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden von den bislang jährlich üblichen Anpassungen an die Lohnentwicklung abgekoppelt. Für Langzeitarbeitslose gelten verschärfte Anrechnungsregelungen bei Einkommen und Vermögen des Partners und des Erwerbslosen selbst.
Umwelt: Unternehmen müssen ihren Müll künftig trennen. Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 50 000 Euro bestraft werden.
Dosenpfand: Zum 1. Januar startet das so genannte Dosenpfand. Die Pfandpflicht betrifft Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke wie Limonade oder Cola. Für Dosen und Einweg-Flaschen wird ein Pfand von 25 Cent fällig, bei mehr als 1,5 Liter Inhalt sind es 50 Cent. Pfandfrei bleiben Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure in Dosen oder Einwegflaschen, Spirituosen, Sekt oder Wein. Für Tetra- Paks (etwa mit Milch oder Saft) wird ebenfalls kein Pfand kassiert.
Telekommunikation: 0900er-Rufnummern sollen bis 2005 die bekannten 0190er-Telefonnummern ablösen. Die Gebühr kann frei festgelegt werden. Erotik-Angebote dürfen nur noch unter der Ziffer 0900-5 angeboten werden. 0900-1 sind Informationsdienste, 0900-3 sind Unterhaltungsdienste ohne erotische Inhalte.
Verkehr: Schwarzfahren in Bussen und Bahnen kostet künftig 40 statt 30 Euro. Wer nachträglich nachweist, dass er einen gültigen Fahrausweis hatte, zahlt sieben statt bisher fünf Euro. Rauchen auf unterirdischen Bahnhöfen soll künftig mit 15 Euro geahndet werden.
Post Das Porto für Briefe und Postkarten wird billiger. Ein Normalbrief kostet statt 56 künftig 55 Cent, eine Postkarte statt 51 nur noch 45 Cent.
Preisangaben: Anbieter von Waren in Katalogen, im Internet oder Fernsehen müssen ihre Preise künftig so auszeichnen, dass diese die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile einschließen. Außerdem müssen sie zusätzliche Kosten für Lieferung oder Versand anführen.
31. Dezember 2002 Im Jahr 2003 kommen auf die Menschen zahlreiche gesetzliche Änderungen zu. Zum 1. Januar wird in Deutschland vieles teurer, das Porto für Briefe und Postkarten wird billiger. Den als Sex-Nummern verschrienen 0190-Nummern geht es schrittweise an den Kragen. Ab Januar wird auf Dosen Pfand erhoben, Schwarzfahren kostet mehr, das Sterbegeld wird halbiert. Im Jahr 2003 kommen auf die Menschen zahlreiche gesetzliche Änderungen zu.
Im Einzelnen kommt es zu folgenden Neuerungen:
Ökosteuer: Zum 1. Januar tritt die fünfte und letzte reguläre Anhebung der Ökosteuer in Kraft. Sprit wird dann 3,07 Cent teurer, Strom 0,26 Cent. Der Fiskus verlangt dann bei der Mineralölsteuer für schwefelarmes Benzin 65,45 Cent und für Dieselkraftstoff 47,04 Cent je Liter, beim Strom 2,05 Cent je Kilowattstunde. Die Anhebung soll dem Bund 2003 insgesamt knapp drei Milliarden Euro einbringen. Zugleich werden Ausnahmeregelungen bei der Besteuerung von Nachtspeicherheizungen und Erdgas sowie für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft abgebaut.
Tabaksteuer: Der Glimmstängel wird durch die zweite Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung um einen Cent teurer. Die Automatenpackung soll zwar unverändert drei Euro kosten, enthält aber nur 18 statt 19 Zigaretten. Damit sollen zu Gunsten des Anti-Terror-Programms der Bundesregierung rund eine Milliarde Euro eingenommen werden.
Fluthilfe: Als ein Beitrag zur Finanzierung der Fluthilfe wird die Körperschaftsteuer einmalig für 2003 von 25 auf 26,5 Prozent angehoben. Das soll 790 Millionen Euro Mehreinnahmen bringen.
Abbau von Steuervergünstigungen: Die Beratungen über dieses mehr als 40 Punkte umfassende Gesetz zur Haushaltssanierung werden voraussichtlich erst im Frühjahr beendet. Die die Einkommensteuer und die Unternehmen betreffenden Regelungen - etwa die Kürzung der Eigenheimzulage - sollen aber bereits rückwirkend zum 1. Januar wirksam werden. Weitere Vorhaben betreffen die Einschränkung der Gebäudeabschreibung, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Immobilien mit künftig 15 Prozent und bei Aktien mit 7,5 Prozent sowie die Anhebung des Steuersatzes für die private Dienstwagen- Nutzung um 50 Prozent. Im Unternehmensbereich steht die faktische Mindestbesteuerung im Mittelpunkt. Für Dienstjubiläen sollen Unternehmen keine neuen Rückstellungen bilden dürfen. Geschenke sind als steuerlich absetzbare Betriebsausgaben nicht mehr zulässig.
Zinsbesteuerung: Das Gesetz soll mit Rückwirkung zum 1. Januar erst im Frühjahr zu Stande kommen. Geplant ist ein Pauschal-Steuersatz von 25 Prozent, der die Besteuerung nach dem Einkommensteuertarif und einem vorab gezahlten Zinsabschlag von 30 Prozent ersetzen soll. Um Schwarzgeld aus dem Ausland zurückzuholen, soll Straffreiheit in einer erweiterten Amnestieregelung gewährt werden.
Soziales/Bemessungsgrenzen: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge anfallen, sollen erhöht werden - und zwar für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 4.500 auf 5.100 Euro und im Osten von 3.750 auf 4.250 Euro brutto im Monat.
Renten: Der Rentenbeitrag steigt zum 1. Januar von heute 19,1 auf 19,5 Prozent.
Soziales: Die neue bedarfsorientierte Grundsicherung für mehr als 65- jährige und für voll erwerbsgeminderte Menschen wird eingeführt. Ihre Höhe entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt. Neu ist, dass nicht auf das Geld von Kindern und Eltern zurückgegriffen wird.
Gesundheit/Pflege: Arbeitnehmer dürfen erst von einem Bruttoeinkommen von 3.825 statt bisher 3.375 Euro im Monat an zu privaten Krankenkassen wechseln. Das Sterbegeld wird halbiert - und zwar für Versicherte auf 525 Euro und für Familienversicherte auf 262,50 Euro. Den Krankenkassen wird verboten, ihre Beiträge zu erhöhen. Allerdings gibt es weit reichende Ausnahmeregelungen.
Arbeitsmarkt: Die Hartz-Reform zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch verbesserte Vermittlung und Anreizsysteme wird umgesetzt. Dazu gehören: Schnellvermittlung: Beschäftigte, denen der Verlust des Arbeitsplatzes droht, müssen dem Arbeitsamt die bevorstehende Kündigung sofort mitteilen. Arbeitslose ohne familiäre Bindungen müssen mobiler als bisher sein. Wer eine Kündigung nicht sofort meldet, bekommt pro Verspätungstag 7 bis 50 Euro vom Arbeitslosengeld abgezogen. Personal-Service-Agenturen (PSA): Sie stellen Arbeitslose ein, verleihen sie spätestens von 2004 an als Zeitarbeiter zu den im Entleihbetrieb üblichen Tarifbedingungen. Zunächst erhalten die Zeitarbeiter sechs Wochen lang ein Entgelt in Höhe des Arbeitslosengeldes. Selbstständigkeit: Schwarzarbeit soll abgebaut und in eine Existenzgründer-Welle umgelenkt werden. Dazu sollen in der „Ich-AG“ aber auch alle Kleinstunternehmer gefördert werden. Minijobs: Die Grenze für steuer- und sozialabgabenbegünstigte Mini- Jobs im Haushaltsbereich steigt von 325 auf 400 Euro monatlich. Die geringfügige Beschäftigung kann auch im Nebenjob ausgeübt werden. Der Arbeitgeber zahlt dafür 25 Prozent Pauschalabgaben. Bis 800 Euro Verdienst werden künftig beim Arbeitnehmer verminderte Sozialabgaben fällig. Sie steigen gleichmäßig von vier Prozent bis auf die normale Höhe von gut 21 Prozent. Für haushaltsnahe 400-Euro-Minijobs werden zwölf Prozent Pauschalabgaben fällig. Der Arbeitgeber kann die Kosten bis zu maximal 510 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Jobzentren: Die bisherigen Arbeits- und Sozialämter werden schrittweise zu Jobzentren umgewandelt. Arbeitslosenunterstützung: Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden von den bislang jährlich üblichen Anpassungen an die Lohnentwicklung abgekoppelt. Für Langzeitarbeitslose gelten verschärfte Anrechnungsregelungen bei Einkommen und Vermögen des Partners und des Erwerbslosen selbst.
Umwelt: Unternehmen müssen ihren Müll künftig trennen. Wer gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 50 000 Euro bestraft werden.
Dosenpfand: Zum 1. Januar startet das so genannte Dosenpfand. Die Pfandpflicht betrifft Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke wie Limonade oder Cola. Für Dosen und Einweg-Flaschen wird ein Pfand von 25 Cent fällig, bei mehr als 1,5 Liter Inhalt sind es 50 Cent. Pfandfrei bleiben Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure in Dosen oder Einwegflaschen, Spirituosen, Sekt oder Wein. Für Tetra- Paks (etwa mit Milch oder Saft) wird ebenfalls kein Pfand kassiert.
Telekommunikation: 0900er-Rufnummern sollen bis 2005 die bekannten 0190er-Telefonnummern ablösen. Die Gebühr kann frei festgelegt werden. Erotik-Angebote dürfen nur noch unter der Ziffer 0900-5 angeboten werden. 0900-1 sind Informationsdienste, 0900-3 sind Unterhaltungsdienste ohne erotische Inhalte.
Verkehr: Schwarzfahren in Bussen und Bahnen kostet künftig 40 statt 30 Euro. Wer nachträglich nachweist, dass er einen gültigen Fahrausweis hatte, zahlt sieben statt bisher fünf Euro. Rauchen auf unterirdischen Bahnhöfen soll künftig mit 15 Euro geahndet werden.
Post Das Porto für Briefe und Postkarten wird billiger. Ein Normalbrief kostet statt 56 künftig 55 Cent, eine Postkarte statt 51 nur noch 45 Cent.
Preisangaben: Anbieter von Waren in Katalogen, im Internet oder Fernsehen müssen ihre Preise künftig so auszeichnen, dass diese die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile einschließen. Außerdem müssen sie zusätzliche Kosten für Lieferung oder Versand anführen.