
Dieses Urteil wird von vielen jungen Männern in Deutschland ungeduldig erwartet: In Kürze entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Wehrpflicht wegen gesunkener Rekruten-Zahlen noch gerecht und verfassungsgemäß ist. Ein weiterer Baustein von Scharpings Bundeswehrreform droht zu fallen.
Berlin - Volker Wiedersberg ist kein idealistischer Einzelkämpfer, niemand, der unbedingt den Staat in die Knie zwingen will. Er hat sein erstes Jura-Staatsexamen geschafft, arbeitet gerade als Referendar in einer Berliner Kanzlei und wohnt mit seiner Lebensgefährtin und zwei Kindern auf dem Land. Ein anscheinend harmloser Zeitgenosse also.
Aber Wiedersberg ist ein so genannter Totalverweiger und damit ein Gesetzesbrecher. Und nicht nur das. Er behauptet, dass die Wehrpflicht verfassungswidrig ist, und besteht auf seinem Recht. Damit hat er eine Prozesslawine ins Rollen gebracht, die jetzt beim Verfassungsgericht in Karlsruhe angelangt ist und deren Ausläufer bald die Militärpolitik der Bundesregierung erschüttern könnten. Denn Wiederbergs Klage hat Aussicht auf Erfolg.
Eigentlich wollte der angehende Jurist vor dem Potsdamer Landgericht nur seine Totalverweigerung rechtfertigen. Doch sein Anwalt Wolfgang Kaleck wollte es grundsätzlich wissen: Immer weniger Rekruten eines Jahrganges werden eingezogen. Damit sei das Prinzip der Wehrgerechtigkeit verletzt. Eine Interpretation, der sich die Potsdamer Richter anschlossen. Seit dem Fall der Mauer sei Deutschland nicht mehr bedroht. Folglich sei die allgemeine Wehrpflicht "ein unverhältnismäßiger, weil nicht länger erforderlicher Eingriff in die Grundrechte," entschieden sie und riefen das Karlsruher Bundesverfassungsgericht für eine Grundsatzentscheidung an.
Seit drei Jahren sitzt nun der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Präsidentin Jutta Limbach am Potsdamer Vorlagebeschluss. Bestätigt Karlsruhe die Vorlage, dann wäre die Wehrpflicht vermutlich nicht mehr zu halten.
Und Rudolf Scharping, angeschlagener Verteidigungsminister, hätte ein weiteres Problem. Seine Bundeswehrreform, die eine Verkleinerung der Truppe von rund 338.000 auf 277.000 Soldaten im Jahr 2006 anstrebt, sieht die Wehrpflicht weiter vor. Aber auch Kanzlerkandidat Edmund Stoiber müsste sich erklären. Auch er ist gegen eine Abschaffung der Wehrpflicht, erklärte er zur Münchener Sicherheitskonferenz. Doch so eindeutig, wie Minister und Kanzlerkandidat argumentieren, ist die Gefechtslage in den Parteien keineswegs.
Neue Front gegen die Wehrpflicht
So fragt etwa die stellvertretende SPD-Vorsitzende Renate Schmidt inzwischen offen nach dem Sinn der Wehrpflicht. Jüngere Sozialdemokraten wie der saarländische Landeschef Heiko Maas sprechen sich direkt für deren Abschaffung aus. Bei der CDU/CSU kursiert derzeit das so genannte Miliz-Modell. Demnach solle sich die Bundeswehr in eine reine Einsatzarmee aus Berufs- und Zeitsoldaten wandeln. Wehrpflichtige würden nur noch zu einem kurzen Dienst in einer milizartigen Gebietsverteidigung herangezogen. Angela Merkel und Wolfgang Schäuble gelten als Unterstützer dieser Idee.
FDP, Bündnis 90/Die Grünen und PDS fordern hingegen schon lange unverholen das Ende der Wehrpflicht. Die siegessicheren Liberalen wollen mit diesem Programmpunkt in die Koalitionsgespräche nach der Wahl gehen, die Grünen setzten Scharping schon jetzt unter Druck. Haushalts-Experte Oswald Metzger verband die Zustimmung zum Airbus 400 M direkt mit dem Aus für die Wehrpflicht.
Außerdem steht die Wehrpflicht auf der Streichliste von Finanzminister Hans Eichel ziemlich weit oben. Neuesten Meldungen zufolge lässt der Finanzminister gerade die Umwandlung in eine Berufsarmee für den Haushalt 2003 durchrechnen. Will Eichel bis 2004 einen nahezu ausgeglichenen Haushalt vorlegen, dann muss er Verteidigungsminister Scharping noch mehr zum Sparen zwingen.
"Wehrpflicht ist kein ewiges Prinzip"
Trotz Scharpings öffentlicher Beteuerung, er wolle an der Wehrpflicht festhalten, werden schon seit Jahren immer weniger Rekruten verpflichtet. So wurden nach Angaben des Verteidigungsministeriums noch 1999 1,51 Milliarden Euro allein an Personalkosten für 138.000 Wehrpflichtige ausgegeben. 2001 waren es nur noch 1,15 Milliarden für 117.000 eingezogene Soldaten. Für dieses Jahr sind rund 1,1 Milliarden für 107.000 Wehrpflichtige eingeplant. Von Wehrgerechtigkeit ist dabei keine Spur mehr. Auch wenn knapp die Hälfte der rund 400.000 möglichen Wehrpflichtigen Zivildienst leisten werden (derzeit knapp 150.000), kommen immer noch mehr als 100.000 junge Männer um den Einberufungsbescheid herum.
Selbst der Bundeswehrverband, Interessensorganisation der Soldaten, bezweifelt mittlerweile, ob die Wehrpflicht in ihrer jetzigen Form sinnvoll ist. Ihr Vorsitzender Oberst Bernhard Gertz plädiert für eine Verkürzung auf vier Monate. So könnten immerhin 150.000 Rekruten im Jahr zum Dienst gezogen und die Wehrgerechtgkeit damit gesichert werden, meinte er kürzlich auf einer Diskussionsveranstaltung der Berliner Anwaltskammer.
"Es gibt Zurückstellungsregelungen, die einfach nicht erlaubt sind. Die Kreiswehrersatzämter verschicken sogar Nichtheranziehungsversprechen." Ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit junge Männer eingezogen werden, hängt absurderweise vor allem von ihrem Wohnort ab. Wer in einem bevölkerungsstarken Land wie Nordrhein-Westfalen lebt, habe viel größere Chancen, um den Bund herum zu kommen, als in einem dünn besiedelten Landstrich wie Mecklenburg-Vorpommern, erklärt Christian Herz.
Für ihn ist klar: "Noch nie waren die Chancen so gut, dass die Wehrpflicht verschwindet." Die Kritiker können sich dabei auf prominente Verfassungsexperten berufen wie den ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog. Der hatte schon 1995 daran erinnert, dass die "Wehrpflicht kein ewiges Prinzip ist". Sie sei abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Beibehaltung, Aussetzung und Abschaffung müssten demnach sicherheitspolitisch begründbar sein. Selbst das Weißbuch des Verteidigungsministeriums stellte 1994 fest: "Die Angst vor einer Bedrohung überlegener konventioneller Streitkräfte in Mitteleuropa gehört der Vergangenheit an. Darauf bezog sich bisher der Auftrag der Bundeswehr." Und Volker Rühe, damals Verteidigungsminister, prägte den Satz: "Wir sind von Freunden umzingelt."
Trotz veränderter Lage, die Befürworter wollen so schnell aber nicht aufgeben. Eines ihrer Argumente lautet, die Bundesrepublik müsse ihrer Bündnispflicht in der Nato nachkommen. "Es ist doch ein Witz, wenn alle Nato-Partner die Wehrpflicht abschaffen, und wir sie bei uns mit Bündnispflicht begründen", erklärte Kaleck. Großbritannien und Luxemburg unterhalten schon lange nur noch eine Berufsarmee; in Belgien ist die Wehrpflicht ausgesetzt und in Holland werden ebenfalls keine Rekruten mehr eingezogen. Selbst in Frankreich beläuft sich die Wehrpflicht nur noch auf einen Tag Musterung mit Werbung für die Armee.
Bereits das Potsdamer Landgericht hatte in seinem Urteil auf die Nachbarn verwiesen: "Es ist kein vernünftiger Grund erkennbar, warum für die BRD etwas anderes gelten sollte. Deutschland ist kein Frontstaat mehr, sondern in genau der gleichen sicherheitspolitischen Lage wie die verbündeten europäischen Staaten."
Urteilsspruch noch völlig ungewiss
Die Verteidiger der Wehrpflicht sind in der Defensive. Mittlerweile befürchten sie, dass ohne Rekruten die Struktur der Bundeswehr in Schieflage gerät. "Ansonsten hätten wir nur noch Häuptlinge und Unterhäuptlinge," sagt Oberst Gertz vom Bundeswehrverband. Zudem säße die Bundeswehr ohne die Rekruten auch auf riesigen Liegenschaften und könne die nicht mehr sinnvoll nutzen, argumentiert Gertz. Er befürchtet, dass die Bundeswehr bei einer Änderung der außenpolitischen Situation nicht schnell genug kampfbereit wäre. "Es würde 15 Jahre dauern, bis wir die Infrastruktur wieder hergestellt hätten," formuliert er seine Bedenken.
Wie wichtig den Richtern in Karlsruhe das Verfahren ist, zeigt die Prioritätenliste. Bevor der Zweite Senat sich mit den NPD-Verbot beschäftigen musste, stand der Vorlage-Beschluss des Potsdamer Landgerichts auf Platz zwei. Droht nun angesichts der Pannen um die V-Männer eine erneute Verschiebung? Eine Sprecherin aus Karlsruhe gibt Anlass zur Hoffnung: "Man kann davon ausgehen, dass im ersten Halbjahr noch darüber entschieden wird."
Ende März erreicht nämlich Jutta Limbach, die Vorsitzende des Zweiten Senats, die Altergrenze. Die Wahl ihres Nachfolgers kann sich aber möglicherweise noch um einige Wochen hinauszögern. Für Limbach die Chance, noch im Frühsommer das Urteil bekannt zu geben. "Bisher hat jeder Richter versucht, sein Dezernat aufgeräumt zu übergeben," so die Sprecherin verheißungsvoll.
Über den Ausgang des Verfahrens kann nur spekuliert werden. Anwalt Kaleck ist optimistisch: "Die Richter hätten ja schon 1999 den Vorlagebeschluss ablehnen können. Dass sie ihn so lange behandeln, ist ein gutes Zeichen." Und Wiedersberg, der Wehrdienstverweigerer aus Potsdam, rechnet mit einem salomonischen Urteil: "Das Gericht wird eine Empfehlung aussprechen. Die Politik solle bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die sicherheitspolitische Lage neu definieren und dann die Wehrpflicht überprüfen."