Guten Abend meine WaMu-Freunde,
da ich im Moment leider sehr viel um die Ohren habe und mich leider nicht so einbringen kann wie ich es gerne würde, habe ich mir nebenbei trotzdem mal den Aurelius Einspruch vorgenommen, er kann es nicht lassen ;-))), und die Einleitung dieser Objection in Bezug auf die ersten 17 Punkte darin, versucht zu übersetzen.
Wie hier schon durch einige Member festgestellt wurde, sucht Aurelius sein Heil in ihrem indirekten Angriff auf JPMC. Es wird nicht nur dazu das bestehende GSA in Frage gestellt, sondern auch der modifizierte Plan 6(b) von Rosen, das aber mehr oder weniger durch unsere EC-Anwälte erzwungen wurde, das Aurelius diesen Einspruch dazu ablegt ;-))).
Wie ich ja jetzt schon mehrmals geäußert habe, sehe ich darin nicht nur einen Versuch unserer EC-Anwälte den modifizierten Plan 6(b) zum scheitern zu bringen, sondern sich durch die unfreiwillige Mithilfe von Aurelius zu bedienen, damit auch das GSA anzufechten und es für unrechtmäßig zu erklären. Die einzigste die das letztendlich aber umsetzen muss, ist Mary Walrath.
Wenn ich mir jetzt dazu die Beiträge anschaue, durch das Überfliegen der letzten Tage hier im Forum und den Achtungserfolg von den Anico Leuten vor Gericht betrachte, dass die Anico Leute nun endlich ihre Berufungsklage gegen JPMC gewonnen habe, dann bin ich auch guter Dinge, was die Berufungsklage der TPS Jungs gegen JPMC betrifft ;-))).
Denn wenn sich jetzt aus dem Urteil ableiten ließe, das JPMC an dem Fall der WMB nicht ganz unbeteiligt gewesen ist und indirekt mit geholfen hat, das die WMB durch die FDIC beschlagnahmt werden konnte, dann können sich die TPS Jungs auch berechtigte Hoffnungen ihr Geld von mindestens $4 Mrd. machen. Denn diese wären dann, durch die Beschlagnahmung, zu Unrecht an JPMC übertragen worden und müssten dann, neben den erwirtschafteten Zinsen darauf, an die TPS Jungs zurück gezahlt werden.
Ich könnte mir dazu vorstellen, wenn die TPS Jungs ihren Fall vor dem Berufungsgericht ebenfalls erfolgreich abschließen könnten, sich auch ein hübsches Sümmchen für die WMI dadurch regenerieren lässt. Vor allem aber, das die Sicherheiten der Hypothekenkredite für diese $4 Mrd. von den TPS Jungs, die sie auf ihr WMB Aktienpaket erhalten haben, von Seiten der WMI an JPMC als eine unrechtmäßige Übertragung angesehen werden müsste. Lassen wir uns überraschen, ob es zu einem ähnlichen Urteil vor dem Berufungsgericht kommen wird, wie wir es jetzt unerwartet bei Anico erleben durften.
So, nun aber zur Übersetzung des Aurelius Einspruches zum geänderten Plan 6(b) der Schuldner und dem globalen Abfindungsvertrag (GSA) der verantwortlichen GSA Parteien:
EINSPRUCH VON AURELIUS CAPITAL MANAGEMENT, LP ZUR BESTÄTIGUNG DES MODIFIZIERTEN SECHSTEN GEÄNDERTEN GEMEINSAMEN PLANS VON AUFGENOMMENEN SCHULDNERN ENTSPRECHEND DEM CHAPTER 11 VERFAHRENS DER US KONKURS_ UND VERGLEICHSORDNUNG
Punkt 1 – Auszug daraus:
Jetzt, jedoch, wird der geänderte globale Abfindungsvertrag wahrscheinlich nicht vor Ende Juli 2011 wirksam - ein Jahr später vielleicht - oder vielleicht sogar noch später, wenn die Inhaber der Schuldner der “out-of-the-money“ Beteiligungen (Commons und Dime Warrents) ihren Willen bekommen.
Punkt 2:
Jeder Tag beraubt die Schuldner zum Zugang zu dem Bargeld von mehr als $4 Mrd., das unrechtmäßig durch JPMC gehalten wird, das nur $20 Million im Interesse gezahlt hat (ein Durchschnitt von 20 Vergleichspunkten pro Jahr), seit dem Datum der Antragsstellung, bis zum 30. April 2011. Ohne die Einigung, würde der Schuldner berechtigt sein, die Verzinsung des Schadenersatzes von JPMC zu sammeln und dies in einer Menge sein, die weit größer ist und ständig steigt. Beruhend auf den Vorurteil-Zinssatz von 12 % (pro Jahr) im Staat von Washington, das ungefähr $1.36 Milliarden im Vorurteil-Interesse ab dem Datum der Antragstellung bis Juli 2011 entspricht.
Zu Punkt 3 – Auszug daraus:
Dementsprechend, zu diesem Zeitpunkt, sollte der geänderte globale Abfindungsvertrag nicht als fair genehmigt werden, es sei denn, JPMC bietet mehr Ausgleichszahlungen für die Schuldner, um die erheblichen Verzögerungen zu kompensieren.
Punkt 4:
Der sechste modifizierte Plan kann auch aus anderen Gründen nicht bestätigt werden. Zum Beispiel, gegensätzlich zur Konkurs- und Vergleichsordnung, stellt der sechste geänderte Plan Verteilungen der Abfindungen zu einer neuen Klasse 12A für später eingereichte Ansprüche zur Verfügung, um prepetition Ansprüche vor den postpetionen Ansprüchen zu bezahlen. Die Schuldner fügten diese Bestimmung in Erwiderung auf einen Teil des Gutachtens des Gerichtes am 7. Januar 2011 hinzu, als die Bestätigung für den vorherigen Plan der Schuldner verweigert wurde und Aurelius das Gericht darauf respektvoll hinwies, dass es nicht den Einblick der vollen Informationen zu diesem Punkt hatte. Nachfolgende Untersuchungen beim Court of Appeals (Berufungsgericht) und anderen Rechtssprechenden Behörden, haben ans Licht gebracht, die feststellten, dass verspätet eingereichte Ansprüche kein Recht auf Ausschüttungen im Plan und Chapter 11 haben.
Punkt 5 - Auszug daraus:
Es ist klar, glaubt Aurelius, dass der Schuldner diese Verpflichtungen zu erfüllen hat. Doch der Equity Ausschuss behauptet gegenteiliges und zwingt Aurelius zu dem sechsten geänderten Plan Einspruch einzulegen, soweit, dass es die Schuldner oder der Schuldner Angestellte und Fachleute von allen möglichen Ansprüchen entlässt, die sich aus den Vertraulichkeitsvereinbarungen der Schuldner ergeben und keine Zahlung für die Verwaltungskosten bereitstellt, die aus diesen Ansprüchen entstehen.
Punkt 6:
In Folge der Beschlagnahmung und dem Verkauf von WMI`s hundertprozentigen Tochtergesellschaft Washington Mutual Bank (WMB) und derer Vermögenswerte, entstanden eine Vielzahl von Streitigkeiten unter den Schuldner, JPMC, und der FDIC, wobei jede Behauptung in Milliardenhöhe von Ansprüchen gegen einen oder mehrere der anderen gingen. Zentraler Punkt unter den Streitigkeiten wurde der konkurrierende Anspruch zwischen dem Schuldner und JPMC auf die ca. $4 Mrd. der Schuldner Fonds, die als Einlagen in Konten (die umstrittenen Depotkonten) bei WMB und WMB`s Tochter Washington Mutual Bank FSB, zum Zeitpunkt der WMB Beschlagnahmung, waren.
Zu Punkt 7:
JPMC hält jenes Kapital seit Anfang dieses Falles unrechtmäßig. Gemäß der monatlichen Betriebskosten Berichte der Schuldner, erscheint die Zahlung von Zinsen bei einem durchschnittlichen Nominalzins von 0,20% pro Jahr (insgesamt rund $20 Mio.), seit dem Datum der Antragstellung (Petition Date) am 30.April 2011.
Punkt 8:
Am 27. April 2009 reichte der Schuldner eine Klage gegen JPMC ein, mit der Suche nach dem Umsatz der $4 Mrd. über die Einlagensicherungssysteme in den umstrittenen Depotkonten. Am 22. Oktober 2009 hörte sich das Gericht die zusammenfassenden mündlichen Argumente der Schuldner für den Urteils-Antrag an. Während dieser Antrag bis heute beim Gericht anhängig ist, hat das Gericht bereits im Februar 2010 darüber entscheiden. Tatsächlich, Aurelius betonte wiederholt die Bedeutung dieser Entscheidung für die Schuldnern und drängte sie dazu, sich diese entscheidende Gerichtsfrage durch das Gericht einzufordern.
Punkt 9:
Jedoch, bei der Anhörung am 4.März 2010, baten die Schuldner ausdrücklich das Gericht darum, auf die Zusammenfassung zu dem Urteils-Antrag kein Urteil zu fällen, mit dem Hinweis dazu, dass es etwas Schwung unter den Schuldnern, der FDIC und JPMC zu dem globalen Abfindungsvertrag gegeben hätte. Bei der Fortsetzung der Anhörung am 12.März 2010 kündigte der Schuldner materielle Bedingungen des globalen Abfindungsvertrages an (Thema der Dokumentation und die notwendigen Genehmigungen).
Punkt 10 – Auszug daraus:
Unter anderem, der anfängliche Abfindungsvertrag voraussetzte, dass JPMC auf alle Ansprüche in Bezug auf die umstrittenen Termineinlagenkonten verzichtet (aber nicht zusätzliche Beträge für das Vorurteil-Interesse bezahlen würde). Außerdem, der anfängliche Abfindungsvertrag durch seine Fristen die Bedingungen begrenzte, wenn in einer Bestätigungs-Anordnung vor dem 31. August 2010 nicht darauf eingegangen werde.
Punkt 11:
Jedoch, am 28. Juli 2010, ernannte das Gericht einen Prüfer (der "Prüfer"), um in Bezug auf die Ansprüche die in dem anfänglichen globalen Abfindungsvertrag aufgeführt wurden, diese zu untersuchen und einen Bericht darüber zu erstellen. Infolgedessen wurde aber offenkundig, dass in einer Bestätigungs-Anordnung vor dem Beendigungsdatum am 31. August 2010, für den anfänglichen Abfindungsvertrag, nicht darauf eingegangen wurde.
Punkt 12:
Anfangs hatte Aurelius diese Abmachung bis zum 31.August 2010 unterstützt und man willigte widerstrebend der Verlängerung der Entscheidung zu, in der Bemühung konstruktiv zu sein, mit dem Verständnis und der Erwartung entgegengesetzt, dass ein Bestätigungsauftrag bis Ende des Jahres eingeführt würde. Dementsprechend führten die Abfindungs-Parteien und die Settlement Noteholders (Hedgefonds) eine geänderte Vereinbarung durch (der "globale Abfindungsvertrag"), der in dem sechsten geänderten Plan der Schuldner zu der Reorganisation (der "Sechste geänderte Plan") aufgenommen und am 06.Oktober 2011 eingereicht wurde.
Der globale Abfindungsvertrag gab seinen Unterzeichnern das Recht, diesen am 31. Dezember 2010 zu kündigen, sofern der Schuldner, JPMC und der Gläubiger Ausschuss nicht beschließen sollten, den Kündigungstermin zum 31. Januar 2011 zu verlängern. JPMC fuhr fort, weiter den Vorteil der eingezahlten Einlagen in den umstrittenen Termineinlagenkonto zu genießen, ohne irgendwelche zusätzliche Entschädigungen zur Verfügung zu stellen, zu den Kosten die der Schuldner durch die Verzögerung (Verfahrensverlauf) hat.
Punkt 13:
Zur Unterstützung der Bestätigung des modifizierten Planes 6(b) und der Genehmigung des Global Settlement Agreement (globaler Abfindungsvertrag), beeindruckte der Schuldner das Gericht von den Vorteilen des Global Settlement, einschließlich der darin unmittelbar aufgeführten Beträge, die von den Schuldnern zu Stande und realisiert werden würden:
Erstens sieht das Global Settlement Agreement unmittelbar vor, das darin bekannte und bestimmte geschätzte Beträge von ca. US $6.1 - $ 6.8 Mrd. aufgeführt werden, die zum großen Teil durch des Schuldner`s Eigentum freier Rechtstitel (Urheberrecht) zu Stande kommt und in etwa $3.8 Mrd. sichert und zusätzlich $2.49 – $2.55 Mrd. durch Kapitaleinlagen, die die Schuldner als einen Teil aus den Steuerrückzahlungen zuordnen. So stehen etwa $7.5 Milliarden des Gesamtkapitals für die Verteilung an die Gläubiger der Schuldner für bestimmte Eigentums-Interessen-Halter zur Verfügung, von denen praktisch alle sofort profitierenden, weil es größtenteils auf dem Tag des Inkrafttretens des Plans verfügbar sein wird.
Punkt 14:
Ebenso beeindruckte der Schuldner das Gericht, welche Kosten für die Verzögerung entstehen:
Insbesondere schätzen die Schuldner, die endgültige Auflösung der Aktionen, durch alle Appelle (Einsprüche und Anträge) kann das (WaMu Verfahren) in etwa 3-4 Jahren beanspruchen, obwohl andere diesen Zeitrahmen als zu optimistisch einschätzen. Während dieser Zeit werden durch den Schuldner weiterhin erhebliche Prozesskosten und Verwaltungsaufwände entstehen und durch den Schuldner werden weiterhin durch die ungesicherte Forderungen seit Bekanntmachung der Antragstellung (Post Petition) Zinsen, die alle mit einer Rate von ca. $30 Mio. pro Monat (oder $360 Mio. pro Jahr) anfallen, und das, in der Anhäufung, wird die Beträge irgendwelcher potenziellen Rechtsstreitigkeit Wiederherstellungen auffressen.
Punkt 15:
Am 7.Januar 2011 erließ das Gericht ein Gutachten (das "Gutachten") (DI 6528) mit der Stellungnahme, dass der Sechste geänderte Plan nicht bestätigt werden konnte, aber dennoch feststellend, dass die globale Abfindung eine "angemessene Rückkehr im Hinblick auf die möglichen Ergebnisse der bereitgestellten Rechtsstreitigkeiten darstellen". (Gutachten Punkt 60.) Das Gericht identifizierte bestimmte Änderungen, die, wenn sie gemacht werden, den sechsten geänderten Plan bestätigen würden.
Punkt 16:
Insbesondere bestimmte Inhaber von Tracking Warrants (die "LTW Holders") hatten in der WMI`s Rechtsstreitigkeits-Verfolgung darum gestritten, weil die Schuldner ihre Ansprüche nicht als zulässiges Eigenkapital klassifiziert hatten und behaupten, dass das postpetition Interesse nicht auf allgemeine ungesicherte Gläubiger Ansprüche zu zahlen wären, die ihre Ansprüche später eingereicht haben in voller Höhe bezahlt werden sollten (Gutachten Punkt 90.). Das Gericht stimmte mit den LTW Haltern überein und beschloss, dass der Sechste geänderte Plan entsprechend modifiziert werden sollte.
Punkt 17:
Außerdem bemerkte das Gericht in seinem Gutachten, dass bestimmte Gläubiger gegen den Sechsten geänderten Plan Einspruch eingelegt hatten, mit der Begründung, dass das postpetition-Interesse nach der Bundes Urteil-Verzinsung (federal judgment rate) bewertet werden sollte, aber nicht nach der anwendbaren Vertragsverzinsung (wenn erforderlich) wie es der Sechste geänderte Plan erforderlich macht. (Gutachten Punkt 90.) Das Gericht stellte fest, dass das postpetition Interesse mit der anwendbaren Vertragsverzinsung bezahlt werden sollte, es sei denn, dass die Aktionäre es anders einfordern.
Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass, während es Vorwürfe gab, das die Settlement Noteholders (Hedgefonds) wesentliche nicht-öffentliche Information verwendeten, um mit den Ansprüchen zu handeln, solche Vorwürfe nicht durch irgendeinen zulässigen Beweis gestützt wurden, der es rechtfertigen würde, dass postpetition Interesse mit der niedrigeren Bundes Urteil Verzinsung bewertet werden müsste. Dennoch beschloss das Gericht, dass es die Frage dazu nicht beantworten brauchte, weil der sechste geänderte Plan, so wie er entworfen wurde, nicht bestätigt werden kann.
So meine Freunde, wenn es meine Zeit mehr oder weniger wieder zu lässt, werde ich mich gerne weiter mit dem Einspruch von Aurelius beschäftigen, um diesen für euch zu übersetzen. Aber zum Schluss möchte ich noch eine Frage aufwerfen, die mich weiterhin beschäftigt. Zur Zeit nehmen wir ja nur von Aurelius Aktivitäten in Bezug auf ihr Ansehen, die ungerechtfertigt auferlegten Prozess- und Verwaltungskosten und ihr erzwungenes Arangement durch ihren Einspruch gegen den PoR 6(b) und dem GSA war.
Ich Frage mich die ganze Zeit, warum wir das nicht von Appaloosa, Centerbridge und Owl Creek wahrnehmen. Die müssten doch ebenso ein gesteigertes Interesse haben ihren A....h zu retten, wie es Aurelius vehement kund tut und auch durch ihren indirekten Angriff auf JPMC anzeigt. Glauben die ernsthaft daran, das Susman & Godfrey und Edgar J. Sargent nur zum Spaß zur Vernehmung eingeladen haben, oder werden die sich von Anfang an kooperativer zeigen, wie sie es bei der Vereinbarung in dem Termsheet schon gemacht haben.
Was meint ihr dazu, warum es so verdammt ruhig bei den anderen 3 Hedgefonds zu geht. Haben die sich schon mit unseren EC-Anwälten schon auf eine Zusammenarbeit verständigt und Susman & Godfrey und Sargent nutzen dies nur als Druckmittel auf die WMI und JPMC Beteiligten, damit sie sich schneller auf irgendwelche Zugeständnisse einlassen? Jedenfalls habe ich sehr aufgehorcht, als bekannt wurde, das die Vernehmung der WMI Beteiligten in den Räumlichkeiten von WG&M stattfinden und nicht in Susman`s Büroräumen. Ich könnte mir dazu vorstellen, das die Anwaltskanzlei WG&M zu dieser Vernehmung auch Anwälte von JPMC dazu bestellt haben. Könnte ja auch ein günstiger Zeitpunkt sein, um sich über bestimmte Abfindungszahlungen und um sich über die Vertragsmodalitäten zu der neuen reorganisierten WMMRC auszutauschen;-))).
Wünsche nun allen noch einen entspannten Abend und einen erholsamen und sonnigen Sonntag.
In diesem Sinne, ..... Gruss Qash